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Sehr schwammig: KFZ Einbau wesendlich erleichtert

Verfasst: Fr 30. Nov 2007, 10:07
von 2221192
Mit großem Interesse hatte ich den Artikel vom 13.11.2007 über die Erleichterung beim KFZ einbau gelesen (im Nachrichten Archiv nachzulesen - man kann den Artikel leider nicht verlinken). Nur finde ich die letzte Aussage

---> Zitat: <---
Insbesondere betroffen sind hiervon PKW und LKW mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Oktober 2002 sowie Krafträder und Trikes mit Erstzulassungsdatum ab dem 17. Juni 2003. So genannte "Altgeräte" (vor dem 11.1.2005) werden von der Richtlinie 2004/104/EG nicht mehr erfasst und müssen lediglich die Vorschriften zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Inverkehrbringens erfüllen. Einer Weiterverwendung durch wieder Einbau, auch in neuen Kraftfahrzeugen, steht nichts im Wege.
---> Zitat Ende <---

sehr schwamming. Ich denke das gibt viel Raum für Diskussionen mit den Ordnungshütern. Gibt es konkrete Beispiele was darf und was nicht? Ich habe konkret einen PKW neuer als Oktober 2002 und einen Kenwood TM-732E ohne CE- und E-Zeichen, welchen ich gerne wieder einsetzen würde.

Links

Verfasst: Fr 30. Nov 2007, 13:22
von dl6ock
Hallo Christian,

hier der Link zur DARC-Meldung: http://www.darc.de/user-cgi/user.pl?Akt ... t&Key=1049
und der Link zur Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 203:DE:NOT

Vy 73

Julian, DL6OCK

Verfasst: Fr 30. Nov 2007, 14:20
von 2221192
Hallo Julian,

danke erstmal für die links. Aber ich kann eben diese Aussage "So genannte "Altgeräte" (vor dem 11.1.2005) werden von der Richtlinie 2004/104/EG nicht mehr erfasst und müssen lediglich die Vorschriften zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Inverkehrbringens erfüllen." nicht wirklich darin wieder finden. Vielleicht bin ich aber auch schlichweg nicht mit dem Juristendeutsch vertraut. :oops:

Anwendung der Richtlinie 2004/104/EG auf Amateurfunkgeräte

Verfasst: Sa 1. Dez 2007, 17:50
von dl6ock
Hallo Christian,

hier die zutreffenden Stellen der Richtlinie 2004/104/EG:
Ein Amateurfunkgerät ist eine „elektrische/elektronische Unterbaugruppe“ (EUB), siehe Seite 8 Anhang I Nr. 2.1.8.
Es erfüllt keine Funktionen im Zusammenhang mit der Störfestigkeit des Fahrzeugs im Sinne der Richtlinie, siehe Seite 9 Anhang I Nr. 2.1.12.
Deshalb reicht ein CE-Kennzeichen nach der Richtlinie 1995/5/EG, siehe Seite 12 Anhang I Nr. 3.2.9 Satz 2.
Auch Amateurfunkgeräte aus der Zeit, als es solche CE-Kennzeichen noch nicht gab, darf man einbauen. Die Typgenehmigung des Fahrzeugs bleibt dabei nur gültig, wenn der Einbau den Empfehlungen des Funkgeräte- und des Fahrzeugherstellers entspricht. Siehe Seite 13 Anhang I Nr. 4.3.3.

Vy 73

Julian, DL6OCK

Re: Anwendung der Richtlinie 2004/104/EG auf Amateurfunkgerä

Verfasst: Sa 1. Dez 2007, 20:31
von 2221192
Hallo Julian,

genau das hatte ich gesucht und nicht gefunden oder überlesen. Vielen Dank für die Hilfe!

Also dann steht dem Einbau des TM-732 ja nichts mehr im Wege.

vy 73 de Christian - DK5CH

Keine Angaben

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 15:11
von dl4vai
Und was mach ich, wenn mir der Hersteller des PKW keine Angaben zum Einbau liefern kann, will ???? :(
Ist er dazu verpflichtet, wo kann ich das einfordern????

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 18:49
von db6zh
Erst einmal noch grundsätzliches: wenn der Modelltyp vor der EG-Richtlinie bereits zugelassen war, greift die Richtlinie NICHT. Es geht um die allgemeine Zulassung des Modelltyps, nicht um die Zulassung beim Landratsamt. War bei mir bei einem Toyota (jetzt im "Autohimmel") der Fall. Ich hatte mir lediglich die elektrischen Schaltpläne besorgt (Fachwerkstatt, Kopie) und bin mit der PA aus dem Bereich von Steuergeräten geblieben.
Und was mach ich, wenn mir der Hersteller des PKW keine Angaben zum Einbau liefern kann, will ???? Ist er dazu verpflichtet, wo kann ich das einfordern????
Nachdem Toyota keine Aussagen mehr machte, habe ich das Fabrikat gewechselt. Eine EMVU Abnahme kostet saumäßig, und die spart sich der Hersteller für Amateurfunk. Einfordern kannst Du, aber mit Sicherheit nur gegen Cash -- und dafür kriegst Du schon fast wieder einen Kleinwagen. Ich bin kein Markenfetischist -- und dann wird es eben ein anderes Auto. Es gibt einige, die bis 100W zulassen (zumindest weiß ich es aktuell von Ford, weil der in USA auch für das Militär baut und es deshalb bei Modellen, die auch an das Militair gehen, obligatorisch ist)
73 Peter

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 22:41
von dl4vai
Das Auto ist neu 2011. Typzulassung von 2008.
Die Richtlinie ist von 2004.
Der Typ wird von PSA gebaut. Das ist Peugeot und Citroen. Für das Modell liegt von Citroen ein eindeutige Aussage vor. Vom baugleichen Bruder von Peugeot nicht. Beide gibt es als Taxiausführung mit Funkausrüstung.
Laut Richtlinie 2004/104/EG Punkt 3.1.8 soll der Hersteller angeben und öffentlich zugänglich machen, was als HF erlaubt ist.(Einbauangaben).
Der Händler hat keine Angaben und die angefragte Stelle vom Händler hat angeblich keine Ahnung und von sowas noch nie gehört.
Mittlerweile hab ich vom KBA Antwort bekommen, dahingehend, das der Hersteller erklären muss, ob es Einbaurichtlinien gibt.
Als nächstes werde ich wieder bei P.. anfragen ob es sowas gibt. Wenn nicht verlange ich schriftlich die Bestätigung, das es keine gibt. Dann ist auch gut. Dann bau ich ein.
Es ist ein Witz, das es Vorschriften gibt, die uns gängeln, aber sich niemand zuständig fühlt, diese auch zu überprüfen.
Als nächsten Schritt werde ich die Kommission dahingehend anschreiben.
Es kann nicht sein, dass in unserer vernetzten Welt Kfz auf dem Markt sind, die nicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen und Hersteller sich vor Erklärungen drücken.


Gruß m.m.

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 23:18
von db6zh
Das hilft Dir alles nichts, wenn dann zum Schluß der Hersteller (der ist zuständig für Deine Fragen, bei Ford wäre es Ford DL in Köln) Dir bestätigt, daß Du mit 5 oder 10 Watt senden darfst. Bei unserem Ford (100W) habe ich wegen der Höhe Probleme (SUV ~1,80), bei XYL Auto Suzuki habe ich es schon wieder vergessen, 2, 5 oder 10 Watt oder so. Ich werde bei beiden mit Magentfuß arbeiten, Geräte irgendwo hinlegen und nur eine 12V Steckdose fest einbauen, dann schaun wir mal, was passiert. Bei Deinem Schreibkram ist das Auto schon wieder beim Recycling, bis Du eine Antwort hast (leider).
73 Peter

Verfasst: Do 14. Apr 2011, 20:56
von dl4vai
Schau mer mal... war heute bei P...DL-Vertretung in Saarbrücken. Hab dort alle Papiere incl. Antwort des KBA abgegeben und gesagt was ich möchte. Mir wurde Antwort versprochen.
Auch wenns nur 10 Watt sein sollten, die reichen mir vollkommen auf 2m/70cm.
KW mach ich aus dem KFZ eh nicht.
Schau mer mal ob der Osterhase was bringt.

Gruß m.m.

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 11:26
von do1pbl
Vieleicht hilft dir das hier weiter :
http://www.darc.de/index.php?eID=tx_naw ... 1254238e59

Zu finden ist das hier im DARC
http://www.darc.de/mitglieder/geschaeft ... nk-im-kfz/

73 de Peter, DO1PBL

Verfasst: Do 9. Jun 2011, 13:19
von dl4vai
So, die Papiere von Peugeot sind da. Nach Internevtion beim KBA und ein paar guten Worten. Zugelassen sind 4 Watt. Kurzwellenamateurfunk ist dort unbekannt. Für meinen Zweck reicht das. Bei der Herstellererklärung ist ein Passus, das der Monteur und der Halter/Benutzer voll verantwortlich sind für den Einbau/Betrieb. Damit bin ich automatisch von der Leistungsbegrenzung entbunden und kann die Leistung benutzen, die nach meiner Meinung noch verträglich ist.
Als Stromquelle darf ich die Zigarettenanzünderbuchse/12V Buchse benutzen.
Was will ich mehr. Der Einbau ist erledigt. Tests mit 5-10-35 Watt ergaben keine Beeinflussungen.
Dem Vorstand EMV-Referat habe ich empfohlen den VDIK e.V. zu kontaktieren und dort den Amateurfunk und die Probleme bekannt zu machen. Vielleicht hilft es in der Zukunft. Bei den DL-Herstellern (VDA e.V.) ist soweit ich das nachvollziehen konnte alles im grünen Bereich.
Das Papier hab ich ans EMV-Referat weitergeleitet. Ich denke es wird demnächst eingestellt.

Gruß Manfred