Weitere Ergebnisse des letzten Treffens der CEPT-Vorbereitungsgruppe (CPG) zur WRC-19

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dk4vw
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Weitere Ergebnisse des letzten Treffens der CEPT-Vorbereitungsgruppe (CPG) zur WRC-19

Beitrag von dk4vw »

Nachdem bereits über die Streichung des Frequenzbandes 144–146 MHz, wie in einem französischen Vorschlag an die CEPT für nicht-sicherheitsrelevante Flugfunk-Anwendungen enthalten, berichtet wurde, sind einige weitere Ergebnisse der CPG-Sitzung in Ankara zu nennen.

1. Die CEPT geht mit einem gemeinsamen Vorschlag (European Common Proposal ECP) zum Tagesordnungspunkt 1.1 in die kommende WRC-19, der eine sekundäre Zuweisung an den Amateurfunkdienst des Frequenzbereichs 50–52 MHz für die ITU-Region 1 vorsieht. Dieser ECP gestattet per Fußnote eine primäre Zuweisung im Frequenzbereich 50,0–50,5 MHz in den Ländern, die sich darin auflisten lassen. Deutschland wird sich nicht dort eintragen, aber Vorgespräche mit dem primären Nutzer des 6-m-Bandes signalisieren für die Zeit nach der WRC-19 deutliche Verbesserungen gegenüber der aktuellen Regelung für die Nutzung des 6-m-Bandes.

2. Das dem Amateurfunkdienst primär zugewiesene Band 47–47,2 GHz ist nicht in dem ECP zum Tagesordnungspunkt 1.13 enthalten, der weiteres Spektrum für den Mobilfunk vorschlägt.

3. Ein weiterer gemeinsamer europäischer Vorschlag (ECP) zum WRC-Tagesordnungspunkt 1.16 sieht vor, dass keine Veränderungen der existierenden Zuweisungen im Frequenzband 5725–5850 MHz gemacht werden; also auch Erhalt der sekundären Zuweisung dort an den Amateurfunkdienst und dem Amateurfunkdienst über Satelliten.

4. Die Europäische Kommission drängt darauf, dass auf der WRC-23 der weltweite Schutz von Navigations-Satelliten mit primären Status (u.a. Galileo) behandelt wird, die Navigationssignale im 23-cm-Band aussenden. Die CPG Ankara hat eine ITU-Resolution entworfen, die die Wichtigkeit des Frequenzbandes 1240–1300 MHz für den Amateurfunkdienst unterstreicht und für den vorgesehen Tagesordnungspunkt der WRC-23 darin ausschließt, dass existierende Zuweisungen (u.a. Amateurfunkdienst) gestrichen werden. Vertreter des DARC arbeiten übrigens schon länger mit an Studien zu diesem Thema, zusammen mit Mitarbeitern der BNetzA, Bw-Uni München, EU, die an verschiedenen Einrichtungen laufen.

5. Die CEPT-Position zum Tagesordnungspunkt 9.1.6, der drahtlose Energieübertragung zum Laden von Elektrofahrzeugen anspricht ist so, dass keine Änderung im ITU-Artikel 5 (Frequenz-Zuweisungstabelle) für die zu verwendenden Frequenzen im Langwellenbereich notwendig ist. Die Frage der erlaubten Abstrahlung von Oberwellen, die andere Funkdienste stören können, bleibt offen und wird auf anderen Ebenen geregelt.


Wie Don Beattie, Präsident der IARU Region 1 schreibt ist dieses Ergebnis der CPG Ankara den engagierten Vertretern der IARU und weiteren Vertretern aus nationalen Mitgliedsverbänden zu verdanken, die sich seit der letzten WRC-15 für die Interessen des Amateurfunks in den vorbereitenden Treffen zur WRC-19 auf jeweils nationaler, europäischer (CEPT) und weltweiter (ITU) Ebene eingesetzt haben. Die vierwöchige WRC-19-Konferenz in Sharm El-Sheik/Ägypten beginnt am 28. Oktober und wird dann über die etwa 30 Tagesordnungspunkte entscheiden. Die IARU wird dort vertreten sein und auch Vertreter des DARC-Referats Frequenzmanagement als offizielle Mitglieder der deutschen Delegation unter der Leitung des BMVI.

Darüber berichten DARC-Vorstandsmitglied Christian Entsfellner, DL3MBG, und Ulrich Müller, DK4VW, vom Referat Frequenzmanagement.
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