BNetza / Marktaufsicht / Störungsbearbeitung
Verfasst: Mi 31. Dez 2008, 12:49
Hallo an Alle,
im Jahr 2008 habe ich ca. 10 Störmeldungen an die BNetzA gemacht. Alle wurden erfolgreich bearbeitet und entsprechend Geräte aus dem Verkehr gezogen. U.A. wurde mir auch gesagt, dass Geräte an die Marktaufsicht der BNetzA gemeldet werden so dass ggfls ganze Serien aus dem Verkehr gezogen werden.
Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe ist:
Warum werden PLC Geräte nicht an die Marktaufsicht gemeldet?
Zweite Frage:
Die BNetzA misst Störungen unterhalb 30 MHz in der Netzzuleitung der Störquelle. Dafür gilt ein Grenzwert von 50dBµV (meine ich gehört zu haben).
Warum wird die angeschlossene Leitung (also sozusagen das Gesamtsystem) nicht mit einbezogen?
Idee: Wenn man jetz direkt an der Störquelle (z.B. 3700 KHz) die HF aus der Netzleitung auskoppelt und auf einen 20m langen Draht führt, also lambda/4 für 80m dann kann es schlimmsten Falles zu erheblichen Störungen auf 80m kommen auch mehrere 100m entfernt. Theoretisch ist hier Tür und Tor geöffnet für den mutwilligen Misbrauch um Funkamateure zu stören.
Für die Abstrahlung und damit die störende Beeinflussung an einem 80m Empfänger ist doch also das Gesamtsystem verantwortlich.
Was meint ihr dazu? Lohnt es im OV einen Antrag einzubringen der da fordern könnte, dass der DARC Gespräche mit der BNetzA aufnehmen muss/kann/soll?
Grundsätzlich musste vor der Konformitätserklärung ja jeder Hersteller für jedes Land sein Gerät einer Kontrolle unterziehen. Bei der Konformitätserklärung wird ja nichts mehr überprüft. Es wird nur noch ERKLÄRT.
Resultat sind störende Geräte die die Grenzwerte eben nicht einhalten vielleicht einfach nur aufgrund unglücklicher Interdependenzen.
Ich habe im Jahr 2008 erlebt, dass wenn ein Gerät außer Betrieb genommen wurde das nächste nicht lange auf sich warten lies.
Der Ablauf einer Meldung ist nicht sonderlich befriedigend. Man erkennt eine Störung u.U. nicht sofort. Dann entdeckt man sie. Dann macht man eine Meldung, vielleicht per Email. Dann erhält man 3 Tage später eine Antwort. Nach den nächsten 5 Tagen kommt der Messdienst. Mit der folgenden Amtshandlung erhält der Störungsverursacher 2 Wochen später das Schreiben der BNetzA. In dem Schreiben wird ihm 4 Wochen Zeit eingeräumt die Störung zu beseitigen. Meist kann er mit dem Schreiben sein Gerät im Einzelhandel umtauschen, vorzugsweise gegen ein anderes, das noch schlimmer stört.
Während der Meldung erhält der beeinflusste OM keine Nachricht. Man muss nachtelefonieren, nachfragen, etc..
So sieht die Praxis aus, leider.
Sonderlich effizient ist das sicher nicht. Ich meine, dass z.B. Großmärkte verpflichtet werden müssen sich einen Analyzer anzuschaffen und die Geräte zu überprüfen. Im Freihandel hat jeder Marktteilnehmer Anreize bei der Konformitätserklärung nicht die Wahrheit zu erklären. Die Einhaltung der Grenzwerte kostet mehr Geld also weniger Gewinn. Deshalb liegt ein trade-off vor zu Ungunsten von Frequenzen. Wer auch immer diese nutzt hat einen Nachteil zu Gunsten der Unternehmer.
In persönlichen Gesprächen wurde mir mitgeteilt, dass die "Frequenznutzungsgebühr" eine Umlage sei der Kosten für Messeinsätze.
Ich bin gespannt ob es eine Erhöhung der Gebühr aufgrund höherer Messeinsätze gibt.
Falls es so kommen wird, dann werde ich prüfen und nachfragen woraus die Erhöhung resultiert und ggfls Widerspruch einlegen. Ich bin kein Störungsverursacher sondern habe die Störung lediglich gemeldet. Gewöhnlich tendiert die freie Marktwirtschaft den Verursacher zur Kasse zu bitten. Dann sollte es doch wenn es um Frequenzen geht nicht anders sein.
Was meint ihr ?
an alle einen guten Rutsch und ein erfolgreiches neues Jahr.
DF8TH
Tobias
im Jahr 2008 habe ich ca. 10 Störmeldungen an die BNetzA gemacht. Alle wurden erfolgreich bearbeitet und entsprechend Geräte aus dem Verkehr gezogen. U.A. wurde mir auch gesagt, dass Geräte an die Marktaufsicht der BNetzA gemeldet werden so dass ggfls ganze Serien aus dem Verkehr gezogen werden.
Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe ist:
Warum werden PLC Geräte nicht an die Marktaufsicht gemeldet?
Zweite Frage:
Die BNetzA misst Störungen unterhalb 30 MHz in der Netzzuleitung der Störquelle. Dafür gilt ein Grenzwert von 50dBµV (meine ich gehört zu haben).
Warum wird die angeschlossene Leitung (also sozusagen das Gesamtsystem) nicht mit einbezogen?
Idee: Wenn man jetz direkt an der Störquelle (z.B. 3700 KHz) die HF aus der Netzleitung auskoppelt und auf einen 20m langen Draht führt, also lambda/4 für 80m dann kann es schlimmsten Falles zu erheblichen Störungen auf 80m kommen auch mehrere 100m entfernt. Theoretisch ist hier Tür und Tor geöffnet für den mutwilligen Misbrauch um Funkamateure zu stören.
Für die Abstrahlung und damit die störende Beeinflussung an einem 80m Empfänger ist doch also das Gesamtsystem verantwortlich.
Was meint ihr dazu? Lohnt es im OV einen Antrag einzubringen der da fordern könnte, dass der DARC Gespräche mit der BNetzA aufnehmen muss/kann/soll?
Grundsätzlich musste vor der Konformitätserklärung ja jeder Hersteller für jedes Land sein Gerät einer Kontrolle unterziehen. Bei der Konformitätserklärung wird ja nichts mehr überprüft. Es wird nur noch ERKLÄRT.
Resultat sind störende Geräte die die Grenzwerte eben nicht einhalten vielleicht einfach nur aufgrund unglücklicher Interdependenzen.
Ich habe im Jahr 2008 erlebt, dass wenn ein Gerät außer Betrieb genommen wurde das nächste nicht lange auf sich warten lies.
Der Ablauf einer Meldung ist nicht sonderlich befriedigend. Man erkennt eine Störung u.U. nicht sofort. Dann entdeckt man sie. Dann macht man eine Meldung, vielleicht per Email. Dann erhält man 3 Tage später eine Antwort. Nach den nächsten 5 Tagen kommt der Messdienst. Mit der folgenden Amtshandlung erhält der Störungsverursacher 2 Wochen später das Schreiben der BNetzA. In dem Schreiben wird ihm 4 Wochen Zeit eingeräumt die Störung zu beseitigen. Meist kann er mit dem Schreiben sein Gerät im Einzelhandel umtauschen, vorzugsweise gegen ein anderes, das noch schlimmer stört.
Während der Meldung erhält der beeinflusste OM keine Nachricht. Man muss nachtelefonieren, nachfragen, etc..
So sieht die Praxis aus, leider.
Sonderlich effizient ist das sicher nicht. Ich meine, dass z.B. Großmärkte verpflichtet werden müssen sich einen Analyzer anzuschaffen und die Geräte zu überprüfen. Im Freihandel hat jeder Marktteilnehmer Anreize bei der Konformitätserklärung nicht die Wahrheit zu erklären. Die Einhaltung der Grenzwerte kostet mehr Geld also weniger Gewinn. Deshalb liegt ein trade-off vor zu Ungunsten von Frequenzen. Wer auch immer diese nutzt hat einen Nachteil zu Gunsten der Unternehmer.
In persönlichen Gesprächen wurde mir mitgeteilt, dass die "Frequenznutzungsgebühr" eine Umlage sei der Kosten für Messeinsätze.
Ich bin gespannt ob es eine Erhöhung der Gebühr aufgrund höherer Messeinsätze gibt.
Falls es so kommen wird, dann werde ich prüfen und nachfragen woraus die Erhöhung resultiert und ggfls Widerspruch einlegen. Ich bin kein Störungsverursacher sondern habe die Störung lediglich gemeldet. Gewöhnlich tendiert die freie Marktwirtschaft den Verursacher zur Kasse zu bitten. Dann sollte es doch wenn es um Frequenzen geht nicht anders sein.
Was meint ihr ?
an alle einen guten Rutsch und ein erfolgreiches neues Jahr.
DF8TH
Tobias