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Remote - Betrieb über das Internet?

Verfasst: Do 28. Okt 2010, 23:16
von dl8rj
Remote-Betrieb in DL zulässig?

Auf den Frequenzen der Kurzwelle ist vermehrt ein sogenannter „Remote-Betrieb“ über das Internet zu beobachten. Auch deutsche Funkamateure betrieben über das Internet fernbedient Amateurfunkstellen die sich wiederum ebenfalls in Deutschland befinden.

Hier ergibt sich die Frage wie sich die Bundesnetzagentur zu diesem Thema stellt.

Bisher unterlagen sogenannte „automatische, fernbedienbare und unbemannt betriebene Amateurfunkstellen“ immer einer besonderen Genehmigungspflicht, einhergehend mit der Zuteilung eines dafür vorgesehenen Rufzeichens. Zumindest innerhalb Deutschlands...

Wie verhält sich die Angelegenheit wenn ein deutscher Funkamateur eine Amateurfunkstelle fernbedient, die sich im Ausland befindet?

Welche Auswirkungen und Veränderungen ergeben sich ggf. beim Kontestbetrieb und oder bei Diplomausschreibungen (Wertungen) durch den Remote-Betrieb?

Müssen die derzeit gültigen Vorschriften ggf. den technischen Möglichkeiten angepasst werden?

Welche Auffassungen vertritt man dazu bei unseren amerikanischen Freunden in der ARRL und in der IARU?

Verfasst: So 31. Okt 2010, 22:13
von dl6ock
Hallo Ralf,

das DARC-Referat für DX und HF-Funksport hat das auf der Tagung im März 2009 beraten und folgende Regel in die Ausschreibung seiner Conteste aufgenommen: „Im Contest genutzte Sender, Empfänger und Antennen müssen sich im einem Umkreis von 2 km Durchmesser befinden.“

Vy 73

Julian, DL6OCK

Verfasst: So 31. Okt 2010, 22:53
von db6zh
Julian, d.h. aber Internet und Voice+Control over IP sind erlaubt, wenn der Rest irgendwo zusammen fernbedient in einem 2km Umkreis steht -- oder ?
73 Peter

Verfasst: Di 2. Nov 2010, 17:07
von dl5ym
Jau Peter,
Sender , Empfänger + Antennen... müssen da stehen, aber...

nicht: OP. Kopfhörer ..usw. du kannst also durchaus aus deinem warmen Wohnzimmer (?) unter CE0Y/DB6ZH direkt von dort "funken" ...
Na ja, wenn du den Randbedingungskram geregelt (bekommen)hast. Natürlich inclusive Wartung usw. Aber du bist wohl nicht merh SingleOP, wenn du jemanden zum Einschalten brauchst :)

Einzige "Ausnahme" im weiteren Sinne sind wohl die HQ-Stationen im IARU - aber das ist eigentlich auch ausführlich geregelt.

Ansonsten beantwortet sich die Ausgangsfrage selbst, entscheidend ist der Standort der Funk(sende)stelle.

Fred

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 20:09
von dl8rj
Demnach darf ein deutscher Funkamateur keinen DOK vergeben, wenn
er beispielsweise über HB9Z Remote-Betrieb macht, aber tatsächlich mit der Kopfhörergarnitur irgendwo in DL sitzt.

Ich sehe jedenfalls auch das ein oder andere Problem im Zusammenhang mit dem AFuG. Und daran kann eben auch ein Vereinsreferat nicht vorbei :-)

:?:

Verfasst: Do 11. Nov 2010, 18:31
von dl5ym
Was hat ein DOK mit dem Standort der Funkstelle zu tun ?

na ja ..ausser gar nichts...

Fred