Antennenversicherung: Blitzschutz zwingend?
Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 16:00
Der Hintergund meiner Frage ist folgender :
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Auf dem Dach befindet sich eine Sat-Antenne, die TV-Signale für alle Wohnungen bereitstellt. Die Antennenanlage besitzt KEINEN Blitzschutz, scheint aber fachmännisch (jedenfalls durch eine Antennenbaufirma realisiert) gegen Überspannungen geschützt zu sein.
Bin ich nun verpflichtet, für meine KW-Antenne eine Blitzschutzanlage zu installieren, um in den Genuß der Antennen-Haftpflichtversicherung des DARC zu kommen?
Leider konnte mir der Vertreter des DARC-Kooperationspartners HDI keine befriedigende Antort geben. Er versprach mir aber, mir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung zuzuschicken. Mal sehen, ob sich da etwas finden lässt.
Ansonsten war er der Meinung, dass Blitzschlag über die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeversicherung ohnehin abgedeckt ist (also für Schäden am Gebäude) und der Nachweis, dass ein Blitzeinschlag durch meine Antenne verursacht wurde, nicht möglich sei. Deshalb wäre der Blitzschutz der Antennenanlage in dem Zusammenhang nicht relevant.
Kann mir jemand sagen oder hat jemand eigene Erfahrungen, wie die Regelungen der DARC-Haftpflichtversicherung in Hinblick auf Blitzschutz im Schadensfall ausgelegt werden?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Auf dem Dach befindet sich eine Sat-Antenne, die TV-Signale für alle Wohnungen bereitstellt. Die Antennenanlage besitzt KEINEN Blitzschutz, scheint aber fachmännisch (jedenfalls durch eine Antennenbaufirma realisiert) gegen Überspannungen geschützt zu sein.
Bin ich nun verpflichtet, für meine KW-Antenne eine Blitzschutzanlage zu installieren, um in den Genuß der Antennen-Haftpflichtversicherung des DARC zu kommen?
Leider konnte mir der Vertreter des DARC-Kooperationspartners HDI keine befriedigende Antort geben. Er versprach mir aber, mir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung zuzuschicken. Mal sehen, ob sich da etwas finden lässt.
Ansonsten war er der Meinung, dass Blitzschlag über die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeversicherung ohnehin abgedeckt ist (also für Schäden am Gebäude) und der Nachweis, dass ein Blitzeinschlag durch meine Antenne verursacht wurde, nicht möglich sei. Deshalb wäre der Blitzschutz der Antennenanlage in dem Zusammenhang nicht relevant.
Kann mir jemand sagen oder hat jemand eigene Erfahrungen, wie die Regelungen der DARC-Haftpflichtversicherung in Hinblick auf Blitzschutz im Schadensfall ausgelegt werden?