df8xo hat geschrieben:Moin,
wir möchten eine Relaisfunkstelle in den Räumen eines WDR Senders installieren. Hat jemand Erfahrung mit der Versicherungsproblematik?
Hallo,
Für DARC und VFDB Mitglieder besteht eine Haftpflichtversicherung. Die Prämie ist mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages abgegolten.
Bezüglich Relaisfunkstelle ist es bei mir schon etwas länger her, könnte aber jetzt auch noch so sein, hab zumindest keinen Änderungsvertrag erhalten.
Deckungssummen je Schadensereignis 2MIO bei Personenschäden
500000.- bei Sachschäden aufgrund gesetzlicher Haftung
50000.- bei Sachschäden aufgrund vertraglicher Haftung.
Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind z.B. satzungsgemäße Veranstaltungen ( OV-Abend; Ausstellungen; Fuchsjagden usw. )
Eingeschlossen ist Haus und Grundbesitz wenn die Räumlichkeiten oder das Grundstück Vereinszwecken dienen.
Eingeschlossen ist der Betrieb von Amateurfunkanlagen/Sende-Empfangsanlagen stationäre Anlagen z.B. Baken und Relais/Umsetzer einschließlich der zugehörigen Antennen.
Voraussetzung für die Gewährung von Versicherungsschutz ist, dass die Stationen/Relais entsprechend den DIN/VDE Vorschriften errichtet sind und der Betrieb am entsprechenden Standort genehmigt ist.
Beispiel Sachschaden mit gesetzlicher Haftung.
Antenne wird fachgerecht installiert....
Beim nächsten nicht außergewöhnlichen Sturm fällt das Teil um und beschädigt das Nachbarhaus oder ein KFZ auf der Straße.....
Die Eigentümer machen Aufgrund der Beschädigungen Schadenersatzansprüche geltend.......
Hier tritt die Vereinshaftplichtversicherung ein!
Beispiel Sachschaden mit vertraglich übernommener Haftung.
Über den normalen Deckungsumfang hinaus ist die vom Mitglied im Rahmen eines Miet-Pacht oder Leihvertrages übernommene vertragliche Haftpflicht der Amateurfunkanlage mitversichert.
Es werden also auch Schäden gedeckt die über den Rahmen der gesetztlichen Haftung hinausgehen.
Wenn z.B. ein Haus gemietet ist ( Clubheim o.ä. ) Die Antenne ordnungsgemäß errichtet wurde und das Teil fällt bei Sturm auf das Dach wird dem Mitglied keine schuldhafte Handlung nachzuweisen sein. ( es muss ja alles nach DIN/VDE errichtet sein )
Der arme Funker ( Mitglied im DARC ) musste sich aber gegenüber dem Hauseigentümer, um überhaupt die Antennengenehmigung zu erhalten, verpflichten für sämtliche Schäden aufzukommen die im Zusammenhang mit der errichteten Antenne entstehen können.
Der (arme ) OM hat sich also verpflichtet, für die über den Rahmen der gesetzlichen Haftung hinausgehenden Ansprüche aufzukommen.
Dieser o.g. Anspruch eines Geschädigten war seinerzeit mitversichert da im Gegensatz zu herkömmlichen Versicherungsverträgen eine Sonderklausel zwischen DARC und Versicherung abgeschlossen war in dem auch der Einschluß von vertraglichen Ansprüchen abgedeckt war.
Haftpflichtversicherungen erstrecken sich nur auf Schäden die andere ( Personen ) erlitten haben. Eigenschäden ( an der eigenen Station ) können zusätzlich durch eine Sachversicherung ( Elektronikversicherung ) versichert werden.
Schäden müssen beim DARC mit Angabe des Rufzeichen und der Mitgliednummer gemeldet werden.
Na ja, ist etwas länger geworden aber so hat mir es der Versicherungstyp vor längerer Zeit mal erklärt, ich hoffe da hat sich nichts oder nur wenig geändert.
73 Manfred DK5FA