Hallo Christian,
vielen Dank für Deine Stellungnahme, die ich aber in einigen Punkten
korrigieren und der ich auch in der Grundaussage widersprechen muss:
1) Die von Dir als Beispiel zitierte Konformitätserklärung
"EN55022 is
complied with in part, as CISPR I/257/CD covers the special EMC
measurement on PLC" ist eindeutig rechtswidrig, denn CISPR I/257/CD
war ein Norm-Enwurf der abgelehnt wurde !
2) Es ist ein falsches Argument der PLC-Lobby - das sich die Europäische
Kommission als Steigbügelhalter der PLC-Industrie leider zueigen
gemacht hat - dass man eine explizit für PLC-Geräte ausgelegte Norm
bräuchte. Ich habe diesen Punkt in meinem Papier ausführlich beleuchtet.
EN 55022:2006 gilt selbstverständlich auch für PLC-Geräte, und die EU
hat das unlängst eindeutig bestätigt. Die PLC-Lobby will nur deshalb
eine neue Norm, um legal 35 bis 45 dB mehr Leistung in das Stromnetz
blasen zu dürfen, weil extrem breitbandige Anwendungen wie IPTV sonst
nicht funktionieren ! Fakt ist: Das "Abtauchen" ist mit EN 55022:2006
nicht mehr möglich, und genau DESHALB will die PLC-Lobby eine neue
Norm. Und das will der DARC im Namen seiner Mitglieder unterstützen ?
3) Wieso behauptet Ihr immer wieder es wäre eine Abschaltung vorge-
schrieben, wenn kein Datenverkehr vorhanden ist ? Diese Behauptung
ist definitiv FALSCH, Ihr solltet den Entwurf noch einmal aufmerksam
lesen !
4) Es besteht sehr wohl Hoffnung, dass sich PLC aufgrund der gelten-
den und bei Beachtung strengen Norm EN 55022:2006 auf einen
Frequenzbereich zwischen 30 und 80 MHz verzieht wo kein Notching
nötig wäre, und ich kann bei Interesse Dokumente vorlegen, die
diese Einschätzung bestätigen. Wenn wir jedoch FprEN 50561-1
zulassen hat PLC diesen Frequenzwechsel gar nicht mehr nötig !
Ich jedenfalls werde alles daran setzen, dass dieser Norm-Entwurf
nicht angenommen wird. Im Moment arbeite ich u.a. an einer
Petition an das Europäische Parlament auf der Grundlage meines
Papiers, wie ich auch schon eine Petition zur Novellierung des EMVG
im Bundestag hatte. Infos zu EU-Petitionen gibt es übrigens hier:
http://www.europarl.europa.eu/aboutparl ... tions.html
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an einen Passus erinnern,
den ich am 30. 9. hier geschrieben habe:
"Im Zusammenhang mit Normen möchte ich auch auf folgendes
aufsam machen: In der CQ-DL häufen sich in letzter Zeit Lobgesänge
auf die BNetzA, die in Störfällen Geräte stillgelegt hat weil "die
zulässigen Grenzwerte" überschritten wurden. Durch solche Meldungen
wird ganz im Sinne und entsprechend der gängigen Praxis der BNetzA
der Irrglaube verbreitet, im Falle eigehaltener Grenzwerte könne
gegen die Störung nicht vorgegangen werden. Tatsache ist, dass bei
Überschreitung irgendwelcher Normgrenzwerte die Geräte erst gar
nicht hätten auf den Markt kommen dürfen. Erzeug ein Gerät "schäd-
liche Störungen" bei einem Funkdienst ist es elektromagnetisch unver-
träglich, ganz gleich ob es die Grenzwerte irgendwelcher Normen
einhält oder nicht. Und diese "schädliche Störung" ist nicht quantitativ
durch Grenzwerte, sondern rein qualitativ durch ihren Effekt auf den
Funkdienst definiert. Wenn eine Störung z.B. den Empfang eines
Rundfunksenders den ich hören möchte oder den Funkbetrieb mit
einer anderen Amateurfunkstelle "ernstlich beeinträchtigt, ihn behindert
oder wiederholt unterbricht", dann ist es eine "schädliche Störung"
gemäß den Begriffsbestimmungen der Konstitution der Internationalen
Fernmeldeunion, die durch ein Zustimmungsgesetz in Deutsches Recht
überführt wurde. Es wäre an der Zeit und hilfreich, die Funkamateure
über diesen Sachverhalt zu informieren und sie darin zu bestärken,
diese Position auch selbstbewusst gegenüber der BNetzA zu vertreten."
Die BNetzA fürchtet es aber wie der Teufel das Weihwasser, dies
zuzugeben - und das ist nicht verwunderlich, denn sie untersteht
dem BmWi und dem ist der Schutz der Industrie wichtiger als der
Schutz der Funkdienste. Die Leute vom PMD (Prüf- und Messdienst)
der BNetzA gehen bei mir inzwischen ein und aus, denn ich melde
rigoros jede Störung und zwar wenn möglich immer als gestörter
Teilnehmer des Rundfunkdienstes. Die wissen inzwischen ganz
genau, dass sie mir nicht mehr mit Grenzwerten kommen dürfen
und versuchen es auch erst gar nicht mehr. Und sie wissen ganz
genau - und das ist der springende Punkt - dass ich wenn nötig
auch keinen Verwaltungstrechtsstreit scheuen würde und darauf
in jeder Hinsicht vorbereitet bin. Die allermeisten Funamateure
kennen diese Hintergründe aber nicht und sind auch nicht auf einen
Verwaltungsrechtsstreit vorbereitet ...
Aber was, wenn erst mal zig Millionen von PLC-Modems bei uns
verkauft und in Betrieb genommen worden sind ? Was nützt mir
dann mein "Recht" und die Vermutungswirkung aufgrund des EMV-
Gesetzes, wenn in meiner Nachbarschaft nicht eine sondern drei,
fünf, zehn, zig PLC-Installationen vorhanden sind, deren Störsignale
sich kumulieren und denen man nicht einnmal die Störung individuell
zuordnen kann ? Welche Installation(en) soll/kann die BNetzA dann
stillegen ? Wenn die PLC-Lobby diesen angestrebten Zustand erst
einmal erreicht hat - und dann außerdem mit Sicherheit andere
elektronische Geräte dieselben hohen Störgrenzwerte fordern - dann
ist das EMV-Gesetz nur noch ein Lippenbekenntnis. Wir lernen dann
die "die normative Kraft der Fakten" kennen ...
Die Funkamateure könnten in der Tat ein Signal setzen. Wenn sich
ein paar von ihnen in jedem OV zusammentun und alle paar Tage
von Elektronikmärkten PLC-Modems kaufen würden (immer gleich
jeder eine schöne Plastiktüte voll !). Zu Hause auspacken, reinstecken,
auf Kurzwelle Radio hören und Rundfunksender suchen die man
ohne Modem problemlos aber mit Modem nicht mehr empfangen
kann. Störungsmeldung an die BNetzA und wenn PMD da war alle
Geräte wieder zum Elektronikmarkt bringen und Geld zurückverlangen.
Nach ein paar Tagen dasselbe Spiel von neuem. Ich habe aber wenig
Hoffnung, dass sich genügend viele Funkamateure aufrappeln können,
bei diesem "Contest" mitzumachen ...
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Karl, DJ5IL