Neue bis Ende 2015 befristete Nutzungsregelungen zu 50 MHz
Verfasst: Fr 19. Dez 2014, 11:01
In der Mitteilung 1523/2014 hat die Bundesnetzagentur neue Regelungen zur Nutzung des 6-m-Bandes durch den Amateurfunkdienst publiziert.
Diese sind aufgrund des Ergebnisvermerks des Gesprächs des DARC mit Vertretern des primären Nutzers(BMVg, Bundeswehr) vom RTA beantragt worden. Es wurde bereits über diesen Antrag in der CQ DL Januar 2015 berichtet.
Die wichtigsten Änderungen betreffen den Wechsel von der Beschränkung auf 25 Watt ERP (Strahlungsleistung) auf jetzt 25 Watt PEP (Senderausgangsleistung) und die fortgesetzte Nutzung eines erweiterten Frequenzbereichs ab 50,030 MHz.
Aber auch andere Festlegungen, die bereits bis Ende 2014 möglich waren, nämlich „alle Sendearten, max. Bandbreite der Aussendungen 12 kHz, nur horizontal polarisierte Antenne“, werden mit der jetzigen Befristung - bis Ende 2015 - verlängert.
Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf weiteres verzichtet.
Fernbedient erzeugte Aussendungen und Contestbetrieb sind nicht gestattet. Weitere Festlegungen betreffen u.a. die Logbuchführung.
Diese neue Mitteilung ist auf den Webseiten der BNetzA im Sachbereich „ Amateurfunk“ veröffentlicht, unter „Verfügungen und Mitteilungen“.
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=8
Als getrennter Vorgang läuft bereits ein Antrag auf Frequenz-Verlagerung der in DL auf 50,083 MHz betriebenen Bakensender.
Über die beantragte befristete Nutzung eines kleinen Frequenzsegments im 70-MHz-Band wird eine Entscheidung vor Beginn der Sporadic-E-Saison erwartet.
73, Ulli
DK4VW
Referent Frequenzmanagement
Diese sind aufgrund des Ergebnisvermerks des Gesprächs des DARC mit Vertretern des primären Nutzers(BMVg, Bundeswehr) vom RTA beantragt worden. Es wurde bereits über diesen Antrag in der CQ DL Januar 2015 berichtet.
Die wichtigsten Änderungen betreffen den Wechsel von der Beschränkung auf 25 Watt ERP (Strahlungsleistung) auf jetzt 25 Watt PEP (Senderausgangsleistung) und die fortgesetzte Nutzung eines erweiterten Frequenzbereichs ab 50,030 MHz.
Aber auch andere Festlegungen, die bereits bis Ende 2014 möglich waren, nämlich „alle Sendearten, max. Bandbreite der Aussendungen 12 kHz, nur horizontal polarisierte Antenne“, werden mit der jetzigen Befristung - bis Ende 2015 - verlängert.
Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf weiteres verzichtet.
Fernbedient erzeugte Aussendungen und Contestbetrieb sind nicht gestattet. Weitere Festlegungen betreffen u.a. die Logbuchführung.
Diese neue Mitteilung ist auf den Webseiten der BNetzA im Sachbereich „ Amateurfunk“ veröffentlicht, unter „Verfügungen und Mitteilungen“.
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=8
Als getrennter Vorgang läuft bereits ein Antrag auf Frequenz-Verlagerung der in DL auf 50,083 MHz betriebenen Bakensender.
Über die beantragte befristete Nutzung eines kleinen Frequenzsegments im 70-MHz-Band wird eine Entscheidung vor Beginn der Sporadic-E-Saison erwartet.
73, Ulli
DK4VW
Referent Frequenzmanagement