Selbsterklärung

Störungen, störende Beeinflussungen
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DL9KWA
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Selbsterklärung

Beitrag von DL9KWA »

Ich wohne in einem Reihenhaus.Auf dem Dach befindei sich die Antenne AV-620 HyGain.Der Abstand zum Nachbarn ist 1m.Was muß ich bei der Erstellung der Selbsterklärung mit Wattwächter beachten?
Karl DL9KWA
dl3baa
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von dl3baa »

Da kommst Du nicht mit hin. 3 m ist das Mininmum

http://dl6gl.de/anzeige-nach-bemfv/2-be ... ttwaechter
cu es 73 de Michael
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DL9KWA
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von DL9KWA »

Danke für deinen Hinweis.
Das heißt doch ich kann mit dieser Antennenkonfiguration überhaupt nicht qrv werden?
Karl dl9kwa
dl8sfz
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von dl8sfz »

Grob geschätzt darfst du schon QRV werden, aber bei nur einem Meter Abstand muss halt die leistung sehr gering sein.

Installiere dir mal das Programm "Watt 32" , da weiß ich zumindest, dass man schön mit der Leistung spielen kann, bis man die Grenze erreicht.

Kommt nach 1m tatsächlich gleich der unkontrollierbare Bereich bzw. ein Bereich, in dem sich Personen überhaupt aufhalten können?
DL9KWA
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von DL9KWA »

Danke für deine Antwort.Mit watt32 habe ich auch schon gerechnet.Mit 25 Watt zeigt das Programm auf allen Bändern mit AV-620 das ich innerhalb des reaktiven Nahfeldes liege.Egal welche Leistung ich eingebe.
Ich wohne in einem Reihenhaus.Neben mir sind auf der einen Seite noch 3 weitere Häuser auf der anderen Seite noch 2.Die Hausbreite beträgt etwa 6m.Die Antenne ist 1m von meinem Nachbar auf dem Dach montiert.Höhe 10m ab Speisepunkt.Die Häuser haben 2 Etagen und der Spitzboden ist ausgebaut.Unmittelbar an meinem Antennenstandort mit 1m Abstand beginnt das Dach meines Nachbarn.
Vy 73 Karl
dl9kwa
dl8sfz
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von dl8sfz »

Naja, wenn du´s so siehst, kannst ja dann nur Betrieb auf 70cm machen...

Wichtig sind die Sicherheitsabstände, die du einhalten musst. Wenn also bei deinen Berechnungen Leistungen größer als 10 Watt rauskommen, kannst die Selbsterklärung abgeben, wenn nur um die 10 Watt rauskommt, brauchst du keine mehr...
dl3baa
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von dl3baa »

DL9KWA hat geschrieben:Danke für deine Antwort.Mit watt32 habe ich auch schon gerechnet.Mit 25 Watt zeigt das Programm auf allen Bändern mit AV-620 das ich innerhalb des reaktiven Nahfeldes liege.Egal welche Leistung ich eingebe.
Ich wohne in einem Reihenhaus......
dl9kwa
DL9KWA hat geschrieben:..Die Hausbreite beträgt etwa 6m.
Vy 73 Karl
dl9kwa
dl3baa hat geschrieben:Da kommst Du nicht mit hin. 3 m ist das Mininmum
Rechne mal mit 3 Meter!
ERGO:
Antenne MITTIG aufs Haus setzen...
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dj2tg
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von dj2tg »

Hallo Zusammen

Ich habe vor einem Jahr meine Selbsterklärung verschickt. Wie lange wird es circa dauern bis ich eine Rückantwort bekomme?
dl5ym
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von dl5ym »

Hallo Karl,

beachte die Meinungen anderer, aber .......

Nachlesen - Schutzabstände gelten für den (unkontrollierten) Aufenthalt - jetzt weiß ich nicht, ob dine Nachbarn auf dem Dach leben ;-)

1. du berechnest viel zu hohe Schutzabtände!
2. du irgnorierst die Dämpfungen durch Materialien

Sei dir dessen bewußt ! WENN Rechnen unbrauchbare (zu kleine) Abstände ergibt, solltest du angfangen zu Messen (optimal mit Nachbars Hilfe). Du kannst ja auch mal unter deinem Dach nachmessen wieviel weniger Feldstärke du messen kannst ( beachte: elektrisches und magnetisches Feld darf jeweils extra betrachtet werden - aber hier wirds aufwendig).
Meßgeräte sollten via DARC ausleihbar sein - ggfs. EMV-Referenten (Distrikt?) befragen.

Es geht dabei nicht primär um die Selbsterklärung sondern um den Personenschutz!
Wir ( DL2BWG und ich) haben vor Jahren an 3 Standorten gemessen und mit Rechnen verglichen - da liegen "Welten" dazwischen. Beim Messen gibt es eben keine Sicherheitsaufschläge.

Und nach dem Messen kannst du deine Selbsterklärung auch nur mit Meßwerten erstellen ... und weißt auch, wieviel die max. Leistung ist, die du problemlos fahren kannst - ggfs. durch Hochrechnen aus Meßreihen. Aber du mußt eben Zeit investieren und ein wenig Know-How erwerben.


Fred
dl3lk
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von dl3lk »

Hmmm ... irgendwie wurde die Frage von DL8DBW vom Vorschreiber nicht beantwortet.
Was soll er mit den Tipps, wenn er die Selbsterklärung doch schon abgeschickt hatte?
Oder war das eine Antwort auf den drei Jahre alten Eintrag vom 10.9.2016 ?
Ausserdem heist er Thomas ...

Zu deiner Frage Thomas:
Wenn die Selbsterklärung ohne Mängel ist bekommst du gar keine Antwort.
Ich hatte bei meiner ersten die Erklärung zurück bekommen weil dort etwas nicht
plausibel war. Nach Korrigierung zurückgeschickt und keine Anwort mehr bekommen.

Bei meiner zweiten, nach Umzug aufs Festland, ... abgeschickt ... und alles war gut.
Es kam keine Bestätigung des Eingangs, wie auch schon vorher.

So war es zumindest bei mir. Wenn die also nichts zu Meckern haben ... zurücklehnen und Funken.

73 de Volker, DL3LK
db6zh
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von db6zh »

dl8dbw hat geschrieben:Hallo Zusammen
Ich habe vor einem Jahr meine Selbsterklärung verschickt. Wie lange wird es circa dauern bis ich eine Rückantwort bekomme?
Wenn alles akzeptiert wurde, dauert die Antwort bis zum St. Nimmerleinstag, d.h. am 30.5. zum Weltuntergang ..." doch keiner weiß, in welchem Jahr ,,,, ".

:-) 73 und 55 beim Funken, Peter
DC4KJS
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von DC4KJS »

Hallo in die Runde,
Was man vielleicht machen könnte, wäre, wenn man die Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein verschickt oder bei der BNetzA anrufen.
Dann hat man zumindest die Gewissheit, dass die Unterlagen angekommen sind und nicht unterwegs verloren gingen oder sich der Postbote sein Wohnzimmer damit schmückt :D
Vy 73de DC4KJS
Amateurfunk, die Brücke zu Welt. :D
Für Tips und Ratschläge übernehme ich keine Garantie.
db6zh
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von db6zh »

Nachdem das Verfahren eigentlich so etabliert ist, sollte es sich auch rum sprechen. Es wird sicher niemand geköpft, der alle Unterlagen als Kopie zu Hause hat, wenn der Meßdienst kommt und bei sich zu Hause keine Unterlagen gefunden hat. Die Afu-Abteilung BNetzA ist eh' abgemagert und vermutlich froh um jeden Papierkram, der weg fällt.

Zum Einschreiben mit Rückschein: Selbst das ist bei Gericht mit etwas Pech bestreitbar. Ich wurde in einem etwas heiklen Fall von unserer Anwältin darüber aufgeklärt, daß 100pro vor Gericht eigentlich nur persönliche Übergabe mit einem Zeugen oder Übergabe durch den Gerichtsvollzieher zählt (war rechtlich und vom Übergabe-Termin her sehr wichtig). Den Rückschein füllt lediglich der Zusteller aus, wem immer er es übergeben hat. War mir bis dahin unbekannt und der Gerichtsvollzieher hat irgendwas um 35 Euro gekostet. Ich glaube, bei der Version haut es dann aber die BNetzA vom Hocker ... :-) .

73 Peter

ps Ich habe mal einen Fall erlebt, bei dem meine eigene Empfangsquittung vom Zusteller gefälscht wurde und das Packerl (Medikamenten-Sendung) im Garten lag. Rückfragen ergaben, daß der Zusteller es mehrfach machte und inzwischen gefeuert wurde (es war NICHT DHL und NICHT UPS, aber ......).
df5ww
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Re: Selbsterklärung

Beitrag von df5ww »

DC4KJS hat geschrieben:Hallo in die Runde,
Was man vielleicht machen könnte, wäre, wenn man die Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein verschickt oder bei der BNetzA anrufen.
Dann hat man zumindest die Gewissheit, dass die Unterlagen angekommen sind und nicht unterwegs verloren gingen oder sich der Postbote sein Wohnzimmer damit schmückt :D
Vy 73de DC4KJS
Ist doch garnicht nötig. Man erstellt seine Unterlagen und sendet diese an die BNetzA. Es gibt keine Empfangsbestätigung und
mit dem absenden der Selbsterklärung ist der Funkbetrieb erstmal genehmigt. Vorschrift ist natürlich den Vorgang als Unterlage
für den eigenen Datenbestand vorzuhalten. Damit alles erledigtg und von der BNetzA kommt nix.

Vorschrift eingehalten und feddich .... :wink: :wink:

Steht aber so auch nachzulesen bei den entsprechenden Vorschriften ...

In dem Falle unter 4 Bereitzuhaltende Unterlagen .... https://emf3.bundesnetzagentur.de/pdf/A ... ge_11.pdf
73´s, Jürgen, DF5WW :wink:
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