Antennenmastgenehmigung

(Antennen, Anpassung, HF-Leitungen..)
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dg5bre
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Antennenmastgenehmigung

Beitrag von dg5bre »

Hallo,

ich habe eine Baugenehmigung zur Errichtung eines 18m hohen (plus Antennenanlage) Antennenmastes in Brandenburg (genauer Maerkisch-Oderland) eingereicht...der Behördenlauf nahm seinen Gang...
1. An die Antragstellung des Landkreises, denn die ist hoheitlich dafür zuständig
2. Rückantwort bitte 8 weitere Kopien nachschicken (insgesamt 11!!!)
??? Anfrage warum soviele:
a.) Bauordnungsamt
b.) Bauplanungsamt
c.) zuständige Kommune
d.) Straßenverkehrsamt
e.) obere Luftfahrtbehörde
f.) Wehrbereichsverwaltung Ost
g.) Bundesnetzagentur
h.) Denkmalschutzamt
i.) DB Immobilienservice AG (Deutsche Bahn Gleis liegt in 50m)
j.) Telekomniederlassung
k.) Landesumweltamt
l.) Schornsteinfeger

nach Rückssprache, daß das alles wohl nicht richtig sein kann kam die Aussage: " Wir endscheiden wenn wir einbeziehen, wenn Sie das nicht wollen...ziehen Sie doch zurück"

also 8 Kopien gemacht und hingeschickt...

3. Irgendwann bekomme ich einen Brief vom Bürgermeister meiner Kommune, daß mein Vorhaben im Bauausschuß der zuständigen Gemeindevertretung beraten wird...

4. Ich zum angesetzten Termin hin und mein Vorhaben vorgestellt...leider als fast letzter Tagesordnungspunkt um 22:30Uhr wo alle schon nach Hause wollten...Redezeit für das Bauamt 10min, wo darauf eingegangen wurde das diese Vorhaben nach BauGB §34 und § 114 nicht zulässig ist...
Redezeit für mich einmalig 5 min...kurze Diskussion, daß das an einer Hauptverkehrsstraße neben einem eingleisigem Bahnübergang schrecklich ist und somit Abstimmung 2 dagegen 1 dafür 1 enthaltung...

So was soll ich jetzt machen...aus meinem Geburtsort wegziehen...???

Zum Hintergrund:
Ich habe jetzt 2 Masten auf dem Dach mit einer Gesamthöhe über Grund von 16m (davon Firsthöhe 9m und Rest Antenne)

Die Straßenbäume sind um die 20-25m (leider sind direkt vor meinem Grundstück 2 gefällt worden und jetzt nachgepflanzt worden mit jetzt 6m Höhe) und die Baüme auf meinem Grundstück sind 10 bis 20m hoch.

Den Nachbarn ist das egal was ich treibe...einer hat mir sogar erlaubt eine Antenne durch seinen Garten zu ziehen...

Es liegt kein Bebauungsplan vor...und ich wohne im Mischgebiet...

Vieleicht kann mir jemand raten was soll ich als nächsten Schritt tun, oder soll kakteen züchten :)

Gruß Ronny
1571017

Re: Antennenmastgenehmigung

Beitrag von 1571017 »

dg5bre hat geschrieben:
Es liegt kein Bebauungsplan vor...und ich wohne im Mischgebiet...

Vieleicht kann mir jemand raten was soll ich als nächsten Schritt tun, oder soll kakteen züchten :)
Ohne Bebauungsplan hast Du keine Chance.
Nach §34 Baugesetzbuch íst das kein priviligiertes Bauwerk und damit nicht Genehmigungsfähig.
Versuche einen Mietvertrag mit einem Provider für die Installation einer Funkzelle auf Deinem Mast zu bekommen, dann muss der Mast genehmigt werden.
So hat das bei mir funktioniert.
Wenn Du selbst öffentliche Kommunikations-Dienstleistungen darüber anbieten kannst wird das vermutlich ebenfalls funktionieren (WiFI).

73
Peter
dg5bre
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Beitrag von dg5bre »

Hallo,

ich dachte mit Bebauungsplan hab ich keine Chance...denn da steht ja immer die maximale Höhe der Bauwerke drin...

es ist wohl so, das der HAuptteil davon abhängt ob es als Schandfleck eingestuft wird oder nicht...

Das mit dem Provider ist ja ganz schön, aber eigentlich wollte ich ungestört auf den GHz-Bändern was machen...deswegen ja auch der Mast, Kurzwelle könnte ich zur not auch noch vom Haus aus...

gruß ronny
3071057

Beitrag von 3071057 »

Wenn du die richtige Betriebsart auf 2,4 Ghz machst, dann darfst du doch ;) . Zumindest wenn df3kv richtig liegt... ^^
1571017

Beitrag von 1571017 »

dg5bre hat geschrieben:
Das mit dem Provider ist ja ganz schön, aber eigentlich wollte ich ungestört auf den GHz-Bändern was machen...deswegen ja auch der Mast, Kurzwelle könnte ich zur not auch noch vom Haus aus...
Auf den GHz-Bändern bringt der Unterschied zwischen 10m und 18m Antennenhöhe allenfalls im Nahbereich Vorteile.
Diese Bänder liegen ausserdem in anderen Frequenzbereichen als 900/1800Mhz, daher verstehe ich den Einwand nicht so ganz.
Auf 2,4GHz hängt es von der Technik ab, inweit es da zu Problemen kommen kann

73
Peter
dg5bre
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Beitrag von dg5bre »

die umliegenden Bäume sind 20m hoch.....wenn ich da nicht rüberkomme heize ich nur blätter...und wenn ich umliegend meine, dann in jede richtung außer nord-osten...in die richtung ist von meinem qth aus aber wenig bis garnichts zum thema Amateurfunk...

Mobilfunk würde schon gehen...aber eigentlich stört es beim antennenbauen etc...man muß immer rücksicht nehmen.....

73 de ronny
1571017

Beitrag von 1571017 »

dg5bre hat geschrieben:die umliegenden Bäume sind 20m hoch.....wenn ich da nicht rüberkomme heize ich nur blätter...und wenn ich umliegend meine, dann in jede richtung außer nord-osten...in die richtung ist von meinem qth aus aber wenig bis garnichts zum thema Amateurfunk...

Bäume wachsen, da würden die 18m Tower auf Dauer auch nicht ausreichen, zumal sie ja jetzt sicher auch schon in die Fresnelzone hinein ragen!

Mobilfunk würde schon gehen...aber eigentlich stört es beim antennenbauen etc...man muß immer rücksicht nehmen.....
Das stimmt natürlich, ist aber besser als kein Tower.
Auf welche Höhe kämst Du denn mit 10m Mast auf dem Hausdach?

73
Peter
dg5bre
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Beitrag von dg5bre »

ich würde auf maximal 19 m kommen....kann das aber nicht da das haus von 1926 ist und ich müßte im obergeschoß etwas verändern...

tja wie auchimmer irgendwie muß ich das gehnemigungsporblem lösen..

73 ronny
dg7raf

Beitrag von dg7raf »

Zu Deinem Mastproblem -

Du schreibst von Veränderungen im Ober-bzw. Dachgeschoss -
ist dieses Stockwerk ausgebaut zu Wohnzwecken, dann kann es schwierig sein, wenn Deine Wohnräume nicht dort oben sind.

Ist er aber nicht ausgebaut, so brauchst Du nicht viel ändern, habe bei mir einen Flammex-Pull-Teleskopmast direkt in das Dachgeschoss eingebaut und es sind nur 2 Stück stabile Befestigungspunkte (am besten
einer in vertikaler und einer in horizontaler Ebene) erforderlich.

Der Platzbedarf beträgt maximal 75 x 50 cm (damit man auch die Handkurbel noch bequem bedienen kann - mit Motorantrieb noch weniger)
und müsste doch auch bei zu realisieren sein, die Einspannhöhe liegt bei etwa 2,80 m (=die Hälfte des eingefahrenen Mastes) wobei durchaus auch Deine gewünschte Höhe mit einem entsprechenden Masten zu erreichen wäre.

Für Rückfragen stehe ich Dir jederzeit zur Verfügung.

VY 73 und ein Gutes, gesundes und erfolgreiches Neues Jahr, de Max, DG7RAF
dg5bre
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Beitrag von dg5bre »

Hallo,

eine ähnlich lösung habe ich jetzt...diese ist aber leider nur für kleinere antennen möglich....(habe jetzt einen fb33, 9 ele für 2m, 21 ele für 70cm und 53 ele für 23cm)

ich möchte aber antennegruppen bzw spiegel errichten...und dies ist mit diesen semi-professionellen masten nicht möglich..des weiteren ist die erste etage und das dachgeschoß für solche kraft aufahmen nicht geeignet...hatte ja schon überlegt einen gittermast auft dem hausdach zu installieren, aber es geht von der statik nicht...

deswegen scheiden solche konstruktionen aus...

gruß ronny
dl4alb
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Beitrag von dl4alb »

df3kv hat geschrieben:Das stimmt natürlich, ist aber besser als kein Tower.
Auf welche Höhe kämst Du denn mit 10m Mast auf dem Hausdach?

73
Peter
Hallo OMs,

da ich in absehbarer Zeit vor einem ähnlichen Problem stehe, in diesem Zusammenhang mal eine Frage: In der Brandenburger Bauordnung steht, daß Masten inkl. Antennen mit einer Höhe von max. 10m genehmigungsfrei sind. Wie ist eigentlich dann die Rechtslage, wenn ich auf meinem EFH-Dach (Höhe ca. 8,50m) eine GP mit einer Länge von z.B. 7,50m errichte und so auf eine Bruttohöhe von 16m komme? Ist das eher eine Grauzone?

73 de Steffen
1571017

Beitrag von 1571017 »

dl4alb hat geschrieben:
da ich in absehbarer Zeit vor einem ähnlichen Problem stehe, in diesem Zusammenhang mal eine Frage: In der Brandenburger Bauordnung steht, daß Masten inkl. Antennen mit einer Höhe von max. 10m genehmigungsfrei sind. Wie ist eigentlich dann die Rechtslage, wenn ich auf meinem EFH-Dach (Höhe ca. 8,50m) eine GP mit einer Länge von z.B. 7,50m errichte und so auf eine Bruttohöhe von 16m komme?
Häufig wird in den Bauordnungen unterschieden ob die Masten auf Dächern oder Frei aufgestellt werden sollen.
Wenn 10m auf dem Dach zugelassen sind kämst Du also bei Deinem Haus auf maximal 18,50m Höhe

73
Peter
dg5bre
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Beitrag von dg5bre »

hallo,

gp ist unkritisch.......außerdem 10m über oberkante hausdach laut brandenburger BauGB...

ansonsten nur der tipp von mir, alles was größer wird als ne gp kann genehmigungspflichtig werden...kommt auf das baugebiet an und den flächennutzungsplan...mal reinschauen

aber einfach nicht fragen...wer fragt kriegt dumme (oder unpassende) antworten...wenn der nachbar das nicht will muß er halt klagen...

gruß ronny
db9ex
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Beitrag von db9ex »

Hallo,

ähnliche frage an die Gemeinde.
Wie sieht es eigentlich mit der Baugenehmigung eines Teleskop Mastes aus, ähnlich Versatower der im eingefahrenem Zustand unter 10m ist. Ist für so eine Mast auch eine Baugenehmigung erforderlich? Gibt es da nicht eine Klausel von wegen Permanentes Bauwerk? Er ist dann ja nicht Permanent über 10m.

Gruß

Per
dg5bre
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Beitrag von dg5bre »

hallo,

es ist für das baurecht völlig unerheblich ober daer mast unter 10m im eingefahrenen zustand ist...diese frage habe ich lange mit bauplanern beraten...es führt zum selben ziel baugenehmigung...

übrigens nochmal habe ich hier schon beschrieben...auch ein mast unter 10m kann baugenehmigungspflichtig sein...es kommt immer darauf an wie ist die umgebungsbebauung...in einer siedlung von wohnbungalows mit firsthöhe 5m wird ein 10m mast eigentlich immer genehmigungspflichtig...immer eine frage von wo kein kläger kein richter...

übrigens die höhe von bäumen spielt keine rolle ob es sich einfügt oder nicht...

gruß ronny
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