Gittermast seit 40 Jahren

(Antennen, Anpassung, HF-Leitungen..)
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1171917

Re: Gittermast seit 40 Jahren

Beitrag von 1171917 »

dj1bb hat geschrieben: siehe da es gibt keine Baugenehmigung
Olaf, ich kann Dir nur raten, daß Bauamt um Stillhalten und ausreichend Frist zu Nachforschungen bitten - keinen Streit vorerst. Erkundige Dich in der politischen Landschaft (wer wem Vitamin B gibt - vielleicht auch Dir) und suche Dir einen Anwalt - vorerst nur zur Beratung - das kostet nicht viel (vorher ausmachen und nicht zu früh auf die Behörde hetzen). Es muß Unterlagen geben, wo auch immer und evtl. Verjährung. Das ist nach 40 Jahren keine Frage des Baurechts mehr. Du brauchst jemanden, der die "kommunalen Gegebenheiten" kennt - pure Rechthaberei hilft Dir nicht. Möglicherweise braucht die Behörde sogar Hilfe, um alte Gegebenheiten zu klären und nicht selber ...... Ich drücke mich bewußt vorsichtig aus. Kläre die "..... Landschaft und die Beziehungen" mit Samtpfoten, bevor Du Juristerei machst - die läuft Dir nicht weg. 73 Peter
dl6ock
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Re: Gittermast seit 40 Jahren

Beitrag von dl6ock »

Hallo Olaf,

jede Stadt kann ihr eigenes Baurecht haben, nämlich ihre Bebauungspläne. Welches Baurecht im Jahr 1967 für dein Grundstück galt, müsstest du also vor Ort herausfinden.

Ein örtlicher Anwalt, der sich mit öffentlichem Baurecht auskennt, kann dir dabei weiterhelfen.

Als DARC-Mitglied hilft dir auch die Juristische Verbandsbetreuung: http://www.darc.de/gs/jv.html
Sie kann deinem Anwalt über die juristischen Besonderheiten des Amateurfunks und über ähnliche Fälle informieren.

Wenn der Antennenmast beim Bau 1967 genehmigungsfähig (Statik ausreichend, Abstände eingehalten, usw.) war, dann könnte er unter Bestandsschutz stehen.

Vy 73

Julian, DL6OCK
dk7vw

Re: Gittermast seit 40 Jahren

Beitrag von dk7vw »

dj1bb hat geschrieben: Bitte aber keine Mittleidsbeurkundungen !
Nö.

Aber lass uns mal hier [tm] wissen, wie es weiter geht ... gegangen ist ... gegangen sein wird ...

Vielleicht entdeckt der eine oder andere ja noch einen alten Mast auf seinem Grundstück :o

73 Joe
1670256

Re: Gittermast seit 40 Jahren

Beitrag von 1670256 »

dl6ock hat geschrieben:Als DARC-Mitglied hilft dir auch die Juristische Verbandsbetreuung: http://www.darc.de/gs/jv.html
Sie kann deinem Anwalt über die juristischen Besonderheiten des Amateurfunks und über ähnliche Fälle informieren.
Da würde ich nicht allzuviel vertrauen, ein mir bekannter OM hatte sich in einer vergleichbaren Angelegenheit (es ging um die Frage, wie groß die Antennen auf einem baugenehmigten Mast sein dürfen) vor ca. 2 Jahren dorthin gewandt, da war der Dame noch nicht einmal der Unterschied zwischen "Antennenmast" und "Antenne" klar.....
1171917

Re: Gittermast seit 40 Jahren

Beitrag von 1171917 »

dj1bb hat geschrieben: .......
Hallo Olaf, das ist garnicht soooo schlecht. Ich vermute, das Bauamt möchte einfach nichts falsch machen und will keinen Ärger mit dem "Nachfrager". Bürgermeisterin in der Nachbarschaft ist immer gut, war bei mir auch (der ist jetzt i.R - aber noch Nachbar). Hat mich vor Jahren im Verdacht gehabt, die Dorfsirenen auszulösen - bis der Elektriker Wasser im Meldeknopf am 200m entfernten Rathaus entdeckte, hi. Vielleicht gibt es über die Bgmst. eine Möglichkeit eine "Aktenverlegung" abzusegnen - es kann ja überhaupt nicht sein, daß mitten im Baugebiet bei *der* Nachbarschaft etwas ungenehmigtes passiert ist - und ~zwei Generationen Sachbearbeiter unbemerkt geblieben ist. Hat sie evtl. einen befreundeten Anwalt oder so ..... Amtshilfe .. Sondiere mal vorsichtig in der Richtung.

Baunatal nur zum Polterabend, wenn Porzellan zerschlagen werden muß .... 73 Peter

Nachtrag: Baugenehmigungen laufen (zumindest hier bei uns) als Kopie zum Landratsamt und Finanzamt, vielleicht ist der damalige Mast als Einzelexemplar da mit reingerutscht ?? Sind ja dickere Mappen ... Fragen ... (Bei Sitzungsprotokollen .... glaube ich nicht, sind oft in dem Bereich nicht öffentlich und es wird nicht alles dokumentiert - aus "verschiedenen" Gründen)
dg3acm

Beitrag von dg3acm »

Hallo,
viel Erfolg einstweilen.
Nun meine Frage dazu, nach 40 Jahren OHNE Beanstandung.....
gibt es da nicht sowas wie Bestandsschutz?

vy 73 de Marc / DG3ACM
dg5bre
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Beitrag von dg5bre »

Hallo,

was mich an der argumentation beweislast stört, ist der fakt, das der besitzer die beweislast hat??? d.h. es zieht ein nachbar zu und fragt erstmal ob das nachbarhaus eine genehmigung hat...wenn nicht dann abriß ???

eigentlich ist doch die behörde in der beweislast...weil bei einem fachwerkhaus aus dem 17Jh. hat doch bestimmt auch keiner mehr die aktenlage zuhause (ich weiß ist total übertrieben, aber 40 Jahre sind auch ne lange zeit und als privatperson muß ich doch allen amtlichen schriftverkehr nur 10 Jahre aufheben...)

zum glück gibt es hier im osten eine stichtagsregelung :)

das mit Baunatal kann ich nur bestätigen...waren mir bei meiner Baugenehmigung auch keine Hilfe...hab da nur ein packen gerichtsurteile zugesandt bekommen (welche sich zum großen Teil mit 10m hohen Masten beschäftigten, wo ich bei der höhe nicht mal über eine Genehmigung nachgedacht hätte)...und null erklärung über rahmenbedingungen...wie z.b. der entscheidungsspielraum der behörde ist...(den ich zum glück gefunden habe, allerdings mit hilfe)

gruß ronny
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