Onlinelog bedeutet DXCC-Ausschluss
Verfasst: Do 9. Aug 2007, 12:14
Hallo,
wer sein komplettes Contestlog veröffentlicht, wird derzeit nicht fürs DXCC gewertet. Dies ergibt sich aus einer E-Mail von DXCC-Manager Bill Moore, NC1L, an den DARC-DXCC-Prüfer Falk Weinhold, DK7YY.
Einige Contestgruppen veröffentlichen auf ihrer Website ihre Logs mit sämtlichen QSO-Daten, und hatten über Falk nachgefragt, ob dies gegen die derzeit gültige DXCC-Regel Section III Nr. 5 verstößt: http://www.arrl.org/awards/dxcc/rules.html#siii
Nach dieser Regel darf eine Station ihr vollständiges Log nicht veröffentlichen, andernfalls kann ihr die Wertung für das DXCC verweigert und sie bei hartnäckigem Verstoß vom DXCC-Programm disqualifiziert werden.
Bill: "I cannot state anything that contradicts this rule.
However, a review of this rule maybe occur in the future."
Auf deutsch: "Ich kann nicht etwas verkünden, das dieser Regel widerspricht.
Jedoch kann es zu einer Überprüfung dieser Regel in Zukunft kommen."
Die betrifft möglicherweise auch die Veröffentlichung eingesandter Logs durch den Contestveranstalter. Beim CQ WW erlaubt die Ausschreibung seit 2006 in Regel XI 5., dass Logs veröffentlich werden, was auch gemacht wurde: http://cqww.com/cwlogs.htm http://cqww.com/ssblogs.htm
Bei den Contesten des Referats für DX und HF-Funksport sind Logveröffentlichungen deshalb derzeit nicht vorgesehen.
Vy 73
Julian, DL6OCK
wer sein komplettes Contestlog veröffentlicht, wird derzeit nicht fürs DXCC gewertet. Dies ergibt sich aus einer E-Mail von DXCC-Manager Bill Moore, NC1L, an den DARC-DXCC-Prüfer Falk Weinhold, DK7YY.
Einige Contestgruppen veröffentlichen auf ihrer Website ihre Logs mit sämtlichen QSO-Daten, und hatten über Falk nachgefragt, ob dies gegen die derzeit gültige DXCC-Regel Section III Nr. 5 verstößt: http://www.arrl.org/awards/dxcc/rules.html#siii
Nach dieser Regel darf eine Station ihr vollständiges Log nicht veröffentlichen, andernfalls kann ihr die Wertung für das DXCC verweigert und sie bei hartnäckigem Verstoß vom DXCC-Programm disqualifiziert werden.
Bill: "I cannot state anything that contradicts this rule.
However, a review of this rule maybe occur in the future."
Auf deutsch: "Ich kann nicht etwas verkünden, das dieser Regel widerspricht.
Jedoch kann es zu einer Überprüfung dieser Regel in Zukunft kommen."
Die betrifft möglicherweise auch die Veröffentlichung eingesandter Logs durch den Contestveranstalter. Beim CQ WW erlaubt die Ausschreibung seit 2006 in Regel XI 5., dass Logs veröffentlich werden, was auch gemacht wurde: http://cqww.com/cwlogs.htm http://cqww.com/ssblogs.htm
Bei den Contesten des Referats für DX und HF-Funksport sind Logveröffentlichungen deshalb derzeit nicht vorgesehen.
Vy 73
Julian, DL6OCK