die Meldepflicht für WLANs betrifft gewerblichen, also mit der Absicht der Kostendeckung betriebenen WLAN-Betrieb. Im Amateurfunk sind jedoch gewerblich-wirtschaftliche Zwecken verboten (§ 5 Absatz 4 Amateurfunkgesetz). Wenn es sich also um Amateurfunk auf Amateurfunkfrequenzen nur zwischen Funkamateuren handelt, besteht keine WLAN-Meldepflicht.