gut. ich hab jetzt verstanden was Du meinst. Es war aber zum einen aus dem Verlauf der Diskussion heraus klar, das es hier um Ausbildungsfunkbetrieb im Sinne der AfuV geht, insofern musste Fred das nicht extra erwähnen. Zum anderen ist es aber wirklich so, dass mir Deine Verwendung des Begriffes Ausbildungsfunkbetrieb so nicht geläufig war (und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich da nicht der einzige bin). Das ist keine Böswilligkeit, sondern liegt eher daran, dass meine Amateurfunksozialisation eng mit Ausbildungsfunkbetrieb unter Verwendung eines Ausbildungsrufzeichens verknüpft war. Begriffe werden nunmal von verschiedenen Leuten in verschiedenen Kontexten verschieden verwendet, je nach eigenen Erfahrungen, Umfeld etc.db6zh hat geschrieben:. Es gibt einen Ausbildungsbetrieb im Sinne der AfuV §12, über den wir nicht diskutieren brauchen. Daß darunter jedwede Art von Ausbildungsbetrieb fällt, steht nirgends.. Der Gesetzgeber hat den Begriff nicht in §2 näher eingegrenzt, sondern lediglich in §12 den Rahmen gesteckt.
73 Peter
Das als Wortklauberei zu diffamieren finde ich bedenklich.
73, Jan