gelöscht
Hallo,
prinzipiell kann das Rufzeichen auch gesungen werden. Früher gab es mal in der DV-AFuG ein Verbot von Musik, das aber aufgehoben wurde. Jetzt sind nur noch "rundfunkähnlichen Darbietungen" verboten (§ 16 Abs. 4 Satz 2 Amateurfunkverordnung). Wenn man nur das Rufzeichen singt, ist das offensichtlich noch keine rundfunkähnliche Darbietung.
Wie bereits von den anderen erwähnt unterliegen Melodien in Deutschland dem Schutz durch das Urheberrechtsgesetz, was bedeutet, dass der Komponist bis 70 Jahre nach seinem Tod Geld für die Verwendung verlangen kann. Viele Komponisten sind Mitglied der GEMA oder der entsprechenden Organisation im Ausland, dann müsstest du einen Vertrag mit der GEMA abschließen, was für deine Zwecke offensichtlich zuviel Bürokratie und auch zu teuer ist.
Du kannst aber alte (Komponist 70 Jahre tot) Melodien verwenden, also z.B. Mozart und viele Volkslieder. Außerdem gibt es (wenige) Komponisten, die nicht GEMA-Mitglied sind und kostenlos erlauben, ihre Stücke öffentlich zu senden, z.B. wenn sie das Stück als "Public Domain" erklären, etwa http://www.mutopiaproject.org/cgibin/ma ... er=BanksJK
Für Details und die Rechtslage außerhalb Deutschlands (Kurzwelle!) müsstest du dich an einen Anwalt werden.
Vy 73
Julian, DL6OCK
prinzipiell kann das Rufzeichen auch gesungen werden. Früher gab es mal in der DV-AFuG ein Verbot von Musik, das aber aufgehoben wurde. Jetzt sind nur noch "rundfunkähnlichen Darbietungen" verboten (§ 16 Abs. 4 Satz 2 Amateurfunkverordnung). Wenn man nur das Rufzeichen singt, ist das offensichtlich noch keine rundfunkähnliche Darbietung.
Wie bereits von den anderen erwähnt unterliegen Melodien in Deutschland dem Schutz durch das Urheberrechtsgesetz, was bedeutet, dass der Komponist bis 70 Jahre nach seinem Tod Geld für die Verwendung verlangen kann. Viele Komponisten sind Mitglied der GEMA oder der entsprechenden Organisation im Ausland, dann müsstest du einen Vertrag mit der GEMA abschließen, was für deine Zwecke offensichtlich zuviel Bürokratie und auch zu teuer ist.
Du kannst aber alte (Komponist 70 Jahre tot) Melodien verwenden, also z.B. Mozart und viele Volkslieder. Außerdem gibt es (wenige) Komponisten, die nicht GEMA-Mitglied sind und kostenlos erlauben, ihre Stücke öffentlich zu senden, z.B. wenn sie das Stück als "Public Domain" erklären, etwa http://www.mutopiaproject.org/cgibin/ma ... er=BanksJK
Für Details und die Rechtslage außerhalb Deutschlands (Kurzwelle!) müsstest du dich an einen Anwalt werden.
Vy 73
Julian, DL6OCK
bearbeitete Melodie
Hallo,
wenn du eine Melodie bis zur Unkenntlichkeit veränderst, kannst du gleich eine eigene Melodie komponieren. Denn auch an veränderten Melodien kann der ursprüngliche Komponist Rechte haben, wenn sie sich als doch nicht so unkenntlich herausstellt.
Vy 73
Julian, DL6OCK
wenn du eine Melodie bis zur Unkenntlichkeit veränderst, kannst du gleich eine eigene Melodie komponieren. Denn auch an veränderten Melodien kann der ursprüngliche Komponist Rechte haben, wenn sie sich als doch nicht so unkenntlich herausstellt.
Vy 73
Julian, DL6OCK
Thema beendet
Da das ursprüngliche Thema nicht mehr erkennbar ist, mache ich diesen Thread zu.
vy 73
Martin
vy 73
Martin
DF8FE