Remote-Betrieb in DL zulässig?
Auf den Frequenzen der Kurzwelle ist vermehrt ein sogenannter „Remote-Betrieb“ über das Internet zu beobachten. Auch deutsche Funkamateure betrieben über das Internet fernbedient Amateurfunkstellen die sich wiederum ebenfalls in Deutschland befinden.
Hier ergibt sich die Frage wie sich die Bundesnetzagentur zu diesem Thema stellt.
Bisher unterlagen sogenannte „automatische, fernbedienbare und unbemannt betriebene Amateurfunkstellen“ immer einer besonderen Genehmigungspflicht, einhergehend mit der Zuteilung eines dafür vorgesehenen Rufzeichens. Zumindest innerhalb Deutschlands...
Wie verhält sich die Angelegenheit wenn ein deutscher Funkamateur eine Amateurfunkstelle fernbedient, die sich im Ausland befindet?
Welche Auswirkungen und Veränderungen ergeben sich ggf. beim Kontestbetrieb und oder bei Diplomausschreibungen (Wertungen) durch den Remote-Betrieb?
Müssen die derzeit gültigen Vorschriften ggf. den technischen Möglichkeiten angepasst werden?
Welche Auffassungen vertritt man dazu bei unseren amerikanischen Freunden in der ARRL und in der IARU?
Remote - Betrieb über das Internet?
Hallo Ralf,
das DARC-Referat für DX und HF-Funksport hat das auf der Tagung im März 2009 beraten und folgende Regel in die Ausschreibung seiner Conteste aufgenommen: „Im Contest genutzte Sender, Empfänger und Antennen müssen sich im einem Umkreis von 2 km Durchmesser befinden.“
Vy 73
Julian, DL6OCK
das DARC-Referat für DX und HF-Funksport hat das auf der Tagung im März 2009 beraten und folgende Regel in die Ausschreibung seiner Conteste aufgenommen: „Im Contest genutzte Sender, Empfänger und Antennen müssen sich im einem Umkreis von 2 km Durchmesser befinden.“
Vy 73
Julian, DL6OCK
Jau Peter,
Sender , Empfänger + Antennen... müssen da stehen, aber...
nicht: OP. Kopfhörer ..usw. du kannst also durchaus aus deinem warmen Wohnzimmer (?) unter CE0Y/DB6ZH direkt von dort "funken" ...
Na ja, wenn du den Randbedingungskram geregelt (bekommen)hast. Natürlich inclusive Wartung usw. Aber du bist wohl nicht merh SingleOP, wenn du jemanden zum Einschalten brauchst
Einzige "Ausnahme" im weiteren Sinne sind wohl die HQ-Stationen im IARU - aber das ist eigentlich auch ausführlich geregelt.
Ansonsten beantwortet sich die Ausgangsfrage selbst, entscheidend ist der Standort der Funk(sende)stelle.
Fred
Sender , Empfänger + Antennen... müssen da stehen, aber...
nicht: OP. Kopfhörer ..usw. du kannst also durchaus aus deinem warmen Wohnzimmer (?) unter CE0Y/DB6ZH direkt von dort "funken" ...
Na ja, wenn du den Randbedingungskram geregelt (bekommen)hast. Natürlich inclusive Wartung usw. Aber du bist wohl nicht merh SingleOP, wenn du jemanden zum Einschalten brauchst
Einzige "Ausnahme" im weiteren Sinne sind wohl die HQ-Stationen im IARU - aber das ist eigentlich auch ausführlich geregelt.
Ansonsten beantwortet sich die Ausgangsfrage selbst, entscheidend ist der Standort der Funk(sende)stelle.
Fred
Demnach darf ein deutscher Funkamateur keinen DOK vergeben, wenn
er beispielsweise über HB9Z Remote-Betrieb macht, aber tatsächlich mit der Kopfhörergarnitur irgendwo in DL sitzt.
Ich sehe jedenfalls auch das ein oder andere Problem im Zusammenhang mit dem AFuG. Und daran kann eben auch ein Vereinsreferat nicht vorbei
er beispielsweise über HB9Z Remote-Betrieb macht, aber tatsächlich mit der Kopfhörergarnitur irgendwo in DL sitzt.
Ich sehe jedenfalls auch das ein oder andere Problem im Zusammenhang mit dem AFuG. Und daran kann eben auch ein Vereinsreferat nicht vorbei