Hallo Marco,
das ist erlaubt, schließlich übertragen 2,4-GHz-Funkkopfhörer auch Radio-, Fernseh- oder Stereoanlagenton.
Die Allgemeinzuteilung und Informationen zu 2,4-GHz-WLAN gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur:
Unten unter "WLAN 2,4 GHz":
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Fr ... en_9u.html
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Al ... AN_dv.html
Zu Störungen steht in der Allgemeinzuteilung: "Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen der WLAN - Funkanwendungen nicht auszuschließen und hinzunehmen."
Wenn also dein Nachbar deinen Sender empfängt, kann er dich deswegen nicht belangen. Er kann aber bessere Antennen einsetzen, damit er nur seinen Sender empfängt.
Der Empfang ist jedem erlaubt: Für Amateurfunk ergibt sich das aus § 89 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes:
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__89.html Für die Daten von NOAA-Satelliten steht die Erlaubnis in deren FAQs 3 und 7:
http://noaasis.noaa.gov/NOAASIS/ml/faqs.html
DARC-Mitglieder informiert auch die Juristische Verbandsbetreuung zum Telekommunikationsrecht:
http://www.darc.de/gs/jv.html
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Julian, DL6OCK