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Ausbreitungsbedingungen, Betrieb, Software
dg3ffm
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Beitrag von dg3ffm »

db6zh hat geschrieben:2) Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.
Ich sehe es so, wer A oder E Liz. hat, der hat ein entsprechenden Amateurfunkzeugnisses um am Funkdienst teilnehmen zu können. Um jemanden weitere Betriebsarten beizubringen, dafür brauch man nicht wirklich ein DN-Call.

73 de Jens
db6zh
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Beitrag von db6zh »

dg3ffm hat geschrieben:.... Ich sehe es so, wer A oder E Liz. hat, der hat ein entsprechenden Amateurfunkzeugnisses um am Funkdienst teilnehmen zu können. Um jemanden weitere Betriebsarten beizubringen, dafür brauch man nicht wirklich ein DN-Call. ....73 de Jens
Da sind wir uns ja auch völlig einig - mit solchen Leuten kann Du ja auch jederzeit "Ausbildungsfunkbetrieb" ohne DN.... machen - Ausnahme E-Liz außerhalb deren Liz, dann müssen die unter Aufsicht das passende DN-Call benutzen.

Mir gehen einfach die Interpretationen und Pauschalierungen mancher Erbsenzähler auf den Senkel. 73 Peter
dl5ym
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Beitrag von dl5ym »

db6zh hat geschrieben:
dg3ffm hat geschrieben:.... Ich sehe es so, wer A oder E Liz. hat, der hat ein entsprechenden Amateurfunkzeugnisses um am Funkdienst teilnehmen zu können. Um jemanden weitere Betriebsarten beizubringen, dafür brauch man nicht wirklich ein DN-Call. ....73 de Jens
Da sind wir uns ja auch völlig einig - mit solchen Leuten kann Du ja auch jederzeit "Ausbildungsfunkbetrieb" ohne DN.... machen - Ausnahme E-Liz außerhalb deren Liz, dann müssen die unter Aufsicht das passende DN-Call benutzen.

Mir gehen einfach die Interpretationen und Pauschalierungen mancher Erbsenzähler auf den Senkel. 73 Peter
Das riecht nach massiver Leseschwäche gepaart mit Verständnissschwäche von Texten.
Ausbildungsfunkbetrieb ohne DN Call ist illegal
Schein-Ausbildungsfunkbetrieb für Klasse3 Inhaber genauso.[also Klasse Inhaber auf den nicht zuglassenen Bändern für Kl 3]
Das Ganze hat auch nichts mit Contest zu tun.

IMHO eher ein Grund für Disqualifikation (DOs mit >100W funken zu lassen).
Und... die dürfen alles im Contest machen, ausser >100W senden bzw. auf für nicht für DOs zugelassenen Bändern .

Fred
PS: @ db6zh - bei deiner Zitierwut hätte ich vermutete, dass du zuerst den Text liest (AfuV), dass es Thomas nicht schafft ...liegt eher am Distrikt
(santrag)
dh1ts

Beitrag von dh1ts »

@dl5ym
PS: @ db6zh - bei deiner Zitierwut hätte ich vermutete, dass du zuerst den Text liest (AfuV), dass es Thomas nicht schafft ...liegt eher am Distrikt
(santrag)


Meinst Du damit mich? Falls ja, was liegt bitte am Distrikt?
73 de Thomas
db6zh
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Beitrag von db6zh »

dl5ym hat geschrieben:.... Ausbildungsfunkbetrieb ohne DN Call ist illegal. ...
Wenn Unsinn wiederholt wird, wird er auch nicht besser. 73 Peter
dg3ffm
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Beitrag von dg3ffm »

db6zh hat geschrieben:
dg3ffm hat geschrieben:.... Ich sehe es so, wer A oder E Liz. hat, der hat ein entsprechenden Amateurfunkzeugnisses um am Funkdienst teilnehmen zu können. Um jemanden weitere Betriebsarten beizubringen, dafür brauch man nicht wirklich ein DN-Call. ....73 de Jens
Da sind wir uns ja auch völlig einig - mit solchen Leuten kann Du ja auch jederzeit "Ausbildungsfunkbetrieb" ohne DN.... machen - Ausnahme E-Liz außerhalb deren Liz, dann müssen die unter Aufsicht das passende DN-Call benutzen.
Peter, was für "Ausbildungsfunkbetrieb" für E-Liz. außerhalb deren Liz soll das sein?
Auf Kurzwelle nicht, da E-Liz alle Spielarten machen darf. Bliebe noch der GHz-Bereich, aber was da?

73 de Jens
db6zh
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Beitrag von db6zh »

dg3ffm hat geschrieben:.... Peter, was für "Ausbildungsfunkbetrieb" für E-Liz. außerhalb deren Liz soll das sein?
Auf Kurzwelle nicht, da E-Liz alle Spielarten machen darf. Bliebe noch der GHz-Bereich, aber was da?
Mein bisheriger Stand http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_ ... 00005.html Anlage 1. Es ist mir neu, daß E und A auf Kurzwelle gleichberechtigt sind.
73 Peter
dj7ww

Beitrag von dj7ww »

db6zh hat geschrieben:Jens, Du meinst doch wohl nicht mich ??? Ausbildung ist ein allgemeiner Begriff und ich kann jederzeit Ausbildungsfunkbetrieb an meiner Station mit einem Liz machen, der etwas Neues lernen will - solange ich die übrigen Bestimmungen einhalte (d.h. die passenden Liz vorhanden sind). Die AfuV regelt lediglich den Teil einer Ausbildung, bei der der "Lernende" keine ausreichende Lizenzklasse hat (inkl. Bestimmung zur Nutzung der DN-Calls etc).

Wir reden doch noch deutsch oder brauchst Du eine Ausbildung in deutscher Sprache - für den Fall daß Du mich jetzt anmachen wolltest ??
Die Frage ist wer hier wen anmacht.
Ist doch wohl klar was in §12 gemeint ist..
dl3jan
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Beitrag von dl3jan »

db6zh hat geschrieben:
Mir gehen einfach die Interpretationen und Pauschalierungen mancher Erbsenzähler auf den Senkel. 73 Peter
Sorry Peter,
aber die Frage ist doch, wer hier der Erbsenzähler ist. Ob ein DO mit unter Verwendung eines DN calls bspw. auf 2m mit >75W PEP funken darf, halte ich auch für diskussionswürdig. Ist das für dich alles so klar, das jede Diskussion darüber müßig ist?. Bitte mäßige Deinen Ton und komm ein bisschen runter, Du erweckst nämlich gerade den Anschein, zwar viel zu schreiben aber den Kern der Diskussion überhaupt nicht erfasst zu haben.

73,

Jan
dg5bre
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Beitrag von dg5bre »

ich weiß zwar nicht wo der Unterscheid zwischen der DDRRegelung under jetzigen regelung ist...mir wurde mal erklärt man hat bei der DDR abgeschrieben bei der AUsbildungsrufzeichenkiste...

jedenfalls hatte ich zu DDR-Zeiten Y51ME...das war die Klasse 2b...also UKW...und für keinen erkennbar UKW...trotzdem durfte ich ums verrecken nicht mehr (was ich vorher durfte) unter Y51AE (A war immer das Ausbildungsrufzeichen) auf Kurzwelle aufs Band...damals hatte ich mich dann schon etwas geärgert...das ich dann ne Lizenz hatte und nicht mehr Kurzwelle machen durfte...

also wenn ich richtig interpretiere...schließt sich aus das ein Klasse 3 Inhaber mit DN-Call irgendwo aufm Band ist...denn Ausbildung hieß damals immer praktische Betriebsfertigkeiten erwerben...und das kann der DO auch auf seinen Bändern...

gruß Ronny
db6zh
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Beitrag von db6zh »

dl3jan hat geschrieben:
db6zh hat geschrieben:Mir gehen einfach die Interpretationen und Pauschalierungen mancher Erbsenzähler auf den Senkel. 73 Peter
Sorry Peter,
aber die Frage ist doch, wer hier der Erbsenzähler ist. Ob ein DO mit unter Verwendung eines DN calls bspw. auf 2m mit >75W PEP funken darf, halte ich auch für diskussionswürdig. Ist das für dich alles so klar, das jede Diskussion darüber müßig ist?. Bitte mäßige Deinen Ton und komm ein bisschen runter, Du erweckst nämlich gerade den Anschein, zwar viel zu schreiben aber den Kern der Diskussion überhaupt nicht erfasst zu haben. 73, Jan
Hallo Jan, ich habe mich bei "Ausbildungsfunkbetrieb" eingeklinkt, der in §12 ausreichend beschrieben ist. Mir geht es überhaupt nicht darum, wer wen und wann per DN-Mißbrauch besch..... will.

Wenn jemand behauptet, "Ausbildungsfunkbetrieb ohne DN Call ist illegal ", dann ist das eine maßlose Überziehung und Vergewaltigung der Spielregeln. Wir haben eine personenbezogene Lizenz und mit entsprechender Lizenz (meiner und des anderen) kann ich an meiner Station jeden arbeiten lassen, funken lassen und auch ausbilden. Ich will mich nicht in der Sache wiederholen, aber es ist immer das gleiche Theater, daß einige schlauer und päpstlicher als der Gesetzgeber bzw. die Bundesnetzagentur sind, den Zeigefinger hochhalten und den Lehrmeister spielen müssen. Da gibt es weder etwas zu mäßigen noch meinen Ton zu ändern, weil "normales deutsch" oft nicht mehr verstanden wird.

73 Peter
ps zum Thread: ich habe jetzt >50Jahre Afu auf dem Buckel und diese Art Besserwisserei "Herr Lehrer, ich weiß was....., der da macht ....", teilweise mit Meldung an die OPD, RegTP, ..... passiert leider immer wieder und ist alles andere als HAM-like. Die Standardrekation der Behörde in (Gott sei Dank) den meisten Fällen ist eine "sanfte Erinnerung", ob wir evtl. auf die Selbstregulierung verzichten wollen und lieber mehr Vorschriften haben wollen. Bei Kontesten wäre es das einfachste der Welt, wenn klar ausgeschrieben wird und auch konsequent disqualifiziert wird - dann bräuchten wir den ganzen Zirkus mit DO und DN in Bezug auf Konteste hier nicht diskutieren. Das Echo ist doch immer das gleiche - kaum schreibt jemand im Forum über "Kontest Aufzeichnung
per SDR" - schreit sofort jemand "NSA-Methoden". Ist ein anderer Thread, aber die Diskussion fährt sich doch immer wieder in der gleiche Ecke fest.

@Ronny: ich habe lediglich im Sinne Deines Schlußsatzes behauptet, daß der DO "Ausbildung" auch jederzeit an meiner Station ohne DN-Call machen kann - solange er ihm "DO-Rahmen" bleibt. Ich bin schlichtweg gegen die "DL5YM Pauschale": alles illegal ohne DN.... .
dm6dx
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Beitrag von dm6dx »

Wir haben eine personenbezogene Lizenz und mit entsprechender Lizenz (meiner und des anderen) kann ich an meiner Station jeden arbeiten lassen, funken lassen und auch ausbilden.
Völlig falsch!!!!
1. Du hast ein "....personengebundenes Rufzeichen...." AFuG §3
2. Mit diesem personengebundenen Rufzeichen darfst nur DU funken, deshalb heißt es ja auch personenbezogen

Der Ausbildungsfunkbetrieb wird in der AFuV geregel in §12
1. als die Klasse 3 noch nicht auf die Kurze durfte, konnten sie dort Ausbildungsbetrieb unter DN machen, nun nicht mehr!
2. Wenn ich Ausbildungsbetrieb mache, dann entsprechend meines Genehmigungumfangs.....also auch mit QRO
3. ....als Ausbilder darf ich nicht das DN Call benutzen

Wenn jetzt Klasse 3 Inhaber im Rahmen der MM Contestaktivitäten mitmachen, QRO machen und auch auf den anderen Bändern unter Klubcall funken, ist das Grenzwertig....
......wenn man es genau nimmt, dann ist es nicht zulässig.

Bei der Gesetzgebung nicht rein interpretieren, einfach so nehmen wie es da steht und nicht unter dem Motto "was nicht ausdrücklich verboten, ist erlaubt". Uns wurde doch alles durch die Behörde gegeben. .....
....keiner braucht mit dem Call eines anderen OMs funken,
....für Contest MM-Betrieb gibt es Klub-/Contestcalls,
....für Ausbildung gibt es ein Ausbildungscall

Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist geht man zur Prüfung und bekommt ein personengebundenes Rufzeichen, je nach Klasse.
....wenn es nicht für Klasse A gereicht hat, dann muss man eben weiterbüffeln, aber eben nicht auf dem Band :twisted: :twisted: :twisted:


73 de Robby
db6zh
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Beitrag von db6zh »

dm6dx hat geschrieben:.... 1. als die Klasse 3 noch nicht auf die Kurze durfte, konnten sie dort Ausbildungsbetrieb unter DN machen, nun nicht mehr!...
Hallo Robby, so sehe ich es nach §12,2 nicht, zu dem Rest Deines Posts bin ich Deiner Meinung. Ich habe lediglich nicht die juristischen Formulierungen benutzt und versucht, mich allgemeinverständlich auszudrücken. (In der Genehmigung steht das Call und der Name - zusammengehörend, das brauchen wir nicht breit treten, ich darf aber an jeder x-beliebigen Station funken, zu der die Genehmigung paßt. Wann welches Call ist ebenfalls eindeutig geregelt).
73 Peter
dl3jan
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Beitrag von dl3jan »

Hallo Peter,
db6zh hat geschrieben: Wenn jemand behauptet, "Ausbildungsfunkbetrieb ohne DN Call ist illegal ", dann ist das eine maßlose Überziehung und Vergewaltigung der Spielregeln....
Du meinst also, Ausbildungsfunkbetrieb ohne DN Call ist legal?
Ich zitiere mal aus §12 der AFuV:

(3) Während des Ausbildungsfunkbetriebs ist von den Auszubildenden das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen.

Ich kann nicht wirklich erkennen, wo jetzt die Überziehung sein soll, wenn jemand man der Meinung ist, Ausbildungsfunkbetrieb ohne DN call sei illegal. Genau so verstehe zumindest ich den Absatz. Ausser natürlich Du hast Deine Privatdefinition von Ausbildungsfunkbetrieb, das hat dann aber mit dem Rest der Diskussion hier nicht wirklich etwas zu tun.

73 Jan
db6zh
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Beitrag von db6zh »

Hallo Jan, auf der Basis diskutiere ich mit Dir nicht weiter. Du benutzt die gleiche Wortverdreherei mit unzulässigen Umkehrschlüssen wie Fred. Es gibt einen Ausbildungsbetrieb im Sinne der AfuV §12, über den wir nicht diskutieren brauchen. Daß darunter jedwede Art von Ausbildungsbetrieb fällt, steht nirgends.. Der Gesetzgeber hat den Begriff nicht in §2 näher eingegrenzt, sondern lediglich in §12 den Rahmen gesteckt. Und ja, ich habe eine allgemeine deutschsprachige Definition für "Ausbildung" und "Funkbetrieb".

Ich habe ausreichend genau geschrieben, wie ich das Problem sehe und keine Interesse daran, mich hier mit Interpretationen von Oberlehrern auseinander zu setzen.
73 Peter
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