
Mit der allgemeinen Empfangsgenehmigung: die wurde tatsächlich per "Amateurfunkgesetz", TKG etc. abgeschossen -- man wollte sich offensichtlich abgrenzen. Nach den neuen Gesetzen ist der SWL kein "Funkamateur" mehr, was früher kein Thema war. Allerdings darf jedermann Afu abhören (... und Bundeskanzler werden ... ). 73 Peter
@dl3td: danke für Standpunkt. Auch wenn wenig eingereicht wird, "man" hört oft mit und schickt es dann einfach nicht ein. Speziell wenn man nicht beide Stationen hört ist es oft schwierig, alle Daten zusammen zu bekommen. Bitte laßt die SWLs drin wie bisher.