[Hinweis des Moderators: Diese Beiträge habe ich aus dem Thema MV 14./15. Mai 2011 in Baunatal (Anträge) abgetrennt.]
Hallo Peter,
habe seit 8 Wochen hier eine Störung auf 2m u.a. auch auf unserer OV QRG. Die Störung kommt aus einem Nachbarhaus. Die Störung ist 100m weiter auch noch zu empfangen im Auto.
Die BNetzA hat ein Küchengerät gefunden das allerdings die Grenzwerte einhält.
Damit hat die Störungsthematik eine neue Dimension bekommen.
Während Du hier schreibst und schreibst gehen die Frequenzen langsam aber sicher zugrunde.
Glaubst Du eigentlich, dass Du etwas bewegen kannst mit Deinen Geschichten und Fallstudien?
Im Vorstandsblog vom 5.4. konnte der Vorsitzende nicht mal 10 Zahlen richtig addieren.
Du kannst schreiben so viel Du willst. Die sind in Blunatal erstmal mit sich selbst beschäftigt und zwar so lange bis nichts mehr da ist.
Küchengerät stört auf 2m-OV-QRG
Hallo Tobias,df8th hat geschrieben:...Die BNetzA hat ein Küchengerät gefunden das allerdings die Grenzwerte einhält. Damit hat die Störungsthematik eine neue Dimension bekommen......
Glaubst Du eigentlich, dass Du etwas bewegen kannst mit Deinen Geschichten und Fallstudien?
..... mit sich selbst beschäftigt und zwar so lange bis nichts mehr da ist.
Dein Beispiel ist krass, das wäre ein Fall für den Verein......
Zum Glauben: nein, glaube ich inzwischen auch nicht mehr, leider ---- nur zur Korrektur: ich habe keine Fallstudie gemacht sondern eine reale Situation per Simulationsmodell in die Zukunft laufen lassen (das sind gängige Planungsverfahren in der freien Wirtschaft), die Zahlen sind nach bisherigem Verhalten die wahrscheinlichsten Ergebnisse.
.......und ja, bis nichts mehr da ist.
73 Peter
Störung Küchenmaschine
Hallo "DF8TH",
gerne würde ich mir Deinen Funkempfangsstörfall mal näher ansehen, deswegen bitte Dich, mir folgende Informationen zu geben, falls Du das möchtest.
1. Wie wurde das gemessen? (vor Ort, störendes Gerät in den vorgeschriebenen Messaufbau mitgenommen)?
2. Welche Messvorschrift und Grenzwertvorschrift wurde angezogen?
3. Hat PMD (früher Funkstörmessdienst) versuchsweise eigene Entstörmittel eingesetzt?
4. In welchem Zeitraum tritt die Funkstörung auf? (ganztags, nur bei Benutzung des störenden Gerätes)
5. Ist der Hersteller und der Gerätetyp des störenden Gerätes bekannt?
6. Welcher PMD hat das bearbeitet?
7. Zeitpunkt der Bearbeitung? Das ist wichtig, um evtl. fristgerecht Widerspruch einzulegen.
8. Hast Du Unterstützung vom DARC angefordert (z. B. EMV-Referent Distrikt, OV-EMV-Referent etc.) und wie war deren Reaktion?
9. Wie hoch war in etwa die 'S-Meter'- Anzeige.
Übrigens für alle diejenigen, welche immer noch nichts mit einer zusätzlichen DARC-Rechtsschutzversicherung in Sachen Verwaltungsrecht anfangen können. Diese würde hier greifen, wenn die CE-Normen erfüllt sind aber nicht die VO-Funk. Da es sich hier nicht mehr wie früher um eine Straftat sondern nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, müsstest Du wahrscheinlich erfolgreich auf Unterlassung klagen.
Außerdem sind die evtl. für diesen Funkempfangsstörungsfall weitergehenden Anordnungen des EMVG vermutlich missachtet.
Gerne per mail direkt an dj4ct@darc.de, Daten werden entsprechend DSO behandelt. Diese habe ich gegenüber DARC unterschrieben.
73 de Lebrecht, DJ4CT
gerne würde ich mir Deinen Funkempfangsstörfall mal näher ansehen, deswegen bitte Dich, mir folgende Informationen zu geben, falls Du das möchtest.
1. Wie wurde das gemessen? (vor Ort, störendes Gerät in den vorgeschriebenen Messaufbau mitgenommen)?
2. Welche Messvorschrift und Grenzwertvorschrift wurde angezogen?
3. Hat PMD (früher Funkstörmessdienst) versuchsweise eigene Entstörmittel eingesetzt?
4. In welchem Zeitraum tritt die Funkstörung auf? (ganztags, nur bei Benutzung des störenden Gerätes)
5. Ist der Hersteller und der Gerätetyp des störenden Gerätes bekannt?
6. Welcher PMD hat das bearbeitet?
7. Zeitpunkt der Bearbeitung? Das ist wichtig, um evtl. fristgerecht Widerspruch einzulegen.
8. Hast Du Unterstützung vom DARC angefordert (z. B. EMV-Referent Distrikt, OV-EMV-Referent etc.) und wie war deren Reaktion?
9. Wie hoch war in etwa die 'S-Meter'- Anzeige.
Übrigens für alle diejenigen, welche immer noch nichts mit einer zusätzlichen DARC-Rechtsschutzversicherung in Sachen Verwaltungsrecht anfangen können. Diese würde hier greifen, wenn die CE-Normen erfüllt sind aber nicht die VO-Funk. Da es sich hier nicht mehr wie früher um eine Straftat sondern nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, müsstest Du wahrscheinlich erfolgreich auf Unterlassung klagen.
Außerdem sind die evtl. für diesen Funkempfangsstörungsfall weitergehenden Anordnungen des EMVG vermutlich missachtet.
Gerne per mail direkt an dj4ct@darc.de, Daten werden entsprechend DSO behandelt. Diese habe ich gegenüber DARC unterschrieben.
73 de Lebrecht, DJ4CT
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Hallo OM Lebrecht,
im Moment kann ich leider überhaupt nichts dazu sagen, da mir die Informationen nicht vorliegen. Ich leite Deine Punkte aber gerne weiter, an den Sachbearbeiter von dem ich eine kurze Antwort bekommen habe, mit der Bitte mir die Informationen zur Verfügung zu stellen.
Danke für Dein Interesse!
Grüsse
Tobias
im Moment kann ich leider überhaupt nichts dazu sagen, da mir die Informationen nicht vorliegen. Ich leite Deine Punkte aber gerne weiter, an den Sachbearbeiter von dem ich eine kurze Antwort bekommen habe, mit der Bitte mir die Informationen zur Verfügung zu stellen.
Danke für Dein Interesse!
Grüsse
Tobias
PLC und DARC? Nein Danke!