Anzahl
Verfasst: Di 3. Jul 2007, 11:10
Hallo Rüdiger,
im FTEG und TKG gibt es keinerlei Beschränkung der Anzahl funktionsfähiger Sender, die man besitzen darf. Sammlungen und Museen sind also erlaubt.
Das FTEG setzt die EU-Richtlinie 1999/5/EG um: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 05:DE:HTML
Darin heißt es im Artikel 8 (1) ausdrücklich: "Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Geräten in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, beschränken oder behindern, wenn diese mit dem in Anhang VII abgebildeten CE-Kennzeichen versehen sind," soweit nur auf erlaubten Frequenzen gesendet, Funkstörungen vermieden und Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden.
Beim Kriterium "im Handel erhältlich" ist im Gesetz keine Anzahl genannt.
Vy 73
Julian, DL6OCK
im FTEG und TKG gibt es keinerlei Beschränkung der Anzahl funktionsfähiger Sender, die man besitzen darf. Sammlungen und Museen sind also erlaubt.
Das FTEG setzt die EU-Richtlinie 1999/5/EG um: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 05:DE:HTML
Darin heißt es im Artikel 8 (1) ausdrücklich: "Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Geräten in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, beschränken oder behindern, wenn diese mit dem in Anhang VII abgebildeten CE-Kennzeichen versehen sind," soweit nur auf erlaubten Frequenzen gesendet, Funkstörungen vermieden und Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden.
Beim Kriterium "im Handel erhältlich" ist im Gesetz keine Anzahl genannt.
Vy 73
Julian, DL6OCK