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Funkschutz der Funkdienste und Schutzanforderungen

Verfasst: Mo 1. Feb 2021, 15:40
von Gast
Funkschutz der Funkdienste und Schutzanforderungen
Informationen zusammengestellt von Heinz Plate, DL2DAP (DARC-OV G73) eMail: dl2dap@darc.de

Ist die EMV- Funkverträglichkeit und der Frequenzschutz (EMV- Gebührenpflicht, Abgabe an BNetzA) für den künftigen Amateurfunkbetrieb auf unseren Frequenzen gewährleistet

- Einleitung
Schutzanforderungen der Funkdienste unter Berücksichtigung der EMV-Normung und die Funkverträglichkeit.
Funkverträglichkeit und EMV- Normung behandeln im Grundsatz dasselbe Phänomen - die physikalisch - technischen Eigenschaften und Auswirkungen elektromagnetischer Wellen.
Historisch gesehen haben sich beide Gebiete zwar mit der gleichen Zielsetzung - Funkschutz - aber trotzdem nahezu unabhängig voneinander entwickelt.
Bezüglich der allgemeinen Weiterentwicklung der Themenfelder Funkverträglichkeit und EMV-Normung entwickeln sich Analogien infolge der überall Einzug haltenden Digitalisierung, der Tendenz hin zu breitbandigen Signalen und dem räumlichen Zusammenrücken von Geräten, drahtgebundenen Netzen und Funkanlagen.

Damit diese Entwicklungsmöglichkeiten auch zukünftig gewährleistet bleiben sind alle Maßnahmen zur Sicherstellung der technisch-physikalischen Verträglichkeit und Effizienz, insbesondere für die drahtlose Telekommunikation, von hoher Bedeutung. Gerade hier ist die Übertragungsressource “Frequenzspektrum“ nicht vermehrbar.
Die Nutzung dieser Ressource wird nicht nur durch Funkanlagen des eigenen und anderer Funkdienste und deren Störemissionen, sondern auch durch die sonstige EMV Umwelt beeinflusst.

Jedes Gerät bzw. jede Anlage erzeugt Störgrößen, die wiederum in ihrer Gesamtheit u.a. das Man-Made-Noise erzeugen.


Anlagen: PDF-Datei beigefügt