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Verfasst: Do 17. Okt 2013, 15:57
von dl5ym
dh1ts hat geschrieben: Inhaber von DN5CAT ist übrigens DL1SPH.
Das ist kein Einzelfall. Es werden in der Spalte Operator nicht nur DO-Rufzeichen sondern auch ein DE-Rufzeichen aufgeführt und der SWL Patrick.
soweit ok

Aber sollten wir nicht froh sein über jeden, der Spaß am Funkbetrieb und der Spielart Kontest hat und vielleicht später auch mal die Lizenz, egal in welcher Klasse, macht.

73 de Thomas , DH1TS
Ich bin nur etwas irritiert über die "Verleihung" eines Ausbildungsrufzeichens an eine Person, ein DN kann auch nicht als Contestteilnehmer auftauchen.
Man kann ein DN-Call als Contestcall verwenden (nach den Regeln)

Mir ist auch bekannt, dass einige (wenige ? viele ?) mit einem DN-Call funken...

Und ich bin irriert über DO9ST und seine Art der Regelauslegung.
Fred
ps: @dh1ts: der Zweck heiligt dann alle Mittel ? Da habe ich dich sicher falsch verstanden .

Verfasst: Do 17. Okt 2013, 18:13
von dh1ts
@dl5ym
Der Zweck (Amateurfunknachwuchs zu gewinnen) heiligt ganz bestimmt nicht alle Mittel. Wegen mir können aber Klasse E Inhaber im Kontest unter einem Clubcall auch mit 750 W funken, solange der Stationsverantwortliche dies darf, die Technik im Griff hat und das Signal sauber ist. Der Lerneffekt in Sachen Betriebstechnik und Technik ist im Kontest doch oft beachtlich.
Ich habe bereits in einem früheren Post gesagt, dass ich ein viel größeres Problem mit der Materialschlacht habe, die einige Stationen veranstalten, oft gepaart mit einer eigenwilligen Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. 750 Watt pro Operator oder pro Antenne, um es mal auf den Punkt zu bringen. Chancengleichheit und Fairness sind da nicht gegeben. Dafür müsste eine beschränkte Klasse (Leistung und Antenne) mit Anmeldung und Kontrolle wie beim KW-Fieldday eingeführt werden. Das macht in meinem Augen mehr Sinn als drei Klassen für QRP, 100W und 750W. Das wird an der eigenwilligen Regelauslegung mancher Teilnehmer nichts ändern. Wie sagte jemand, wer beschei..en will, wird das auch weiter tun. Dabei geht es doch eigentlich nur um eine (anspruchsvolle) Freizeitbeschäftigung.
73 de Thomas, DH1TS.

Verfasst: Fr 18. Okt 2013, 8:59
von dl5ym
Hallo,
also alles nicht zielführend!
Du musst eine parallele Contestauswertung mit deinen Regeln organisieren.
Bei den paar angemeldeten sollte das kein Problem sein :)

Wenn DOs und Lizenlose im Contest funken dürfen mit 750W ..warum dann nicht auch ausserhalb der Conteste?
Da geht deine eigenwillige Regelauslegung los.
Da nützt auch keine weitere Scheinregulierung.

Fred

Verfasst: Fr 18. Okt 2013, 9:56
von dh1ts
@DL5YM zur Klarstellung:
Nichtlizensierte dürfen unter einem Ausbildungsrufzeichen in Anwesenheit des Ausbildenden mit 750 W am Kontest teilnehmen, sofern der Ausbilder dafür die notwendige Genehmigungsklasse hat. Wenn sie das dagegen unter einem Clubcall machen, ist das eindeutig ein Regelverstoß. Da gibt es nichts zu diskutieren. Wenn ein Klasse E-Inhaber im Kontest unter einem Clubcall mit 750 W arbeitet ist das zunächst auch eindeutig ein Regelverstoß. Damit kann ich persönlich aber unter den folgenden Rahmenbedingungen gut leben: Der Stationsverantwortliche hat die notwendige Genehmigung, ist anwesend und das Signal ist sauber. Das ist im Prinzip doch auch Ausbildungsfunkbetrieb. Wollen wir in diesem Punkt päpstlicher als der Papst sein? Wem ist damit gedient, wenn zukünftig Klasse E Inhaber als Mitglied einer Contestgruppe zwar weiter im Contest funken, aber als Operator nicht mehr aufgeführt werden, nur um formal den Regelungen zu genügen. Jede Contestgruppe ist froh um jedes neue aktive Mitglied. Wir werden alle nicht jünger. Bei uns liegt der Altersdurchschnitt mittlerweile deutlich über fünfzig, die ersten Mitglieder sind bereits in Rente bzw. Pension. Ich möchte in 10 Jahren nicht mehr bei Wind und Wetter auf den Antennenmast klettern müssen.
73 de Thomas, DH1TS

Re: ... ist ganz nett ...

Verfasst: Fr 18. Okt 2013, 12:09
von dg5bre
dk4rc hat geschrieben:Hallo Thomas, DO9ST,

starke Leistung was du da zusammen mit den andern OMs bei DL2R und DR2P erreicht hast. Vor allem deshalb, weil du ja nur mit 75 W PEP sendest.

Deinen Bezug auf eine 100W Klasse und die Bilder im Netz (auch die Contestberichte der genannten Stationen) kann ich in diesem Zusammenhang leider nicht richtig einordnen.


73 Roland
ich hab mir auch mal die Videos angeschaut der besagten Stationen...komisch...überall waren Endstufen zu sehen...

Ich finde die Leistungsbeschränkung eher quatsch...wer mit wenig funken will soll doch die QRP-Conteste nutzen...es zeigt sich doch bei so einer Diskussion nur das es einige gibt, die in einer 100w Klasse gewinnen wollen...und dann aber vllt doch 400 oder mehr am Start haben...

Dann lieber alles offen und jeder kann machen was er will...


73 de Ronny

Verfasst: Fr 18. Okt 2013, 14:51
von 2400192
Ronny,
mehrere Klassen wäre ein größerer Anreiz und sicher ein Magnet für weitere OM am UKW-Contest teilzunehmen. Das Problem ist doch: ohne Materialschlacht geht man in der Masse unter. Besser wäre doch sich ohne Materialschlacht zu Messen, also z.B. 100 Watt an einem Antennensystem.
Die offene Klasse wie jetzt will dir ja keiner weg nehmen. Es geht allein der Masse wegen: was kann ich mit weniger erreichen ... da sind dann 50.000 oder bei anderen 100.000 Punkte ein schönes Ziel.

Verfasst: Mi 23. Okt 2013, 13:52
von dj7ww
dh1ts hat geschrieben:
Wenn ein Klasse E-Inhaber im Kontest unter einem Clubcall mit 750 W arbeitet ist das zunächst auch eindeutig ein Regelverstoß.
Nicht zunächst, immer!

73
Peter

Verfasst: Mi 23. Okt 2013, 20:35
von dh1ts
@dj7ww
dann schau doch mal in die Ergebnislisten von 2012:
WAE SSB Multi-OP: DL0CS auf Platz 2 in DL mit DO6JAN und DP7D auf Platz 9 in DL mit DO1HDR, DO7FAB
WAE RTTY Multi-OP: DD1A auf Platz 3 in DL mit DO1GAR, DO5FM
WAG SSB Multi-OP: DL1A auf Platz 4 mit DO4DXA
UKW Juli Multi-OP: 2m > DF0MTL auf Platz 6 mit DO2WT und SWL Peter und auf 70cm > DM3D auf Platz mit DO3MXK > ?
Bei DA0HQ haben 2013 übrigens auch zwei DO-ler mitgemacht.
Müssen diese Stationen jetzt alle nachträglich aus der Wertung genommen werden oder haben die DO-ler alle nur beim Aufbau geholfen oder das Catering übernommen?
73 de Thomas, DH1TS

Verfasst: Mi 23. Okt 2013, 20:47
von dm6dx
Klar Thomas, so lange du nichts bewiesen hast, haben sie Kaffee gekocht. :wink:

de Robby

Verfasst: Mi 23. Okt 2013, 21:52
von dj7ww
dh1ts hat geschrieben: Müssen diese Stationen jetzt alle nachträglich aus der Wertung genommen werden oder haben die DO-ler alle nur beim Aufbau geholfen oder das Catering übernommen?
So ähnlich wird es wohl sein.
Abgesehen davon spricht auch nichts dagegen Multiplierstationen zu bedienen und die Calls in die Bandmap oder das Stapelregister der Running Station zu schreiben.

Ich kenne auch jemanden der in den WRTC Qualifikationen ganz weit vorne steht und nie ein QSO gemacht hat, der steht ebenfalls bei den Ergebnissen der Mehrmannstation in der Teamliste...

73
Peter

Verfasst: Do 24. Okt 2013, 8:39
von dl5ym
dh1ts hat geschrieben:@DL5YM zur Klarstellung:
Nichtlizensierte dürfen unter einem Ausbildungsrufzeichen in Anwesenheit des Ausbildenden mit 750 W am Kontest teilnehmen, sofern der Ausbilder dafür die notwendige Genehmigungsklasse hat. Wenn sie das dagegen unter einem Clubcall machen, ist das eindeutig ein Regelverstoß. Da gibt es nichts zu diskutieren. Wenn ein Klasse E-Inhaber im Kontest unter einem Clubcall mit 750 W arbeitet ist das zunächst auch eindeutig ein Regelverstoß. Damit kann ich persönlich aber unter den folgenden Rahmenbedingungen gut leben: Der Stationsverantwortliche hat die notwendige Genehmigung, ist anwesend und das Signal ist sauber. Das ist im Prinzip doch auch Ausbildungsfunkbetrieb.
Ausbildungsfunkbetrieb ist es nur wenn der Betreffende keine Amateurfunkgenehmigung hat
Wollen wir in diesem Punkt päpstlicher als der Papst sein? Wem ist damit gedient, wenn zukünftig Klasse E Inhaber als Mitglied einer Contestgruppe zwar weiter im Contest funken, aber als Operator nicht mehr aufgeführt werden, nur um formal den Regelungen zu genügen.
dann sollte der Antrag zu den Contestausschreibungen auch genau so formuliert sein

Jede Contestgruppe ist froh um jedes neue aktive Mitglied. Wir werden alle nicht jünger. Bei uns liegt der Altersdurchschnitt mittlerweile deutlich über fünfzig, die ersten Mitglieder sind bereits in Rente bzw. Pension. Ich möchte in 10 Jahren nicht mehr bei Wind und Wetter auf den Antennenmast klettern müssen.
73 de Thomas, DH1TS
Also doch ...der Zweck heiligt die Mittel ? Staatlich Verordnungen sind nur dann akzeptiert, wenn sie dir nützen ...hmm.
Na ja... zumindest weiss ich jetzt, wie die Leute ticken, die solch unsinnigen Antrag (in meinen Augen) formuliert haben :)

Fred



[/quote]

Verfasst: Do 24. Okt 2013, 9:19
von dh1ts
@DL5YM
Muss ich jetzt eine Selbstanzeige beim DARC und der Bundesnetzagentur machen, weil ich in den 80er und 90er Jahren, damals noch mit alter Klasse C (DG) bzw. alter Klasse A (DH) bei einer erfolgreichen Kontestgruppe mitgemacht habe und im Kontest unter einem Clubrufzeichen auf 2m mit 750W Betrieb gemacht habe? Oder ist dass mittlerweile verjährt? Was ist eigentlich der schlimmere Verstoß gegen die Regeln bzw. das Gebot der Fairness: einen DO-ler unter Aufsicht mit 750W ans Mikrofon zu lassen oder die legale Ausgangsleistung deutlich und vorsätzlich zu überschreiten?
73 de Thomas, DH1TS

Verfasst: Do 24. Okt 2013, 10:59
von db6zh
dl5ym hat geschrieben:..... Ausbildungsfunkbetrieb ist es nur wenn der Betreffende keine Amateurfunkgenehmigung hat....
Wo steht denn dieser Blödsinn ?? Wenn jemand kein Call hat bzw. keine entsprechende "Funkbetriebszulassung" (sprich Liz-Klasse), kann er nur via entsprechendem Ausbildungsrufzeichen nach AfuV §.... Funkbetrieb zur Ausbildung machen ( - und muß das DN-Call nutzen). Ein Umkehrschluß ist nirgends beschrieben.

Nach Deiner Behauptung darf niemand nach bestandener Lizenzprüfung sich weiter Ausbilden. Das trifft ja für Dich offensichtlich zu, steht aber nirgends im Gesetz.

73 Peter

Verfasst: Do 24. Okt 2013, 11:14
von dg3ffm
Seht in der AFuV


§ 12 Ausbildungsfunkbetrieb

(1) Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.



73 de Jens

Verfasst: Do 24. Okt 2013, 11:22
von db6zh
Jens, Du meinst doch wohl nicht mich ??? Ausbildung ist ein allgemeiner Begriff und ich kann jederzeit Ausbildungsfunkbetrieb an meiner Station mit einem Liz machen, der etwas Neues lernen will - solange ich die übrigen Bestimmungen einhalte (d.h. die passenden Liz vorhanden sind). Die AfuV regelt lediglich den Teil einer Ausbildung, bei der der "Lernende" keine ausreichende Lizenzklasse hat (inkl. Bestimmung zur Nutzung der DN-Calls etc).

Wir reden doch noch deutsch oder brauchst Du eine Ausbildung in deutscher Sprache - für den Fall daß Du mich jetzt anmachen wolltest ??

73 Peter
AfuV §12,2 hat geschrieben:(2) Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.
Bitte komplett zitieren und nichts weglassen, was nicht in den Kram paßt.