Es ging in dem Prozeß NICHT um PLC an sich (der Betreiber war nur Beigeladener), sondern darum, ob ein einzelner Funkamateur die BNA zu Maßnahmen zwingen kann. Die BNA wurde verklagt wegen Untätigkeit. Das Gericht hat durchaus einige kritische Töne zu PLC hinterlassen, aber das war nicht Gegenstand des Prozesses. Das ganze fing bereits 2000 an und hat sich "durchgekleckert" und juristisch "durchgefinkelt".
Bitte auch alles lesen: Die RegTP/BNetzA hat keine Überschreitung der diversen Grenzwerte festgestellt, anhand von Vorschriften, die sich inzwischen mehrfach geändert haben. Dazu laut PLC-Betreiber (Beigeladener):
... Die Empfangsanlage des Klägers entspreche auch nicht dem Stand der Technik. Durch Einrichtung einer dem Stand der Technik entsprechenden Empfangsanlage - etwa durch eine Dachantenne - könne er seine Empfangsmöglichkeiten verbessern. ...
Der Sachverständige, wie auch immer, hat ebenfalls keine "gravierenden Störungen" festgestellt. Bei den Normen etc. geht es weiter:
87(a) In der Vollzugsordnung für den Funkdienst - ITU Radio Regulations -, die für alle Mitgliedstaaten der Internationalen Fernmeldeunion verbindlich ist (vgl. Art. 4 Nr. 3 der ITU-Konstitution und Konvention, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert wurde [BGBl. II 1996 S. 1306; BGBl. II 2005 S. 426]), ist für den fraglichen Frequenzbereich eine Mindestnutzfeldstärke am Empfangsort von 40 dB (µV/m) definiert. Nur Rundfunkaussendungen, die diese Mindestnutzfeldstärke erreichen, sind empfangs- und damit auch schutzwürdig. Dementsprechend kann sich die Verpflichtung zur Störungsbeseitigung in Art. 15 der ITU Radio Regulations (15.12 §8 ) auch nur auf Störungen beziehen, die den Empfang schutzwürdiger Radiosender beeinträchtigen. Das Interesse des Klägers, auch Sender zu empfangen, die diese Mindestnutzfeldstärke nicht erreichen, ist rechtlich nicht geschützt. Es liegt bereits keine „elektromagnetische Unverträglichkeit“ im Sinn des § 14 Abs. 6 EMVG vor.
Wenn ich mir die Werbung für "Smart Home" mit E-Zähler, TV etc. anschaue ............. es kommen lustige Zeiten: 40µV/m sind ~S7. Mit dem neuen EMVG hat man uns anscheinend kräftig besch.........ummelt - zugunsten TCom, TV-etc. Herstellern und den EVUs & Co.
73 Peter