Wir haben eine personenbezogene Lizenz und mit entsprechender Lizenz (meiner und des anderen) kann ich an meiner Station jeden arbeiten lassen, funken lassen und auch ausbilden.
Völlig falsch!!!!
1. Du hast ein "....personengebundenes Rufzeichen...." AFuG §3
2. Mit diesem personengebundenen Rufzeichen darfst nur DU funken, deshalb heißt es ja auch personenbezogen
Der Ausbildungsfunkbetrieb wird in der AFuV geregel in §12
1. als die Klasse 3 noch nicht auf die Kurze durfte, konnten sie dort Ausbildungsbetrieb unter DN machen, nun nicht mehr!
2. Wenn ich Ausbildungsbetrieb mache, dann entsprechend meines Genehmigungumfangs.....also auch mit QRO
3. ....als Ausbilder darf ich nicht das DN Call benutzen
Wenn jetzt Klasse 3 Inhaber im Rahmen der MM Contestaktivitäten mitmachen, QRO machen und auch auf den anderen Bändern unter Klubcall funken, ist das Grenzwertig....
......wenn man es genau nimmt, dann ist es nicht zulässig.
Bei der Gesetzgebung nicht rein interpretieren, einfach so nehmen wie es da steht und nicht unter dem Motto "was nicht ausdrücklich verboten, ist erlaubt". Uns wurde doch alles durch die Behörde gegeben. .....
....keiner braucht mit dem Call eines anderen OMs funken,
....für Contest MM-Betrieb gibt es Klub-/Contestcalls,
....für Ausbildung gibt es ein Ausbildungscall
Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist geht man zur Prüfung und bekommt ein personengebundenes Rufzeichen, je nach Klasse.
....wenn es nicht für Klasse A gereicht hat, dann muss man eben weiterbüffeln, aber eben nicht auf dem Band
73 de Robby