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Statik für BP40-Mast

Verfasst: Mo 24. Sep 2007, 15:25
von dk1bu
Hallo,
seit einiger Zeit bemühe ich mich, eine Baugenehmigung für meine BP40 zu bekommen. Nach anfänglichen "großen" Problemen seitens des Bauamtes wurde durch ein klärendes Gespräch der bürokratische Aufwand auf ein Minimum reduziert. Lediglich durch das Beibringen einer aktuellen Statik (meine ist von 1974) ist der Weg zur Genehmigung geebnet !
Wer hat eine aktuellere Statik und würde sie mir als Kopie etc. zur
Verfügung stellen (Unkosten werden erstattet!)

Viele Grüße aus Ostfriesland

DK1BU

Verfasst: Do 18. Okt 2007, 0:29
von dj8mv
Hallo, habe vom bp40 auch nur eine von 1974, aber was ist an der falsch ?
Es gibt bei Hofi für den VT1200 (BP40) gegen Entgelt einen Prüfbericht (Typenprüfung) und genmäß den Hofi (Fritzel) Prospekten ist der VT 1700 ein BP60SX und der VT 1200 ein BP40. Habe gerade selbst eine Bauvoranfrage laufen und deshalb mit der Materie etwas befasst.
Ist alles etwas komplizierter als in den Foren abgehandelt. Da gibt es Baufenster, da gibt es Grenzabstände einzuhalten (Höhe/2 x 0,75 zum Nachbarn natürlich alles nur wenn es über 10m hinausgeht. Bebauungspläne(hier 2,5 geschossig (~ 10m) aber in Hessen gilt die 10m Regel (§55HBO Anlage ff.) auch für Antennenaufbauten auf dem Dach ! Also bei 10m Haus + nochmals 10m für Antennen. (Parabol bis max. 1,20m Durchm.) Bis 10m Masten, ob Antenne, Fahne, oder Flutlicht sind genehmigungsfrei, bei Antennen auf Boden oder über Dach, da hat man m.E. in der Bauordung was vergessen zu definieren, ist aber zu unserem Vorteil.
Wegen der Statik sollte ansich die Typenprüfung ausreichen, diese stellt ja eine geprüfte Statik dar.

vy 73 DJ8MV

Verfasst: Do 18. Okt 2007, 3:46
von 1571017
dj8mv hat geschrieben:Hallo, habe vom bp40 auch nur eine von 1974, aber was ist an der falsch ?

Seit 1974 gab es mindestens 5 Änderungen in der zuständigen DIN 4131.

Wegen der Statik sollte ansich die Typenprüfung ausreichen, diese stellt ja eine geprüfte Statik dar.
Wenn die Typenprüfung noch Bestand hat ja.
Sie gilt im allgemeinen für 10 Jahre und muss dann erneuert werden.
Ältere Statiken die eingereicht werden müssen zum Prüfstatiker, das veranlasst das Baumamt automatisch und kostet ein paar hundert Euro zusätzlich.
Wenn die Statik als für in Ordnung befunden wurde geht das Antragsverfahren weiter, wenn nicht muss eine neue Statik vorgelegt werden.

Die Höhe des Towers und der Antennen hängt nicht davon ab was im Bebaungsplan über die Wohnhäuser ausgesagt wird.
Am alten QTH in Kerpen war nur 1,5 geschossig zugelassen und meine höchste Antenne erreichte 44m Höhe auf dem frei stehenden Tower.
Ich hätte laut Bauvoranfrage auch problemlos 80m hoch aufbauen dürfen.

73
Peter

Problem mit Statik

Verfasst: Do 18. Okt 2007, 8:19
von dk1bu
Hallo,
der nette Herr vom Bauamt möchte gerne eine Statik sehen, welche aus diesem Jahr ist. Es begründet es damit, das sich die max. zu erwartenden Windgeschwindigkeiten in den Windzonen erhöht haben. Das erfordert halt die Neuberechnung, um festzustellen, dass der Mast diese auch
aushält. Er meinte, wenn die Statik von einem Bau-Ing. neu berechnet werden würde, hätte man mit erheblichen Kosten (1000-2000 €) nach seinen Schätzungen, zu rechnen. Muß (sollte) mich ja eigentlich auf seine
Aussagen verlassen können ?
Problem ist halt, dass sich die Anforderungen zum 01.01.07 an solche
Bauten verändert haben.

Re: Problem mit Statik

Verfasst: Do 18. Okt 2007, 11:16
von 1571017
dk1bu hat geschrieben:Hallo,
der nette Herr vom Bauamt möchte gerne eine Statik sehen, welche aus diesem Jahr ist. Es begründet es damit, das sich die max. zu erwartenden Windgeschwindigkeiten in den Windzonen erhöht haben. Das erfordert halt die Neuberechnung, um festzustellen, dass der Mast diese auch
aushält. Er meinte, wenn die Statik von einem Bau-Ing. neu berechnet werden würde, hätte man mit erheblichen Kosten (1000-2000 €) nach seinen Schätzungen, zu rechnen. Muß (sollte) mich ja eigentlich auf seine
Aussagen verlassen können ?
Problem ist halt, dass sich die Anforderungen zum 01.01.07 an solche
Bauten verändert haben.
Die DIN1055 wird alle paar Jahre aktualisiert.
Schon klar, dass Du keine Statik von 1974 einreichen kannst, selbst dann nicht wenn ab Januar keine neuen Windlastannahmen gelten würden.
Ideal wäre eine aktuelle Typenstatik, dann sparst Du die Prüfgebühren.
Hofi hat diese doch für die Masten erhalten.

Mit welchem Wind Staudruck wurde denn diese alte Statik berechnet?

Nur mal ein Beispiel:
Einer meiner Masten wurde ursprünglich 1975 statisch berechnet
und brauchte damals ein Betonfundament von 7,8m³.
1981 wurden es 11m³, zwei Jahre später 14m³.
Mit der letzten Typenstatik, die im Jahr 2000 auslief waren es 15,4m³.
Mit allen Änderungen musste auch die Ausführung verändert werden, dickere Stiele und Streben, dickere Flansche, grössere Schrauben.
Das Gesamtgewicht stieg in den 25 Jahren von 1,1 auf 2,25 Tonnen.

Ich würde alles mit weniger als 10m Höhe aufbauen.
Für die 2-3 Meter Höhe mehr lohnt es den ganzen Aufwand nicht.
Gegenüber dem Bauamt ist das ja leicht durch ein kürzeseres Windenseil nachzuweisen.

73
Peter