Amateurfunkdienst; Störungen durch PLC; Offener Brief
Verfasst: Do 31. Okt 2013, 9:40
Von: Wolfgang.Martin@bmwi.bund.de
Datum: 31.10.2013 07:38:21
Betreff: Amateurfunkdienst; Störungen durch PLC; Offener Brief
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Offenen Brief vom September 2013, in dem Sie anmerken, dass die Verbreitung der Technik des "Internet aus der Steckdose" (Power Line Communication - PLC) die Ausübung des Amateurfunkdienstes und den Empfang von Rundfunkaussendungen über Kurzwelle in erheblichem Maße störe. Zum Sachstand informiere ich Sie gerne:
In Umsetzung des Rechtsrahmens zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) arbeitet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) seit Jahren aktiv in nationalen und internationalen Normungsgremien mit. Ziel ist, in Übereinstimmung mit § 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)* Gerätenormen so zu konzipieren, dass die Geräte und Anlagen bestimmungsgemäß betrieben werden können.
Auf diese Weise steht im Zusammenwirken aller beteiligten Kreise - und unter Beteiligung der nationalen und internationalen Interessenvertretungen der Funkamateure sowie der Europäischen Rundfunkunion (EBU) - erstmals eine von CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) und von den Herstellern anerkannte EMV-Produktnorm für PLC-Produkte zur Verfügung.
In diese EMV-Produktnorm sind moderne adaptive Funkentstörungstechniken eingeflossen, die z. B. auch beim Einsatz von Powerline-Inhouse-Communication-Modulen gute Wirkung zeigen, etwa das nun normativ vorgeschriebene dynamische Power-Management für alle PLC-Einrichtungen.
Diese Norm kommt den Bedürfnissen der Beteiligten gleichermaßen entgegen und stellt damit aus Sicht des BMWi einen guten Kompromiss dar. Unter anderem kann sie später auch für Zwecke der Marktüberwachung belastbar zum Einsatz gebracht werden.
Damit sie allerdings europaweit respektiert wird, bedarf es noch der Listung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Im Rahmen kommender Sitzungen der relevanten Kommissionsarbeitsgruppe wird die Bundesnetzagentur gegenüber der EU-Kommission auf eine rasche Umsetzung hinwirken.
Im Hinblick auf die von Ihnen kritisierte "Vermarktung elektronischer und elektrischer Betriebsmittel entgegen geltendem Recht" können Sie versichert sein, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der Marktaufsicht alles daran setzt, dass die europäischen und nationalen Rechtsnormen eingehalten werden. Ihr Anliegen wird das BMWi zum Anlass nehmen, das Augenmerk der Bundesnetzagentur noch stärker auf die angesprochene Problematik zu richten.
Nach Aussage der Bundesnetzagentur lässt sich übrigens im Zusammenhang mit dem zunehmenden Einsatz moderner elektronischer Produkte wie PLC, Schaltnetzteilen, Vorschaltgeräten von Leuchtmitteln usw. kein signifikant steigender Aufwand für die Funkentstörung durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur feststellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolfgang Martin, OAR
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ref. VIA5 - Frequenzpolitik, Elektromagnetische Verträglichkeit Tel. 030 18 615 7776 Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
* (1) Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass 1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist; 2.sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.
Datum: 31.10.2013 07:38:21
Betreff: Amateurfunkdienst; Störungen durch PLC; Offener Brief
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Offenen Brief vom September 2013, in dem Sie anmerken, dass die Verbreitung der Technik des "Internet aus der Steckdose" (Power Line Communication - PLC) die Ausübung des Amateurfunkdienstes und den Empfang von Rundfunkaussendungen über Kurzwelle in erheblichem Maße störe. Zum Sachstand informiere ich Sie gerne:
In Umsetzung des Rechtsrahmens zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) arbeitet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) seit Jahren aktiv in nationalen und internationalen Normungsgremien mit. Ziel ist, in Übereinstimmung mit § 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)* Gerätenormen so zu konzipieren, dass die Geräte und Anlagen bestimmungsgemäß betrieben werden können.
Auf diese Weise steht im Zusammenwirken aller beteiligten Kreise - und unter Beteiligung der nationalen und internationalen Interessenvertretungen der Funkamateure sowie der Europäischen Rundfunkunion (EBU) - erstmals eine von CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) und von den Herstellern anerkannte EMV-Produktnorm für PLC-Produkte zur Verfügung.
In diese EMV-Produktnorm sind moderne adaptive Funkentstörungstechniken eingeflossen, die z. B. auch beim Einsatz von Powerline-Inhouse-Communication-Modulen gute Wirkung zeigen, etwa das nun normativ vorgeschriebene dynamische Power-Management für alle PLC-Einrichtungen.
Diese Norm kommt den Bedürfnissen der Beteiligten gleichermaßen entgegen und stellt damit aus Sicht des BMWi einen guten Kompromiss dar. Unter anderem kann sie später auch für Zwecke der Marktüberwachung belastbar zum Einsatz gebracht werden.
Damit sie allerdings europaweit respektiert wird, bedarf es noch der Listung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Im Rahmen kommender Sitzungen der relevanten Kommissionsarbeitsgruppe wird die Bundesnetzagentur gegenüber der EU-Kommission auf eine rasche Umsetzung hinwirken.
Im Hinblick auf die von Ihnen kritisierte "Vermarktung elektronischer und elektrischer Betriebsmittel entgegen geltendem Recht" können Sie versichert sein, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der Marktaufsicht alles daran setzt, dass die europäischen und nationalen Rechtsnormen eingehalten werden. Ihr Anliegen wird das BMWi zum Anlass nehmen, das Augenmerk der Bundesnetzagentur noch stärker auf die angesprochene Problematik zu richten.
Nach Aussage der Bundesnetzagentur lässt sich übrigens im Zusammenhang mit dem zunehmenden Einsatz moderner elektronischer Produkte wie PLC, Schaltnetzteilen, Vorschaltgeräten von Leuchtmitteln usw. kein signifikant steigender Aufwand für die Funkentstörung durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur feststellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolfgang Martin, OAR
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ref. VIA5 - Frequenzpolitik, Elektromagnetische Verträglichkeit Tel. 030 18 615 7776 Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
* (1) Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass 1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist; 2.sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.