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Antennenversicherung: Blitzschutz zwingend?

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 16:00
von DL7MAP
Der Hintergund meiner Frage ist folgender :
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Auf dem Dach befindet sich eine Sat-Antenne, die TV-Signale für alle Wohnungen bereitstellt. Die Antennenanlage besitzt KEINEN Blitzschutz, scheint aber fachmännisch (jedenfalls durch eine Antennenbaufirma realisiert) gegen Überspannungen geschützt zu sein.

Bin ich nun verpflichtet, für meine KW-Antenne eine Blitzschutzanlage zu installieren, um in den Genuß der Antennen-Haftpflichtversicherung des DARC zu kommen?

Leider konnte mir der Vertreter des DARC-Kooperationspartners HDI keine befriedigende Antort geben. Er versprach mir aber, mir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung zuzuschicken. Mal sehen, ob sich da etwas finden lässt.
Ansonsten war er der Meinung, dass Blitzschlag über die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeversicherung ohnehin abgedeckt ist (also für Schäden am Gebäude) und der Nachweis, dass ein Blitzeinschlag durch meine Antenne verursacht wurde, nicht möglich sei. Deshalb wäre der Blitzschutz der Antennenanlage in dem Zusammenhang nicht relevant.

Kann mir jemand sagen oder hat jemand eigene Erfahrungen, wie die Regelungen der DARC-Haftpflichtversicherung in Hinblick auf Blitzschutz im Schadensfall ausgelegt werden?

Re: Antennenversicherung: Blitzschutz zwingend?

Verfasst: Mi 22. Jun 2016, 16:23
von db6zh
Bei meinem EFH habe ich die Funkantennen (ohne Blitzschutz) angegeben und die sind ohne Aufschlag, da unter xx% des Gebäudewertes. Ich habe das gleiche bei der Vollkasko beim Auto gemacht (alle Festeinbauten). Beim Haus gibt es m.W. keine Extraversicherung. Weil die Antenne fest mit dem Haus verbunden ist, gehört die wie FS/SAT zum Gebäude. Zwei Punkte aus meiner Sicht:

1. Wenn das Gebäude keinen Blitzschutz hat, kannst Du Deine Antenne nicht separat "blitz-schützen". Blitzschutz umfaßt immer das ganze Objekt, und das wirst Du wohl kaum bezahlen wollen.

2. Du mußt mit der Gebäudeversicherung des Hauses reden. Es gibt oft Sondervereinbarungen und außerdem - ja nach Eigentümer - muß der Eigentümer als Versicherungsnehmer sowieso zustimmen, als Eigentümer des Hauses ebenfalls (Haftungsfragen) und wenn es einen ETW-Anlage ist .... alle Eigentümer.

Rein technisch brauchst Du nur den gleichen Potentialausgleich wie FS/SAT-Antenne oder Du bezahlt kompletten Blitzschutz.

73 Peter

Re: Antennenversicherung: Blitzschutz zwingend?

Verfasst: Do 1. Sep 2016, 8:13
von DL9FW
Schaue mal z:B bei Dehn und Söhne auf Ihren Seiten nach.

Gruß Frank