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Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 17:03
von dl8lbk
dm2fdo hat geschrieben:Oh, ich vergaß, dass ich von Politik keine Ahnung und seit 1990 nichts dazugelernt habe. Das kann man sich jetzt sparen.
73 an DL8LBK @ Co
Hallo Horst,

bitte um Angabe einer Quelle (Link) wo und wann ich das behauptet hätte, da Du mich ja explizit nennst. Vielen Dank!

Ansonsten möchte ich Deiner Analyse zustimmen. Insofern sollte der DARC anstreben ebenfalls ein Büro im Ministerium zu besetzen und externen Sachverstand anzubieten.

Ich hoffe doch sehr, daß Karl am Strategietreffen teilnimmt!

73
Karsten

P.S.: Horst, ich kann differenzieren. Ich bin nicht pauschal gegen alles was aus Deiner Ecke kommt, nur weil es von Dir kommt. Ich kritisiere, was zu kritisieren ist und stimme zu, wenn ich die Ansicht teile. Leider hälst Du es mit dem DARC nicht auch so.

Empfangstest für PLC-Funkstörungen

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 12:33
von dj4ct
Hallo Zusammen,

durch einen Hinweis eines OMs könnt Ihr Euch bei PLC-Störungen recht gut life sachkundig machen.
Derzeit ist Radio Neuseeland auf dem langen Weg auf 9,765 MHz bis mittags 12:00 Lokalzeit sehr gut zu hören und danach Frequenzwechsel auf 17,675 MHz.
Mit guter Antennenanpassung z. B. mit einem vektoriellen Netzwerkanalysator kann man auch diese Frequenz sehr exakt mit vorhandenem Anpassgerät die eigene Drahtantenne überwiegend auf 50 Ohm anpassen ohne! zu senden.
Damit ist das Argument der nicht einwandfreien Empfangsantenne aus dem Weg geräumt. Dann greift das Recht auf störungefreinen uneingeschränkten Rundfunkampfang nebst Informationsfreiheit.
In Neuseeland ist schon 12 Stunden früher Neujahr.

Ein gutes neues Jahr wünsche ich Euch mit viel Gesundheit und Zufriedenheit.

73 de Lebrecht, DJ4CT

Verfasst: So 6. Jan 2013, 20:39
von db6zh
Im neuen PCWelt Heft 1/2013 ist ein Testartikel von 7 PLC-Modems der 500MBit Generation.
73 Peter

Re: Empfangstest für PLC-Funkstörungen

Verfasst: So 6. Jan 2013, 21:26
von dj7ww
dj4ct hat geschrieben:
Derzeit ist Radio Neuseeland auf dem langen Weg auf 9,765 MHz bis mittags 12:00 Lokalzeit sehr gut zu hören und danach Frequenzwechsel auf 17,675 MHz.

Sicher, einige andere Rundfunksender sind ebenso gut zu hören, das ist normal um diese Jahreszeit.

Mit guter Antennenanpassung z. B. mit einem vektoriellen Netzwerkanalysator kann man auch diese Frequenz sehr exakt mit vorhandenem Anpassgerät die eigene Drahtantenne überwiegend auf 50 Ohm anpassen ohne! zu senden.

Warum sollte man das tun?

Damit ist das Argument der nicht einwandfreien Empfangsantenne aus dem Weg geräumt.
Das verstehe wer will.

73
Peter

Re: Empfangstest für PLC-Funkstörungen

Verfasst: Mi 16. Jan 2013, 9:53
von dk6nr
dj4ct hat geschrieben: Mit guter Antennenanpassung z. B. mit einem vektoriellen Netzwerkanalysator kann man auch diese Frequenz sehr exakt mit vorhandenem Anpassgerät die eigene Drahtantenne überwiegend auf 50 Ohm anpassen ohne! zu senden.
Das kann ich auch nicht verstehen. Evtl. bin ich aber einfach nur zu dumm.
Was hat PLC mit einer abgestimmten Empfangsantenne zu tun?
Auch ein Netzwerkanalysator erzeugt zum Messen ein (Sende-) Signal, wenn auch nur mit einem Pegel zwischen 0dBm und 7dBm, oder nicht?

73, Norbert/DK6NR

Verfasst: Do 17. Jan 2013, 14:33
von dl1dtl
Hi Norbert und Peter.

dann lasst Euch mal den Satz von Leberecht auf der Zunge zergehen:

"...mit guter Antennenanpassung.....

Damit ist das Argument der nicht einwandfreien Empfangsantenne aus dem Weg geräumt. Dann greift das Recht auf störungefreinen uneingeschränkten Rundfunkampfang nebst Informationsfreiheit. "

73

Klaus DL1DTL

Verfasst: Do 17. Jan 2013, 20:46
von df8th
Der Begriff "einwandfreie Empfangsantenne" kann man vergessen. Das ist kein Argument von der BNetzA.
Das war erst letzte Woche das Thema bei mir als der MEssdienst hier bei mir war. Wir hatten eine Diskussion über "Antennen".

Ich hatte vor längerer Zeit eine Störung auf 2m. Ein Brummen auf verschiedenen Frequenzen. Aber nur wenn ich die 2m Antenne auf dem 18m VersaTower angeschlossen habe. Wenn ich eine Lambda/4 Antenne hinters Sofa werfe empfange ich das Relais einwandfrei und kein Brummen zu hören.
Welches ist denn nun die bessere Antenne?

Auf 80m genau so: Ein gut abgestimmter Dipol in 18m Höhe empfängt ein Brummen. Wenn ich die Magnet-Loop hinter den Drehstuhl im Kellershack stelle ist alles QRM weg.
Welches ist denn nun die bessere Antenne?

Grüße
Tobias

Verfasst: Fr 18. Jan 2013, 9:34
von dk5ba
@ DF8TH ....

Moin,moin !

Welches nun die bessere Antenne sei ?

Einem Newcomer kann deine Beschreibung des Sachverhaltes auf
die falsche Spur locken.
Der gestandene FA geht DIR nicht auf den Leim !!!

Du solltest die Erklärung, welches WARUM die bessere Antenne ist,
einmal nachreichen. Den NEWCOMERN die richtige Spur aufzeigen..

de Werner, DK5BA

Verfasst: Fr 18. Jan 2013, 18:38
von dm2fdo
Wenn ich den Thread richtig interpretiere, geht es doch um Störungen durch PLC (im weiteren Sinne auch LCD-oder Plasma-TV, LED-Lampen, Kabel-Sonderkanäle usw.).
Also Störungen des (bestimmungsgemäßen) Empfangs von Rundfunk oder Amateurfunk von aussen.
Durchaus können d i e s e Störungen (!) verstärkt zu hören sein, wenn eine gute Antenne (meinetwegen auch angepasste Antenne) an den RX angeschlossen ist.
Eine "schlechte" oder "gute" Antenne beeinflusst die Qualität des Empfangs, ist aber kein Kriterium für die Untersuchung und Bewertung einer der o.g. Störungen.

Verfasst: Fr 18. Jan 2013, 18:55
von db6zh
Es geht um die juristische Seite. Es war immer schon so, daß ein bestimmter Nutzpegel vorliegen mußte, der dann gestört wurde. Die Post, RegTP, BNetzA hat sonst Probleme, gegen den Störer vorzugehen. Vor allem wenn der auf ein - wie auch immer erhaltenes - CE Zeichen verweisen kann, d.h. der betrachtet seinen "bestimmungsgemäßen Betrieb" dann als legal.

Das heißt, da es für Afu keinen ähnlich dem BC-Empfang definierten Mindestpegel gibt, ist es zweckmäßig an seiner Antenne einen BC-Sender vor zu weisen, der mindestens mit diesem Pegel empfangen wird und gestört wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite und mußt keinen Gutachterstreit usw. anstrengen, weil die BNetzA dann ein rechtliche Handhabe hat.

Juristerei, hat nichts mit Technik zu tun. Die BNetzA kann bei der derzeitigen Rechtslage das Teil nicht einfach mit in ein Labor nehmen und gegen das CE-Zeichen "anstinken".
73 Peter

Verfasst: Fr 18. Jan 2013, 20:11
von dl1dtl
db6zh hat geschrieben:Es geht um die juristische Seite. ....

Das heißt, da es für Afu keinen ähnlich dem BC-Empfang definierten Mindestpegel gibt, ist es zweckmäßig an seiner Antenne einen BC-Sender vor zu weisen, der mindestens mit diesem Pegel empfangen wird und gestört wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite und mußt keinen Gutachterstreit usw. anstrengen, weil die BNetzA dann ein rechtliche Handhabe hat.

Juristerei, hat nichts mit Technik zu tun. Die BNetzA kann bei der derzeitigen Rechtslage das Teil nicht einfach mit in ein Labor nehmen und gegen das CE-Zeichen "anstinken".
73 Peter
6ZH-Peter völlig richtig und genau das meinte Lebrecht.

Klaus DL1DTL

P.S.
ich hatte vorhin auf die Frage, welches ist nun die bessere Antenne - geschrieben (leider nicht abgesendet): eine Büroklammer in meinem TV-Gerät. Damit empfange ich die DVB-T-TV-Programme hier in meiner Stube.....

Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 11:10
von dk6nr
db6zh hat geschrieben:Es geht um die juristische Seite. Es war immer schon so, daß ein bestimmter Nutzpegel vorliegen mußte, der dann gestört wurde. Die Post, RegTP, BNetzA hat sonst Probleme, gegen den Störer vorzugehen. Vor allem wenn der auf ein - wie auch immer erhaltenes - CE Zeichen verweisen kann, d.h. der betrachtet seinen "bestimmungsgemäßen Betrieb" dann als legal.

Das heißt, da es für Afu keinen ähnlich dem BC-Empfang definierten Mindestpegel gibt, ist es zweckmäßig an seiner Antenne einen BC-Sender vor zu weisen, der mindestens mit diesem Pegel empfangen wird und gestört wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite und mußt keinen Gutachterstreit usw. anstrengen, weil die BNetzA dann ein rechtliche Handhabe hat.
Soweit mir bekannt, hat die BNetzA ihre eigenen Geräte, Antennen und Messvorschriften, um (Stör-) Pegel zu ermitteln. Niemals würde ein Gericht, Gutachter oder die BNetzA die an eigenen Geräten und Antennen ermittelten Pegel als Grundlage für einen Rechtsstreit akzeptieren! Dann würde für uns ja auch alles einfacher werden. Also bitte hier nicht so einen Blödsinn verbreiten.

73, Norbert

Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 13:00
von dj7ww
dk6nr hat geschrieben:
Soweit mir bekannt, hat die BNetzA ihre eigenen Geräte, Antennen und Messvorschriften, um (Stör-) Pegel zu ermitteln. Niemals würde ein Gericht, Gutachter oder die BNetzA die an eigenen Geräten und Antennen ermittelten Pegel als Grundlage für einen Rechtsstreit akzeptieren! Dann würde für uns ja auch alles einfacher werden. Also bitte hier nicht so einen Blödsinn verbreiten.
Lesen und verstehen scheint zweierlei zu sein.

73
Peter

Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 16:48
von db6zh
dk6nr hat geschrieben:.... Soweit mir bekannt, hat die BNetzA ihre eigenen Geräte, Antennen und Messvorschriften, um (Stör-) Pegel zu ermitteln. Niemals würde ein Gericht, Gutachter oder die BNetzA die an eigenen Geräten und Antennen ermittelten Pegel als Grundlage für einen Rechtsstreit akzeptieren! Dann würde für uns ja auch alles einfacher werden. Also bitte hier nicht so einen Blödsinn verbreiten. ...73, Norbert
Lieber Norbert, Es wird an Deiner - Dir eigenen - Antenne gemessen - mit Geräten der BNetzA selbstverständlich -, ob Du gestört bist. D.h. Du empfängst BC oberhalb des Mindestpegels und dieser Empfang wird gestört. Danach braucht nur noch die Störquelle ermittelt werden und der Fall ist "im Kasten". Alles andere würde ausufern, mit Gutachten, Labor etc.

Ist "mein Unsinn" mit dieser Erklärung jetzt auch für Dich verständlich ?? 73 Peter

ps ich habe mir nachträglich Deine DARC-Homepage "EMV-Probleme" angesehen. Die PLC Problematik ist völlig anders gestrickt, als Deine zwei EMV-Fälle. Es geht nicht darum, daß Dein Afu PLC stört, sondern daß PLC-Modems Dich stören würden. Dazu muß an Deiner Antenne erst einmal ein "störungswürdiger Empfangspegel" vorhanden sein. Der ist für Amateurfunk nicht ausreichend definiert, aber für KW-BC Empfang. Man erspart sich mit dieser Art von Nachweis aufwendige Verfahren gegen den PLC Modem Hersteller - wenn das PLC Modem über Deinem BC-Pegel (mit BNetzA Geräten gemnessen) an Deiner (ordnungsgemäßen) Antenne stört, ist das Modem fällig.

Verfasst: So 20. Jan 2013, 10:30
von dk6nr
Ja, soweit kann ich das alles nachvollziehen. Danke für die Ausführungen.
Die Problematik habe ich schon gleich von der gemeinten Seite betrachtet.
Meine beiden älteren EMV-Problematiken sind in der Tat etwas völlig anderes.

73, Norbert