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D-Klubstationsrufzeichen im Ausland?

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 21:55
von dl2sd
Hallole,
deutsche Rufzeichen, zugeteilt für eine Klubstation, durften m.E. schon früher nicht außerhalb der BRD verwendet werden. Trotzdem kennt man Ausnahmen. Im neuesten Heft eines bekannten Magazins gibt es einen Bericht unter der Überschrift "DK0G zum Contest in Frankreich".
Auch unsere Klubstation hat ein Kurzrufzeichen. Im letzten Satz der Zuteilungsurkunde steht ganz frisch vom 12.10.2005: "Die Rufzeichenzuteilung gilt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland".
Wahrscheinlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen, die (auf Antrag?) statthaft sind?
Wer weiss mehr?

73 Ric

Verfasst: Mi 26. Okt 2005, 20:38
von DJ5CW
Besagte Station fiel mir ebenfalls auf, was mich zu folgendem DX-Spot veranlasste

Code: Alles auswählen

144055.4  F/DK0G       4-Sep-2005 0258Z  illegal 2 use 2x1s outside DL<DJ1YFK>
Den OPs dort (die sich hinterher bei mit per eMail meldeten) war es offenbar nicht bekannt, dass Clubstationsrufzeichen lediglich fuer DL zugewiesen sind.

Natuerlich _kann_ man im Gastland eine Gastlizenz mit entsprechendem Rufzeichen beantragen. Ich erinnere mich z.B., dass vor ein paar Jahren mal DK0??/TF mit einer legalen Gastlizenz QRV war. Bei DK0G gab es jedoch keine Gastlizenz.

Verfasst: So 30. Okt 2005, 21:38
von 2220902
Ist schon traurig und anderseits eigentlich schon wieder typisch, dass der Lizenzinhaber nicht einmal weiss was er darf und was nicht....
Das gilt im gleichen Masse für alle nicht CW geprüften Klasse A, die man aus allen möglichen Ländern "illegal" hört. Denn es haben nur wenige Länder den HF Bereich für ex-Klasse 2 bzw. CEPT2 freigegeben.
Allerdings machen die Gesetzgeber es einem auch nicht gerade leicht mit den extrem unterschiedlichen "Lizenzen" im "doch nicht so vereinten" Europa. (70 Mhz, 6 Meter usw...)

Aber das ist ein anderes Thema...


73s Kalle
DK2ZZ

Verfasst: Fr 13. Jan 2006, 16:00
von dl7rbi
Hmmm ... Böse Zungen würden ja jetzt die komplette Disqualifikation der Clubstation aus dem Contest fordern ... :roll:

Aber man sollte sich wirklich darüber im Klaren sein, WAS MAN DARF - bevor man etwas macht ... das kann bös' Mecker geben ...
Und was »Auslandseinsätze« einer Klubstation/Contestrufzeichens angeht - einfach mal bei der Behörde fragen. Für diese Rufzeichen sind grundsätzlich GASTLIZENZEN notwendig, die aber in der Regel auf Anfrage ohne weiteres ausgestellt werden!

Ruhig auch mal beim Auslandsreferat des DARC fragen ... :wink:

73 de Dennis, DL7RBI (DARC-Auslandsreferat)

Verfasst: So 15. Jan 2006, 10:43
von dg2dap
Mojn Mojn,

Wer viel reist,und auch aus dem Ausland QRV werden möchte,dem empfehle ich auch heute noch,die CW-Prüfung abzulegen,und in die Urkunde eintragen zu lassen.

Der einzige Unterschied zu früher,man behält sein CALL.

Also können auch DC,DG,DB,DD ihr Call weiter behalten.
Viele OM,s wollen dann auch heute noch ein ehemal begehrtes B-Lizens-CAll haben wie DJ,DK,DL,DF,aber davon rate ich ab,weil gerade die ehemaligen C-Lizens-CAll auf CW selten sind,und so manch Ausländischer OM wird sich auf ein DD,DG,DB,DC stürzen,als auf die zigfach gearbeiteten DF,DL,DK,DJ.

Wer mit einem seltenen Präfix in CW QRV ist,hat also mehr chanchen,das sich auch seltene Stationen,auf einen CQ-RUF in CW melden.

Ich persönlich lege meine CW-Prüfung im Frühjahr ab,und werden mein CAll behalten.
awdh 73 de Peter

Verfasst: Do 21. Dez 2006, 18:57
von dl1ecg
dl7rbi hat geschrieben:
Ruhig auch mal beim Auslandsreferat des DARC fragen ... :wink:

73 de Dennis, DL7RBI (DARC-Auslandsreferat)
.... was ich hiermit tue, dennis :D

ich möchte mit DR5A nach LX... how???
antrag bei der bnetza stellen?

73 de georg, dl1ecg/mm0ecg

Verfasst: Do 21. Dez 2006, 19:30
von dl7rbi
dl1ecg hat geschrieben:
ich möchte mit DR5A nach LX... how???
antrag bei der bnetza stellen?

73 de georg, dl1ecg/mm0ecg
Hallo Georg,

nein, die BNetzA ist dafür nicht zuständig - frage stattdessen bitte bei der luxemburgischen Verwaltung ILR nach. Die Adresse lautet:

Institut Luxembourgeois de Régulation
45, allée Scheffer
L-2922 Luxembourg
Tél.: (+352) 45 88 45-1
Fax: (+352) 45 88 45-88
info@ilr.etat.lu

Gib mir bitte eine Rückmeldung, wenn Du die Genehmigung vorliegen hast, ja?

Frohe Weihnachten und nen guten Rutsch ins neue Jahr -

73, Dennis -RBI

Verfasst: Do 21. Dez 2006, 20:29
von dl1ecg
hi dennis,

danke für die schnelle antwort. ich geb dir gern rückmeldung. es wird aber noch etwas dauern, weil noch nicht feststeht welchen contesttermin wir bekommen.
nur eines verstehe ich nicht so ganz.... die deutsche verwaltung verbietet mir die nutzung der clubstation im ausland. und irgendein "ausland" intersseiert das nicht?

Verfasst: Do 21. Dez 2006, 20:43
von dl7rbi
Hallo Georg,

das hat etwas damit zu tun, daß Clubstationsrufzeichen nicht unter die CEPT-Regelung fallen. Für Privatperson (sprich personengebundene Rufzeichen) ist das kein Problem, das regelt die CEPT Empf. T/R 61-01 - aber Klubstationen fallen leider nicht unter diese Regelung.

Das gilt aber nicht nur für deutsche, sondern auch für alle ausländischen Klubstationsrufzeichen. Wenn Du genaueres und ausführlicheres über dieses Thema wissen möchtest, dann empfehle ich Dir, daß Du Dich einfach mal mit jemandem kurzschließt, der sich damals die CEPT-Empfehlungen ausgedacht, ausgehandelt und umgesetzt hat, hi. Ich selbst kann da nicht mehr viel zu sagen ;-) - hoffe aber, Dir damit ein wenig weitergeholfen zu haben!

Beste 73, Dennis -RBI

Verfasst: Do 21. Dez 2006, 20:47
von dl7rbi
... kleiner Nachtrag: Du mußt Dir das anders vorstellen - personengebundene Rufzeichen werden durch die 61-01 geregelt - aber bei Clubstationen muß man IMMER eine Gastlizenz beantragen. Das war früher auch bei personengebundenen Rufzeichen so, als es die 61-01 noch nicht gab. Das ist genau der gleiche Fall, als wenn Du mit einem personengebundenen Rufzeichen nach Mexiko fahren willst. Da musst Du auch eine persönliche Gastlizenz beantragen ...

Verfasst: Do 21. Dez 2006, 20:55
von dl1ecg
ja richtig, das leutet irgendwie ein, auch wenns "halb" paradox ist :D
soll mir aber auch egal sein, ich versuch mal, einen antrag zu stellen.

nochmals danke für die auskunft