Mehr Sendeleistung im sekundären Teil des 160-m-Band, Contestbetrieb

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dk4vw
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Mehr Sendeleistung im sekundären Teil des 160-m-Band, Contestbetrieb

Beitrag von dk4vw »

In der Mitteilung Nr. 535 des neuesten Amtsblatt Nr. 17 der BNetzA (4. Sep.) werden der Contestbetrieb und höhere Sendeleistung im 160-m-Band geregelt.

An Wochenenden: Conteste weiterhin geduldet, maximal Leistung 750 Watt für Klasse A bzw. 100 Watt für Klasse E im gesamten 160-m-Band.

Anlässlich einer Sitzung der WP5A-Gruppe zur Vorbereitung der WRC-19 bei der ITU in Genf im November 2017 hatte der DARC-Frequenzmanager, DK4VW, die Gelegenheit mit den deutschen Vertretern des militärischen Frequenzmanagement wieder über Verbesserungen der Nutzungsbestimmungen im sekundären Frequenzbereich 1850-2000 kHz des 160-m-Bandes zu sprechen.

Da ja ab Anfang Dezember die speziellen 160-m-Conteste veranstaltet werden, wurde darum gebeten, dass deutsche Funkamateure auch an diesen Contesten oberhalb 1850 kHz teilnehmen können. Die Nutzungsbestimmung 10 in der Anlage 1 der Amateurfunk-Verordnung sagt nämlich: „Amateurfunk-Wettbewerbe (Contestbetrieb) dürfen in diesem Frequenzbereich nicht durchgeführt werden“.
Kurzfristig konnte damals in Genf erreicht werden, dass an Wochenenden Conteste geduldet werden.
Mit dem Hinweis, dass z.B. der Unterschied zwischen der laut Amateurfunk-Verordnung zulässigen Leistung im Bereich 1850-1890 kHz von 75 Watt PEP zu 100 Watt nur etwas über 1 dB beträgt (heute üblichen Transceiver-Leistung), wurde auch dieser kleinen Erhöhung für beide Lizenzklassen zugestimmt. Oberhalb 1890 kHz blieb es aber bei den maximal 10 Watt PEP.
Beide neuen Regelungen wurden auf Ende Juni 2019 befristet, um nicht Gefahr zu laufen, dass eine Verlängerung vor Jahresende 2018 nicht erreicht werden kann, das wäre ja quasi während der nächsten 160-m-Saison 2018/19.

Das DARC-Referat Frequenzmanagement mit DK4VW und DF2ZC hatte mehrfach die Gelegenheit dafür zu werben, dass die Sendeleistung weiter - und auch oberhalb 1890 kHz - angehoben wird.
So gab es im Oktober 2018 ein Gespräch mit der NARFA DEU (National Allied Radio Frequency Agency) der Bundeswehr in Rheinbach, wo mehrere Wünsche der Funkamateure erläutert werden konnten. Dabei war die Auflistung von DK2OM, DARC-Bandwacht, sehr hilfreich, die die registrierte Belegung des 160-m-Bandes durch andere Nutzer in den vergangenen 10 Jahren aufzeigt.
Ein Folgegespräch fand im April 2019 auf Wunsch der Bundeswehr in der Geschäftsstelle des DARC in Baunatal statt. Neben anderen Interessen (50 MHz, 70 MHz, Klasse E auf 2,4 GHz und 10 GHz), wurde der Wunsch nach deutlicher Leistungserhöhung im 160-m-Band bis 2000 kHz vorgestellt, nämlich 750 Watt für Klasse A und 100 Watt für Klasse E.

Eine gewisse regulatorische Schwierigkeit liegt darin, dass in Deutschland die Nutzung der Frequenzen bis 2000 kHz oberhalb der primären ITU-Zuweisung des Bandes 1810-1850 kHz an den Amateurfunkdienst auf eine Fußnote 5.96 der ITU Radio Regulation beruht, die es den dort gelisteten Ländern gestattet im 1,8 MHz-Bereich bis zu 200 kHz dem Amateurfunkdienst sekundär zuzuweisen, aber mit einer mittleren Leistung von maximal 10 Watt.

Die damaligen Gründe für diese niedrige Leistungsbeschränkung sind alle entfallen, so gibt es in Deutschland in dem fraglichen Frequenzbereich keine zivilen Nutzer mehr. Einige Nachbarländer, die gar nicht in der Fußnote gelistet sind, gestatten den Amateuren schon bis zu 1 kW und andere in der Fußnote 5.96 gelistete Länder weichen bereits von der dort genannten Leistungsgrenze 10 Watt ab.

Nachdem von einigen Ortsverbänden vor kurzem nachgefragt wurde, ob es weiterhin beim SSB-Fieldday Anfang September die Möglichkeit gibt oberhalb 1850 kHz Contestbetrieb zu machen, wurde dies kurzfristig am 20. August in Berlin im BMVI bei einem Treffen der Nationalen Vorbereitungsgruppe zur WRC-19 mit NARFA DEU und dem BMVg geklärt:

Conteste sind weiterhin an Wochenenden geduldet und der Frequenzbereich 1850-2000 kHz kann an Wochenenden von Funkamateuren mit Genehmigungsklasse A mit max. 750 Watt genutzt werden, solche mit Klasse E mit max. 100 Watt. Dies ist befristet bis Ende 2020, wobei aber durchaus vorher über weitere Verbesserungen verhandelt werden kann.

Der DARC dankt den Mitarbeitern von NARFA DEU, BMVg, BNetzA in Bayreuth und Mainz, die diese Regelungen kurzfristig, noch vor dem Fieldday, ermöglichten.

Darüber berichten Christian Entsfellner, DARC-Vorstandsmitglied, und Ulrich Müller, DK4VW,
DARC Referent Frequenzmanagement.
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