dl8sfz hat geschrieben:
Denn vielleicht hätte hier der DARC mit seinem erarbeiteten Fachwissen in der Rechtsprechung (was ich jetzt mal annehme) hier den Verlauf so beeinflussen können, dass es ein Grundsatzurteil in positivem Sinne für die Funkamateure geworden wäre oder er hätte gar gleich komplett von der Klage abgeraten.
Stefan,
Vergleiche hinken, aber stell' Dir vor Du bist Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus. Die Wohnung wird von einer Gesellschaft vermietet und Dein Nachbar hört bis in die Nacht laut Musik, gröhlt, raucht im Treppenhaus, etc. pp.
Du wendest Dich an die Wohnungsgesellschaft und forderst sie auf dafür zu sorgen, dass der Nachbar damit aufhört. Die schickt den Hausmeister vorbei und der ist persönlich der Meinung der Krach/Gestank sei nicht so schlimm und unternimmt weiter nichts. Du nimmst Dir einen Anwalt und verklagst die Gesellschaft um zu erreichen, dass die etwas unternimmt, bestenfalls dem Nachbarn kündigt.
Der Nachbar wird im Prozeß beigeladen. Du verlierst in erster Instanz, weil der Hausmeister aussagt, es sei alles nicht so schlimm, also gehst Du in Berufung. In der Berufung wird aber nur geklärt, ob die Wohnungsgesellschaft überhaupt gegen den lärmenden Nachbarn vorgehen muß und der Beigeladene erklärt, dass das eine Verschwörung gegen ihn sei und es nur darum ginge einen Präzendenzfall zu schaffen um unliebsame Nachbarn in ihren Persönlichkeitsrechten einzuschränken. Dennoch entsendet das Gericht einen Gutachter, der Nachmittags um 14 Uhr mal guckt, wie laut es denn ist. Der Nachbar ist gerade in der Kneipe und trinkt sich schon mal warm. Vor Gericht bestätigt der Gutachter, dass er keinen Lärm gehört hat, es aber daran liegen könne, dass der Nachbar nicht anwesend war. Später in der mündlichen Verhandlung will der Gutachter davon nichts mehr wissen, weil der Nachbar und seine Kumpels bei ihn "Eindruck" hinterlassen haben. Das Gericht urteilt, dass die Wohnungsgesellschaft nichts gegen den Nachbarn unternehmen muß.
Das Urteil wird im Treppenhaus ausgehängt und Deine anderen Nachbarn, denen dieser eine Nachbar auch schon lange auf den Geist geht, prangern Dich nun an, weil Du nicht mit dem Mieterschutzbund abgestimmt gegen die Wohnungsgesellschaft vorgegangen bist und damit einen Präzedenzfall geschaffen hättest, dass nun nie wieder gestörte Nachbarn ihre Vermieter auffordern können gegen lärmende Mitbewohner vorzugehen.
Würdest Du das auch so sehen und Dir selbst dafür die Schuld geben weil Du hättest ahnen müssen, dass das so ausgeht? Wäre wirklich sicher, dass das mit Mieterverein besser gelaufen wäre? Wäre das wirklich ein Präzedenzfall gegen lärmende/stinkende Nachbarn?
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Karsten