Selbsterklärung, ein paar Fragen

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2370819

Selbsterklärung, ein paar Fragen

Beitrag von 2370819 »

Hallo,
wie ist eigentlich der momentane Stand zur Selbsterklärung? Müssen Änderungen immer noch zur Bundesnetzagentur zur langfristigen Verstaubung eingereicht werden oder reicht es, die angepassten Unterlagen griffbereit im Shack vorzuhalten? Ich bin da nicht mehr so ganz auf dem Laufenden, da ich seit meiner Erklärung nach meinem Umzug in 2001 nichts Relevantes mehr an meiner Antennenanlage geändert habe.
Weiterhin interessiert mich, inwieweit die Wirkungsgrade der Antennen in die Berechnung einbezogen werden können.
Konkret denke ich an magnetische Antennen oder auch kurze Drahtantennen, die beispielsweise im 80m-Band Wirkungsgrade <10% aufweisen.
Watt32 würde bei einer solchen Antenne (z.B. AMA1) mit einem Gewinn von 0,2dBi rechnen. Das würde bedeuten, laut Watt wäre ein entsprechender Abstand einzuhalten, praktisch aber würden selbst mit 100W Output möglicherweise nicht einmal die 10W EIRP überschritten. Im Prinzip wäre also dann die Erklärung in diesem Fall überflüssig (wenn das von der Behörde auch so gesehen wird).
Wie ist Eure Einschätzung dazu?
Vy 73
Wilfried
df8fe
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Informationen zur Selbsterklärung

Beitrag von df8fe »

Hallo,

alle notwendigen Informationen zur Selbsterklärung findest Du hier: http://service.darc.de/technik/emvu/index.html.

Aus meiner Sicht muss der Wirkungsgrad der Antenne natürlich bei der Berechnung des Antennengewinns mit einfliessen und ist dann letztendlich auch in der EIRP enthalten.
DF8FE
1571017

Re: Selbsterklärung, ein paar Fragen

Beitrag von 1571017 »

dj1wf hat geschrieben:
Weiterhin interessiert mich, inwieweit die Wirkungsgrade der Antennen in die Berechnung einbezogen werden können.
Konkret denke ich an magnetische Antennen oder auch kurze Drahtantennen, die beispielsweise im 80m-Band Wirkungsgrade <10% aufweisen.
Watt32 würde bei einer solchen Antenne (z.B. AMA1) mit einem Gewinn von 0,2dBi rechnen.Wilfried
Hallo Wilfried,

Der Wirkungsgrad ist schon bei der Berechnung eingegangen, sonst wären es nicht nur 0,2dbi

73
Peter
dg2dap
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Beitrag von dg2dap »

Mal was anderes,....
Ich bekomme immer öffter mit,das eingereichte Selbsterklärungen,abgelehnt werden.

Besonders OM,s sind betroffen,die nur Unter-Dach-Antennen benutzen dürfen!!

Wenn man bedenkt,das eine Dachantenne bei dem einen oder anderen nur ca 5m Höher ist,als wenn sie unter Dach wäre,und sie die Genehmigung erhalten,auch mit 750Watt,was den Sicherheitsabstand sehr vergrössert,wundert mich es schon,wenn man selbst 50Watt Sender nicht erlaubt,(Unter Dach-Antennen)wo gerade mal beim 10m-Band ein Max. Sicherheitsabstand von 7,50m errechnet wurde.....jetzt als Beispiel.

Mittlerweile wird gefordert das bei Unterdachantennen die Dachböden abgeschlossen sind,so das kein anderer Mieter diesen betreten kann,etc.

Bei Langdrahtantennen die vom Speisepunkt (16m) bis zum Endpunkt etwas geneigt sind und dort noch 11m betragen,was gibt man als höhe an???
Die 16m oder die 11m ?? Ist ja auch relevant,was Sicherheitsabstände angeht.
Oder nimmt man den Mittelwert ??

Ich habe den Verdacht,das die Bundesnetzagentur in letzter Zeit sehr verschärft auf die Selbsterklärungen schaut,und bei kleinsten Ungereimtheiten auch ablehnen.

Das würde für jeden OM,der nur Antennen unter Dach,oder auf dem BAlkon montieren darf,auf die 10 Watt EIRP festgenagelt wird.

Das wäre unverhältnismässig!

Viele senden pro monat ,zusammengerechnet vieleicht 20 Std.
Bei mir ist es noch weit aus weniger,2-3 Qso pro Woche,die höchstens mal 5 Min andauern.

Aber davon abgesehen,die meisten OMs, bestrahlen sich eh seit eh und jeh.
Müssen wir nun alle auf einsame Bauernhöfe ausweichen?

Oder sollen wir alle vor Gericht eine Antennengenehmigung erklagen?
Ich hab es schon einmal gerichtlich erwirkt,und ich durfte aufbauen,ist aber ein mühsamer weg,und kostet Geld.
UNd es gibt immer noch Richter/innen die dem Funk ablehnend gegenüber stehen,also ist ein Ausgang nicht immer zu gunsten uns Funkamateure sicher.

Weiss jemand genaueres,ob die Selbsterklärungen nun pinibelst gehandhabt werden?
UnterdachAntennen sind ja im grunde nur ein Kompromiss,und entspricht nicht dem ,zu was antennen nun mal gebraucht werden.

Ich hoffe,das es an anderen Dingen lag,und nicht ,..das generell OM,s die nur Unter Dach Antennen fahren,auf 10Watt EIRP festgenagelt werden.

best 73 de Peter
1571017

Re: Selbsterklärung, ein paar Fragen

Beitrag von 1571017 »

dj1wf hat geschrieben:
Watt32 würde bei einer solchen Antenne (z.B. AMA1) mit einem Gewinn von 0,2dBi rechnen. Das würde bedeuten, laut Watt wäre ein entsprechender Abstand einzuhalten, praktisch aber würden selbst mit 100W Output möglicherweise nicht einmal die 10W EIRP überschritten.
Vy 73
Wilfried
bei 100W Sendeleistung und 20m RG213 sind es auf 20m immer noch über 90W EIRP

73
Peter
dg0kr

Beitrag von dg0kr »

Hallo,

da Frage ich gleich mal hier, und zwar bin ich gerade über meiner Selbsterklärung, nun hat sich für mich die Frage gestellt wie WATT32 die Sicherheitabstände berechnet, unter Einbeziehung der 3m Grenze oder ohne?

D.h. muss ich von dem errechneten Abstand die 3m abziehen oder kann ich den Wert so annehmen wie mir das Programm das ausgibt?

73´ René
dk6nr

Beitrag von dk6nr »

Moin,
was bitte soll die 3m-Grenze sein? Meinst du die Personenhöhe am Erdboden? Watt32 gibt ja die erforderlichen Abstände aus. Ob diese bei dir ausreichen musst du dann schon selber überprüfen. Ansonsten muss die Sendeleistung reduziert werden. Du solltest ja auch in z.B. der Seitenansicht deiner Antennenanlage/Grundstück deine minimal möglichen Abstände einzeichnen. Damit sind die Abstände aus der Zeichnung gegeben. Die Sendeleistung dann in Watt32 rauf (je nach max. möglicher Leistung) und runter bist der Abstand passt.

Gruß, Norbert
dg0kr

Beitrag von dg0kr »

Hallo Nobert,

ja ich meine die 3m Höhengrenze, deshalb stellte sich für mich die Frage, ob Watt32 dies schon mit einbezieht, oder ich dann noch diese noch einbeziehen muß.
Da ich im 10m Band an die 3m Grenze bei 750Watt komme (soviel kann ich dort garnicht machen:-D)

Ach ich lasse meine Erklärung so, ich habe sowieso mit der max. Leistung gerechnet, welche ich nicht fahre werde.

mfg René
dc7os
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Beitrag von dc7os »

Moin, moin!

Ich hatte jetzt die Tage auch mit ein paar EMV Beauftragten der umliegenden OV's hier gesprochen.

Abgelehnt wurden im Grunde nur die Selbsterklärungen, die unvollständig eingereicht wurden, bzw. wo die entsprechenden Abstände auf den Zeichnungen nicht erkennbar sind/waren.

Da ich bisher noch nicht so wirklich zum Basteln und Antennenbau gekommen bin, ich habe ja auch erst seit rund 2.5 Jahren die Genehmigung, die Antenne auf's Dach zu setzen, habe ich mal gerechnet, was ich so an Sicherheitsabständen habe. Momentan sind für 2m/70cm/23cm der Rundstrahler bei mir im Shack an der Fensterbank montiert. Wenn ich mit 100W senden würde, dann hätte ich eventuell direkt daneben noch ein Problem und die Leute, die unter mir wohnen, dürften keinen Seitanz auf der Gardinenleiste machen.

73 de Karsten DC7OS
dj4ct
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Letzendlich hilft nur die Messung

Beitrag von dj4ct »

Hallo Wilfried,
zunächst ist es zu begrüßen, dass Du Dich mit dem Thema befasst. Das schreibe ich nicht ohne Grund.
Man kann natürlich allerhand Vorhersagen über Feldstärken mit diversen zugelassenen Hilsffmitteln machen. Wenn man sich aber nicht sicher ist, hilft nur die gut vorbereitete Messung beider Komponenten der elektrischen und! der magnetischen Feldstärke vor Ort mit einem kalibrierten Messgerät. Erdreulicherweise gibt es das bei uns im Distrikt Oberbayern mit z. T. Sonderkalibrierung auf den Afu-Bändern, was bei der Fehlerrechnung nützlich ist. Der zeitliche Aufwand inkl. Vorbereitung und Durchführung ist zwar nicht unerheblich, aber auch der betroffene OM hat danach eine wesentlich besseren Durchblick in der Sache. Diese ist auch dann wichtig, wenn es mal in seltenen Fällen zur offiziellen Nach- oder 'Überhaupt'-messung kommen sollte, was aber in so einem Fall eher nicht zu erwarten ist.
Meldet man einen Störfall, ist es sicher besonders empfehlenswert, die BEMFV durchgeführt zu haben. Als EMV-Beauftrager unseres OV habe ich das bisher leider nur wenige Male messtechnisch gemacht. Hier ist nie etwas zurückgekommen. Übrigens auch eine Gelegenheit, sich vor Ort auch mal über im Hinblick auf die BEMFV geeignete Antennen zu unterhalten.
Die evtl. vorhersehbar auftretenden Probleme im Hinblick auf EMVG wären dann auch gleich zu untersuchen.
Nimm Dir Deinen EMV-Beauftragten im OV zur Hilfe.
Vy 73 es gl, Lebrecht, DJ4CT
dg2dap
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Beitrag von dg2dap »

Hallo,

Wenn deine Antenne (Meist Drahtantennen) deinen Kontrollierbaren Bereich verlässt.muss die Antenne höher als 3meter hängen,plus den erechneten Sicherheitsabstand.

Wenn dein Langdraht also in 10m höhe hängt.und du einen Sicherheitsabstand von 14m errechnet hast,haut das gerade noch hin!

14m ist jetzt viel für Drahtantennen.
Je nach Ausgangsleistung liegt es so bei 4m,also müsste deine ANtenne mindestens 5 meter hoch hängen,damit du ausserhalb des Kontrollierbaren Bereichs,keine Probleme bekommst.

Man sagt,alles über 3m Höhe ist Kontrollierbarer Bereich!

Ich habe mich intensiv mit dem zuständigen Sachbearbeiter der BNETZAg. darüber unterhalten.

Geht der DRaht über eine Scheune hinweg,so gelten die 3 Meter ab Scheunendach,es könnte ja ein Mensch auf dem Dach rumlaufen.

Das alles muss man bedenken.

Wenn allerdings alle ANtennen auf eigenem Grundstück verbleiben,ist alles schon einfacher.
Solange der Sicherheitsabstand nicht bis ins Nachbarhaus geht.

Man muss aber schon mächtig dampf machen,um so grosse abstände zu errechnen.

EME-Antennen plus PA,....da kommen schon gewaltige abstände zusammen.

Beispiel: 2METER-BAND, eine Richtantenne 14db-Gewinn und 60Watt Ausgangsleistung,da kommen schon gut 17meter Personenbezogener Sicherheitsabstand zusammen.

Nun eine Gruppenantenne und 400Watt-PA,....naaaa,noch fragen???

Auf 70cm noch viel mehr.

Errechnet euch die Sicherheitsabstände,die noch so gerade passen.

Die meisten werden mit ihren Sendeleistungen die sie benutzen hinkommen.
Nicht jeder hat Dressler-PA,s und Gruppenantennen.

Mit 50 Watt und einer Yagi geht es schon.

Wichtig ist:
Das in den Zeichnungen der Personenbezogene Sicherheitsabstand eingezeichnet wird,und der KOntrollierbare Bereich.
Das die Vorderansicht,Seitenansicht und eventuelle Draufsicht MAßSTABSGERECHT sind.

1:100 ist gängig.
Wer lange Drähte hat wie ich,macht dann eine Draufsicht im MAßstab von 1:200 oder 1:400 damit die Langdrahtantenne auch ganz eingezeichnet wird.

Am besten FARBLICH absetzen Kont.Bereich in Grün,Sicherheitsabstände in rot.

Wenn ihr das einreicht,und nach 2 Wochen keine Rückmeldung erfolgt,könt ihr eure Selbsterklärung als angenommen betrachten.
Es gibt keine positiven rückmeldungen,nur,wenn etwas fehlt,oder unklar ist.

UND,.............es ist alles halb so wild.

Das Programm WATT32 erklärt sich von selbst,und man erhält die Sicherheitsabstände,die man in den Zeichnungen einträgt.

Alles in allem 2-3 std arbeit.

Zeichnet keine Fenster oder türen ein,macht die Zeichnungen so übersichtlich wie nötig.
Die Maße eintragen,....Antennen muss man nicht zeichnen,es reicht ein Punkt,mit der Beschreibung,und den Masten( z.B. 9 El.-Yagi VHF,höhe 18 meter)
oder (J-Antenne, UHF ,höhe xy Meter)
oder ( Drahtantenne HF Einspeisepunkt höhe xy Meter)
und (Drahtantenne HF, Endpunkt ,höhe xy Meter)

Manche malen Yagis etc.ist aber nicht nötig!

Je einfacher ,...desto proffesioneller wirkt es.

best 73 de Peter
dj4ct
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Beitrag von dj4ct »

Mal ne Frage dazu. Wenn man nun messtechnisch vorgeht, läuft dann tatsächlich jemand mit einem Messgerät in 3 m Höhe an einer Stange herum auch über einen Dachfirst? Gibt es eine Verfügung, welche das so fordert und wie heißt diese?
Vy 73 es gl, Lebrecht, DJ4CT
1571017

Beitrag von 1571017 »

dg2dap hat geschrieben:
14m ist jetzt viel für Drahtantennen.
Je nach Ausgangsleistung liegt es so bei 4m,also müsste deine ANtenne mindestens 5 meter hoch hängen,damit du ausserhalb des Kontrollierbaren Bereichs,keine Probleme bekommst.
Rechne bei Betrieb auf 10m mit diesem Draht mal mit 12m für den Personenschutz und 20m HSM...

73
Peter
dg2dap
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Beitrag von dg2dap »

Hallo,
Feldstärkemessungen macht man natürlich da,wo man auch hingelangt!

Die wenigsten machen das,obwohl man bei Feldstärkemessungen meist besser weg kommt.

Ich habe alles mit WATT32 berechnet,und habe bei meinem Draht max. 7,65m errechnet,das war glaube ich im 10m-Band.

Laut mehreren Telefonaten mit dem Sachbearbeiter der BnetzA in Münster,ist nur der Personenabstand WICHTIG!!!

Der HSM wird zwar oft erwähnt,ist aber für die BnetA nicht maßgeblich.

Beim HSM würde ich auch Probleme bekommen,mit dem Personenb. komme ich gut hin.

Aber das hatte ich schon erwähnt!

Ich weiss nicht,ob Münster für das gesammte Bundesgebiet zuständig ist,wenn nicht,kann es gut sein,das eine andere Zweigstelle es anders handhabt?

73
dl4vai
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Beitrag von dl4vai »

Von dem Sachbearbeiter würde ich mir das schriftlich geben lassen mit dem HSM. Ich bitte dann um Kopie.
Unterschiedliche Behandlung in den Außenstellen kann/sollte es nicht geben. Die Vorschriftenlage und Arbeitsanweisungen sind eindeutig.

HSM ist in jedem Fall zu beachten. Sollte es zu einer Überprüfung durch Streitigkeiten mit den Nachbarn durch einen externen Gutachter kommen wird es richtig teuer.

Gruß M.M.
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