Neue AFuV ab 1.9.06

Sonstige Fragen zur HF-Technik
Antworten
2400192

Neue AFuV ab 1.9.06

Beitrag von 2400192 »

AFuV
Änderungen zur Amateurfunkverordnung treten am 1. September 2006 in Kraft
Die Änderungen zur Amateurfunkverordnung werden am 31. August im Bundesgesetzblatt I Nr. 41 verkündet und treten am 1. September in Kraft! Nachfolgend die wichtigsten Änderungen nochmals in Kurzform; Klasse E: Freigabe 1810-1850 kHz mit 100 W PEP, 1850-1890 75 W PEP, 1890-2000 kHz 10 W PEP, 80/15/10-m-Band 100 W PEP, 2 m/70 cm 75 W PEP, 10 GHz 5 W PEP.

Zur Prüfung werden künftig erweiterte Kenntnisse in den Bereichen Betriebstechnik und Vorschriften gefordert. Die notwendigen Kenntnisse in Technik verbleiben. Es wird die Möglichkeit der Aufstockung nach Klasse A durch eine zusätzliche Technikprüfung geschaffen. Die Änderungen für die Klasse A: Freigabe des Bereichs 7100 bis 7200 kHz (sekundäre Zuweisung) mit einer Ausgangsleistung von 250 W PEP und Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz mit der Auflage zur Anzeigepflicht ortsfester Amateurfunkstellen. Die maximale Strahlungsleistung beträgt 25 W ERP. Es sind nur horizontal polarisierte Antennen zulässig. Der 6-m-Betrieb darf nur außerhalb der Schutzzonen erfolgen. Die Oktoberausgabe der CQ DL wird sich ausführlich mit den Änderungen zur Amateurfunkverordnung befassen. Geplant sind ein Interview mit dem Runden Tisch Amateurfunk sowie weitere funkbetriebliche und technische Artikel zum Thema.
do1ek

schade

Beitrag von do1ek »

die klassischen dx bänder sind draussen - also 20 und 40 meter statt 160 -80 und 15 meter wären mir lieber gewesen ........ aber man nimmt was man bekommt :)
73 de Andreas
Antworten