SWL Hobby mit import Geräten?
SWL Hobby mit import Geräten?
Hallo,
ist es als SWL erlaubt mit import Geräten (z.B. TX, die von 26 bis 29 MHz gehen), zu empfangen? Oder ist der Berieb, also auch der Empfang mit solchen Geräten, verboten?
Ich danke für Info.
ist es als SWL erlaubt mit import Geräten (z.B. TX, die von 26 bis 29 MHz gehen), zu empfangen? Oder ist der Berieb, also auch der Empfang mit solchen Geräten, verboten?
Ich danke für Info.
Hallo
als ich angefangen habe meinte mal einer meiner damaligen Ausbilder, solltet Ihr ein Gerät haben, mit dem ihr sendet könntet, dann zeigt dies bei der BNetzA (damals RegTP) an, und schaut, das ihr das Gerät nichtmehr sendefähig macht.
Wenn jemand eine Sammlung hat zeigt er auch nur den Besitz an. Gerade als SWL sollte das auch kein Problem sein, einfach mal bei der BNetzA anfragen und sagen, dass man sowas hat, aber nicht sendet.
Sollte sich natürlich etwas geändert haben, oder jemand andere Erfahrung gemacht haben kann er es ja auch schreiben.
Mfg
als ich angefangen habe meinte mal einer meiner damaligen Ausbilder, solltet Ihr ein Gerät haben, mit dem ihr sendet könntet, dann zeigt dies bei der BNetzA (damals RegTP) an, und schaut, das ihr das Gerät nichtmehr sendefähig macht.
Wenn jemand eine Sammlung hat zeigt er auch nur den Besitz an. Gerade als SWL sollte das auch kein Problem sein, einfach mal bei der BNetzA anfragen und sagen, dass man sowas hat, aber nicht sendet.
Sollte sich natürlich etwas geändert haben, oder jemand andere Erfahrung gemacht haben kann er es ja auch schreiben.
Mfg
Import-TRX als RX
Hallo,
in Deutschland darf jeder einen TRX als RX nutzen, auch wenn er damit nicht senden darf. Um Missbrauch zu verhindern verkaufen jedoch einige Funkamateure einen TRX nur an Inhaber einer Sendegenehmigung.
Unabhängig von den abgedeckten Frequenzen darf ein RX oder TRX nur dann betrieben werden, wenn er den Normen für Funkanlagen entspricht und ein CE-Kennzeichen trägt. Bei einem Import-TRX könnte das nicht der Fall sein.
Siehe dazu im Fragenkatalog "Kenntnisse von Vorschriften" Fragen VH101 bis VH103: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Am ... g_2zu.html
Als RX wird ein Empfänger ohne Sendeteil bezeichnet.
Als TX wird ein Sender ohne Empfangsteil bezeichnet.
Als TRX wird ein Gerät mit Sende- und Empfangsteil bezeichnet.
Vy 73
Julian, DL6OCK
in Deutschland darf jeder einen TRX als RX nutzen, auch wenn er damit nicht senden darf. Um Missbrauch zu verhindern verkaufen jedoch einige Funkamateure einen TRX nur an Inhaber einer Sendegenehmigung.
Unabhängig von den abgedeckten Frequenzen darf ein RX oder TRX nur dann betrieben werden, wenn er den Normen für Funkanlagen entspricht und ein CE-Kennzeichen trägt. Bei einem Import-TRX könnte das nicht der Fall sein.
Siehe dazu im Fragenkatalog "Kenntnisse von Vorschriften" Fragen VH101 bis VH103: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Am ... g_2zu.html
Als RX wird ein Empfänger ohne Sendeteil bezeichnet.
Als TX wird ein Sender ohne Empfangsteil bezeichnet.
Als TRX wird ein Gerät mit Sende- und Empfangsteil bezeichnet.
Vy 73
Julian, DL6OCK
Re: Import-TRX als RX
wobei... das mit dem CE-Zeichen gilt nicht für Amateurfunkanlagen! Also..Afu hören ja, Radiohören nein....dl6ock hat geschrieben:Hallo,
in Deutschland darf jeder einen TRX als RX nutzen, auch wenn er damit nicht senden darf. Um Missbrauch zu verhindern verkaufen jedoch einige Funkamateure einen TRX nur an Inhaber einer Sendegenehmigung.
Unabhängig von den abgedeckten Frequenzen darf ein RX oder TRX nur dann betrieben werden, wenn er den Normen für Funkanlagen entspricht und ein CE-Kennzeichen trägt. Bei einem Import-TRX könnte das nicht der Fall sein.
Siehe dazu im Fragenkatalog "Kenntnisse von Vorschriften" Fragen VH101 bis VH103: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Am ... g_2zu.html
Als RX wird ein Empfänger ohne Sendeteil bezeichnet.
Als TX wird ein Sender ohne Empfangsteil bezeichnet.
Als TRX wird ein Gerät mit Sende- und Empfangsteil bezeichnet.
Vy 73
Julian, DL6OCK
73
Fred
CE Zeichen
CE Zeichen müssen an allen Geräten sein, die in den Handel gelangen.
Ob AFU oder nicht.
Wenn du das Gerät selber baust, natürlich nicht.
73 df8xo
Ob AFU oder nicht.
Wenn du das Gerät selber baust, natürlich nicht.
73 df8xo
Zuletzt geändert von df8xo am Do 28. Jun 2007, 7:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: CE Zeichen
Handel in EU.Land ja...df8xo hat geschrieben:CE Zeichen müssen an allen Geräten seinm die in den Handel gelangen.
Ob AFU oder nicht.
Wenn du das Gerät selber baust, natürlich nicht.
df8xo
schon bei Privatkauf/Gebraucht nicht mehr... ich weiss, es ist nicht so sauber formuliert - in der Vorschrift wird immer nur von "in Verkehr bringen" geredet.
Eigenbau, Umbau usw. brauchts das nicht mehr (es sei denn Kfz-Einbau...)
Deckt sich mit oben... wenn die z.B. ausserhalb der EU in Handel gelangen...
Dito. Betrieb ... viele brauchen CE für den Betrieb.. Afu ausdrücklich nicht.
73
Fred
Nachtrag: ... weil, du darfst ja umbauen, ändern.. dann ist CE eh "ungültig" (weil Eigenschaften geändert)
Re: CE Zeichen
Hallo Fred,dl5ym hat geschrieben:Deckt sich mit oben... wenn die z.B. ausserhalb der EU in Handel gelangen...df8xo hat geschrieben:CE Zeichen müssen an allen Geräten seinm die in den Handel gelangen.
Ob AFU oder nicht.
Wenn du das Gerät selber baust, natürlich nicht.
Nachtrag: ... weil, du darfst ja umbauen, ändern.. dann ist CE eh "ungültig" (weil Eigenschaften geändert)
Wenn das Gerät ausserhalb der EU in den Handel gelangt befindet es sich erstmal nicht in DL, kann also in keinem Laden gekauft werden.
Geht vermutlich auch nicht durch den Zoll ohne CE Zeichen wenn es von privat durch einen Funkamateur gekauft wird.
Nur bei Kauf von Privat an Privat durch Übergabe lässt sich das eventuell umgehen.
73
Peter
de8msh hat Folgendes geschrieben:
ist es als SWL erlaubt mit import Geräten (z.B. TX, die von 26 bis 29 MHz gehen), zu empfangen? Oder ist der Berieb, also auch der Empfang mit solchen Geräten, verboten?
dh1lb hat Folgendes geschrieben:
Wenn jemand eine Sammlung hat zeigt er auch nur den Besitz an. Gerade als SWL sollte das auch kein Problem sein, einfach mal bei der BNetzA anfragen und sagen, dass man sowas hat, aber nicht sendet.
Ich möchte mich für meine Stellungnahme vorab entschuldigen.
Aber ..............................?!
Es zeigt sich immer wieder, wer keine Probleme hat macht sich welche !
Warum wollt Ihr nun unbedingt "Schlafende Hunde wecken" und einer bestimmten Berufsgruppe Kopfschmerzen bereiten ?
Begründung :
1.) Der Besitz eines Transceivers, egal wo er herkommt und als Endverbraucher (Funkamateur) kann es uns egal sein ob das
Gerät ein CE - Zeichen hat oder nicht, ist in Deutschland nicht verboten, der Sendebetrieb allerdings unterliegt aber , wie allen hier bekannt ist, bestimmten Bedingungen.
2.) Solange mit dem Transceiver nicht gesendet wird und er nur als
Empfänger benutzt wird, kann man davon ausgehen, dass es in Deutschland niemanden interessiert, was man in seinem "stillen Kämmerlein" so treibt, es sei den man kommt auf die Idee es an die große Glocke zu hängen.
Es sollte aber "technisch" sichergestellt werden, dass der Sender von Dritten nicht versehentlich benutzt werden kann.
Sonst gibt es doch noch Ärger und Probleme , grundsätzlich haftet der
Eigentümer.
73
gerhard
ist es als SWL erlaubt mit import Geräten (z.B. TX, die von 26 bis 29 MHz gehen), zu empfangen? Oder ist der Berieb, also auch der Empfang mit solchen Geräten, verboten?
dh1lb hat Folgendes geschrieben:
Wenn jemand eine Sammlung hat zeigt er auch nur den Besitz an. Gerade als SWL sollte das auch kein Problem sein, einfach mal bei der BNetzA anfragen und sagen, dass man sowas hat, aber nicht sendet.
Ich möchte mich für meine Stellungnahme vorab entschuldigen.
Aber ..............................?!
Es zeigt sich immer wieder, wer keine Probleme hat macht sich welche !
Warum wollt Ihr nun unbedingt "Schlafende Hunde wecken" und einer bestimmten Berufsgruppe Kopfschmerzen bereiten ?
Begründung :
1.) Der Besitz eines Transceivers, egal wo er herkommt und als Endverbraucher (Funkamateur) kann es uns egal sein ob das
Gerät ein CE - Zeichen hat oder nicht, ist in Deutschland nicht verboten, der Sendebetrieb allerdings unterliegt aber , wie allen hier bekannt ist, bestimmten Bedingungen.
2.) Solange mit dem Transceiver nicht gesendet wird und er nur als
Empfänger benutzt wird, kann man davon ausgehen, dass es in Deutschland niemanden interessiert, was man in seinem "stillen Kämmerlein" so treibt, es sei den man kommt auf die Idee es an die große Glocke zu hängen.
Es sollte aber "technisch" sichergestellt werden, dass der Sender von Dritten nicht versehentlich benutzt werden kann.
Sonst gibt es doch noch Ärger und Probleme , grundsätzlich haftet der
Eigentümer.
73
gerhard
Das Thema CE - Kennzeichnung oder
die Harmonisierung des EU - Binnenmarktes.
Beim CE - Kennzeichen geht es in erster Linie um sichere Produkte für den
Endverbraucher ( Funkamateur ).
Es geht um Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen in EU-Richtlinien,
als Mindestanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen.
Das CE - Kennzeichen bedeutet nichts anderes, als das diese
EU - Richtlinien eingehalten werden, darunter fallen auch alle Geräte für Funkamateure.
Für Produkte wird das CE - Kennzeichen somit zu einem "EU - ReisePaß".
Das CE - Kennzeichen ist also nur für Hersteller, Händler und
Importeure, die Produkte für den Endverbraucher ( Funkamateure ) im EU - Markt in Vertrieb bringen wollen, von Bedeutung.
Sie können es aber auch einfach ignorieren und Geräte ohne CE
zum Verkauf anbieten.
Das CE - Zeichen ist nämlich ein " zahnloser Tiger ", was kümmern mich
z.B. als US - Firma EU - Normen.
Ob ein Produkt/Gerät ein CE - Kennzeichen besitzt oder nicht, ist für den
Endverbraucher ( Funkamateur ) völlig bedeutungslos. Es gibt in
Deutschland kein Verbot für den Besitz und Betrieb solcher Geräte.
Auch eine Diskusion CE - Kennzeichen bei Privat, Gebraucht , Umbau und Eigenbau ist völlig bedeutungslos.
Nicht aber die Frage der Haftung, wenn durch solch ein Gerät ein
Gesundheitsschaden verursacht wird, das hat mit dem CE - Kennzeichen
nichts zu tun.
Dieses Thema muss aber im Rahmen dieser Diskusion außen vor bleiben.
die Harmonisierung des EU - Binnenmarktes.
Beim CE - Kennzeichen geht es in erster Linie um sichere Produkte für den
Endverbraucher ( Funkamateur ).
Es geht um Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen in EU-Richtlinien,
als Mindestanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen.
Das CE - Kennzeichen bedeutet nichts anderes, als das diese
EU - Richtlinien eingehalten werden, darunter fallen auch alle Geräte für Funkamateure.
Für Produkte wird das CE - Kennzeichen somit zu einem "EU - ReisePaß".
Das CE - Kennzeichen ist also nur für Hersteller, Händler und
Importeure, die Produkte für den Endverbraucher ( Funkamateure ) im EU - Markt in Vertrieb bringen wollen, von Bedeutung.
Sie können es aber auch einfach ignorieren und Geräte ohne CE
zum Verkauf anbieten.
Das CE - Zeichen ist nämlich ein " zahnloser Tiger ", was kümmern mich
z.B. als US - Firma EU - Normen.
Ob ein Produkt/Gerät ein CE - Kennzeichen besitzt oder nicht, ist für den
Endverbraucher ( Funkamateur ) völlig bedeutungslos. Es gibt in
Deutschland kein Verbot für den Besitz und Betrieb solcher Geräte.
Auch eine Diskusion CE - Kennzeichen bei Privat, Gebraucht , Umbau und Eigenbau ist völlig bedeutungslos.
Nicht aber die Frage der Haftung, wenn durch solch ein Gerät ein
Gesundheitsschaden verursacht wird, das hat mit dem CE - Kennzeichen
nichts zu tun.
Dieses Thema muss aber im Rahmen dieser Diskusion außen vor bleiben.
CE-Kennzeichen bei Afu-TRX
Hallo,
ein Blick in das Gesetz erspart euch mein Geschwätz:
http://rechtliches.de/info_FTEG.html
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
§ 1 (3) Dieses Gesetz gilt nicht für ...
1. Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind. Als nicht im Handel erhältliche Funkanlagen gelten auch aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie handelsübliche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden,
...
4. reine Empfangsanlagen, die nur für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen bestimmt sind,
...
§ 11 (1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.
Ergebnis: Ein Amateurfunk-TRX ohne CE-Kennzeichen darf nur von einem Funkamateur verwendet werden.
Vy 73
Julian, DL6OCK
ein Blick in das Gesetz erspart euch mein Geschwätz:
http://rechtliches.de/info_FTEG.html
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
§ 1 (3) Dieses Gesetz gilt nicht für ...
1. Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind. Als nicht im Handel erhältliche Funkanlagen gelten auch aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie handelsübliche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden,
...
4. reine Empfangsanlagen, die nur für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen bestimmt sind,
...
§ 11 (1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.
Ergebnis: Ein Amateurfunk-TRX ohne CE-Kennzeichen darf nur von einem Funkamateur verwendet werden.
Vy 73
Julian, DL6OCK
Sender besitzen ohne Sendegenehmigung
Hallo,
Lars, DH1LB, schreibt, dass früher folgendes in Amateurfunkkursen gelehrt wurde: Wer ein Sendegerät besitzt, mit dem er nicht senden darf, muss das der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen.
Das war früher tatsächlich Prüfungsstoff, siehe Frage 3.4.17 im Fragenkatalog von 1988. Grundlage war § 5 b des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG): http://ig.cs.tu-berlin.de/oldstatic/rv/DE/fag.txt
Wegen europäischer Vorgaben wurde diese Bestimmung ersatzlos gestrichen, siehe § 99 (1) Nr. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/ ... 3.htm#nr99
In den aktuellen Fragenkatalogen gibt es keine entsprechende Frage mehr.
Man darf also inzwischen ganz offiziell Sender besitzen, die man gar nicht betreiben darf. Eine Anzeige an die BNetzA ist nicht nötig.
Vy 73
Julian, DL6OCK
Lars, DH1LB, schreibt, dass früher folgendes in Amateurfunkkursen gelehrt wurde: Wer ein Sendegerät besitzt, mit dem er nicht senden darf, muss das der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen.
Das war früher tatsächlich Prüfungsstoff, siehe Frage 3.4.17 im Fragenkatalog von 1988. Grundlage war § 5 b des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG): http://ig.cs.tu-berlin.de/oldstatic/rv/DE/fag.txt
Wegen europäischer Vorgaben wurde diese Bestimmung ersatzlos gestrichen, siehe § 99 (1) Nr. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/ ... 3.htm#nr99
In den aktuellen Fragenkatalogen gibt es keine entsprechende Frage mehr.
Man darf also inzwischen ganz offiziell Sender besitzen, die man gar nicht betreiben darf. Eine Anzeige an die BNetzA ist nicht nötig.
Vy 73
Julian, DL6OCK
Re: CE-Kennzeichen bei Afu-TRX
Hallo Julian,dl6ock hat geschrieben:Hallo,
ein Blick in das Gesetz erspart euch mein Geschwätz:
http://rechtliches.de/info_FTEG.html
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
§ 1 (3) Dieses Gesetz gilt nicht für ...
1. Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind.
Ich habe das alles entscheidende Wort markiert.
Was nicht im Handel erhältlich ist kann auch nicht in die EG eingeführt werden
73
Peter
Import Unikat-TRX ohne CE-Kennzeichen
Hallo Peter,
was ist, wenn im außereuropäischen Ausland ein neuer TRX konstruiert und ein einziges Mal gebaut wird, und dieses Gerät in den europäischen Binnenmarkt für den Eigenbedarf eingeführt wird? Darf diesen nicht im Handel erhältlichen TRX dann jeder oder nur ein Funkamateur betreiben?
Vy 73
Julian, DL6OCK
was ist, wenn im außereuropäischen Ausland ein neuer TRX konstruiert und ein einziges Mal gebaut wird, und dieses Gerät in den europäischen Binnenmarkt für den Eigenbedarf eingeführt wird? Darf diesen nicht im Handel erhältlichen TRX dann jeder oder nur ein Funkamateur betreiben?
Vy 73
Julian, DL6OCK
Zuletzt geändert von dl6ock am Di 3. Jul 2007, 10:26, insgesamt 1-mal geändert.