Der Antennenmast-Thread

Sonstige Fragen zur HF-Technik
1171917

Re: Grunddienstbarkeit

Beitrag von 1171917 »

df3kv hat geschrieben:Der OM hat das seine Probleme eher mit der Schwiegermutter
Hatte, .. mehr oder weniger ... fast Pflegefall inzwischen und Grundstück ist übertragen, aber ohne Zustimmung des Nachbarn - die er nie freiwillig kriegt - bleibt die Grunddienstbarkeit drin und er funkt nur noch mobil oder portabel (außerhalb). Nachbars Ableben würde auch juristisch nicht helfen ... (Außer ein Nachbarnachfolger würde ein Jahr lang keinen durchgeführten Funkbetrieb reklamieren, dann verjährt die Geschichte).
73 Peter
Zuletzt geändert von 1171917 am So 24. Aug 2008, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
2601211

der Antennenmast-Thread

Beitrag von 2601211 »

Hallo und moin, moin
ich habe das Glück gehabt einen 12m Flammex-Pull-Mast genehmigt bekommen zu haben.
Auf meine damalige Anfrage beim DARC wurde mir mitgeteilt, das Baurecht Ländersache ist und der DARC sich nicht um 16 Landesbauordnungen kümmern könnte. Ich wohne in Schleswig-Holstein, also gültige Landesbauordnung besorgt.
In meinem damaligen OV wurde mir von den anderen OM´s geraten, bau doch einfach und warte ab.
Das alles war aber nicht mein Ding, in einer Wohnsiedlung bekommt man so ein Projekt niht in einer Nacht-und Nebelaktion zurecht.Also alle Unterlagen eingepack und dann ab zum Amt und den Antrag zur Niederschrift eingereicht.
Wurde dann vom Kreis gebeten eine Stellungnahme abzugeben, wieso, weshalb und wozu. Der Mast sollte als "Mobilfunkmast" eingestuft werden und wäre dann nicht genehmigungsfähig.
Anfrage um Hilfe beim DARC, zwecks Begründung und evtl. Richtigstellung. Es kamen die bekannten Flyer und das war es. Durch einen Zufall bekam ich eine Ausgabe der OZ ( Clubzeitschrift des EDR ) in die Hand in der ein Artikel über den Schutz des Amateurfunkdienstes durch die EU und das Antennenhöhen von 32m nach EU-Recht zulässig seien. Mit diesem Heft, dem leisen Gebrabbel von EU-Recht und evtl. vor den europäischen Gerichtshof oder dergl. zu ziehen bekam ich eine "Baugenehmigung" nachder ich den ganzen Mast wieder abbauen müßte, wenn es Beschwerden oder Störungen gäbe. Diese mußten noch nicht mal nachgewiesen werden. Diese "Baugenehmigung" habe ich dann zum DARC zur Beurteilung geschickt. Die Antwort, alles in Ordnnung muß so akzeptiert werden.
Dieser Passus wurde erst auf Beschwerde von mir und einem Gespräch mit der BNetzA gestrichen. Also macht Euch auf einen Einzelkampf mit den Behörden bereit, Hilfe vom Club, dafür ist denen die Zeit zu schade.
mfg Manfred DB7LM
1571017

Re: Grunddienstbarkeit

Beitrag von 1571017 »

db6zh hat geschrieben:
Nachbars Ableben würde auch juristisch nicht helfen ... (Außer ein Nachbarnachfolger würde ein Jahr lang keinen durchgeführten Funkbetrieb reklamieren, dann verjährt die Geschichte).
Hallo Peter,

Eine Grunddienstbarkeit hat so lange Bestand bis sie gelöscht wird, egal ob der Besitzer eines der Grundstücke wechselt oder nicht

73
Peter
1171917

Re: Grunddienstbarkeit

Beitrag von 1171917 »

[Vorspann entfernt ..... wird gelesen worden sein, db6zh]

BGB § 1028 Verjährung
(1) Ist auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, durch welche die Grunddienstbarkeit beeinträchtigt wird, errichtet worden, so unterliegt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung der Verjährung, auch wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Mit der Verjährung des Anspruchs erlischt die Dienstbarkeit, soweit der Bestand der Anlage mit ihr in Widerspruch steht.
(2) Die Vorschrift des § 892 findet keine Anwendung. [Anmerkung: Grundsatz zum Grundbucheintrag]

73 Peter (unser OV hat da schon einiges durchgehechelt, auch ohne DARC Beistand).
Zuletzt geändert von 1171917 am Di 26. Aug 2008, 10:52, insgesamt 2-mal geändert.
dg5bre
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Re: Bayern - älterer Stand

Beitrag von dg5bre »

db6zh hat geschrieben:
df3kv hat geschrieben:Zum Bauantrag gehört immer die Statik.
Wir sollten das Bundesland dazu schreiben - eine Bundesbauordnung ist mir nicht bekannt.

Außerhalb der umbauten Fläche, hier insbesondere bei Befestigung an der Giebelwand, war früher ein Bauantrag (Nachtrag) notwendig (auch <10m). Unter 10m reicht dann (falls es überhaupt verlangt würde) die vereinfachte VDE/DIN Berechnung und die zähle ich nicht zu "Statik" - das ist Grundschule 6. Jahrgang. (bzw. neu: EN50083-1 bis 1650 Nm Biegemoment - VDE0855 Teil1+1/A1, Statik = DIN 4131 und 1055 Teil4/08.86)

Vitamin B und gute Nachbarn sind noch wichtiger.

73 Peter (letzter edit 14.50 UT)

Nachtrag: http://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html , darin für Bayern Stand 14.8.2007:
Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
1.-3. ........................
4. folgende Masten, Antennen und ähnliche Anlagen:
a) Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe bis zu 10 m und zugehöriger Versorgungseinheiten mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 10 m3 sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage,
b) Masten und Unterstützungen für Fernsprechleitungen, für Leitungen zur Versorgung mit Elektrizität, für Sirenen und für Fahnen,
c) Masten, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden,
d) Signalhochbauten für die Landesvermessung,
e) Flutlichtmasten mit einer Höhe bis zu 10 m,
5. ..............................

Zur Höhe gibt es ebenfalls eine Auslegung der "obersten bayerischen Baubehörde" (16.7.2001):
2.1.2.2 Höhe der Antenne (einschließlich Masten) [aus: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/co ... nlagen.pdf ]
Ist die Antenne auf einem Gebäude angebracht, so zählt dessen Höhe nicht zu derjenigen der Antenne (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.1990 – 3 S 2655/89 –, BauR 1990, 703). Da der Höhenbegrenzung von 10 m statisch-konstruktive Erwägungen (insbesondere im Hinblick auf Windlasten) zugrunde liegen, errechnet sich die Höhe von der Spitze der Antenne bis zum Schnittpunkt der Antenne mit der Dachhaut; ein etwa unter dem Dach liegender Teil der Antenne oder ein Sockel ist nicht mitzurechnen (vgl. Dirnberger in: Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue BayBO, Art. 63 Rdnr. 98 ).
hallo,

weil hier auch DIN zitiert werden nur mal so zur Aufklärung:

DIN1055 ist für Antennebauprojekte nicht zulässig in der heranziehung für eine Statik!!!

es gilt ausschliesslich die 4131...weil die geht von ganz anderen windlastmodellen aus (siehe auch www.stahlbaustudium.de/druck9.pdf )

in der 4131 steht auch was zur erdung von masten, was sich auch von der vde etwas unterscheidet...

das wichtigste ist aber, Sie gilt erst ab einer mastlänge von 6m (vom Fußpunkt, auch im Dach)...alles darunter gilt als "Haushaltsantenne"...dann wieder 1055

also wer einen Bauantrag einreichen möchte sollte darauf achten, das der Statiker nach 4131 gerechnet hat und nicht nach 1055...ging mir leider so habe nämlich die Statik vom Prüfstatiker zurück bekommen....

73 de ronny
1171917

DIN

Beitrag von 1171917 »

Hallo Ronny, danke für die Link und Ergänzung. Ich hatte die DIN nur pauschal und ergänzend zur EN50083 aufgeführt. 73 Peter
dk4ld
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Beitrag von dk4ld »

Danke liebe OMs für das Interesse an diesem Thema!

Lieber Manfred, DB7LM,

auf welches EU-Recht bezieht sich denn der Artikel in der dänischen Clubzeitschrift. Ich habe mal mit dem Suchwort "Amateurfunk" auf den Seiten der Europäischen Union recherchiert, aber außer zwei Fundstellen zu der EU-Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit nichts passendes gefunden.

73 de DK4LD, Peter
2601211

Beitrag von 2601211 »

Hallo Peter
für den Artikel in der OZ versuche ich dir ein Exemplar zu organisiern, mein Original ist beim Bauamt geblieben und ich hatte es versäumt eine Kopie zu ziehen. Der Artikel bezog sich auf die max Antennenhöhe in den verschiedenen Bebauungsformen und dem entsprechende Recht. Im Übrigen hat der EDR, was ich jetzt weiß ür seine Mitglieder in OZ eine Antennenudvalg, also eine Gruppe Sachkundiger Radioamateure, das hilft uns in DL natürlich nicht weiter.
mfg + 73 Manfred
dk4ld
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Beitrag von dk4ld »

Hallo Manfred,

danke für Dein Angebot.

73 de DK4LD, Peter
dk4ld
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Beitrag von dk4ld »

Hallo Manfred,

da ich mit der Suchfunktion auf der Seite der Europäischen Union nichts passendes finden konnte, habe ich an "EUROPE DIRECT Kontaktzentrum" folgende Anfrage gerichtet:
Amateurfunkdienst - Antennemasten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin lizenzierter Funkamateur. Gibt es im EU-Recht Bestimmungen, die einem lizenzierten Funkamateur besondere Privilegien bei Baugenehmigungen von Antennenmasten für Amateurfunk einräumen? Nach dem hiesigen Bundesbaugesetz können Antennenmasten für Telekommunikationszwecke zwar privilegierte Bauvorhaben sein, bei Bauvorhaben für Hobbyzwecke soll dies aber nicht gelten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Peter Körner
Wenn eine Antwort kommen sollte, berichte ich hier.

73 de DK4LD, Peter
dk4ld
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Beitrag von dk4ld »

Hallo Manfred und andere interessierte YLs und OMs,

hier die Antwort auf meine Anfrage
DE-58659-A-32

Sehr geehrter Herr Körner,

wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und möchten Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen geschilderte Fall auschließlich nationalem Recht unterliegt.
Sollten Sie diesbezüglich von den deutschen Behörden weitere Informationen benötigen, können Sie folgenden Link des EUROPA-Servers verwenden:
http://europa.eu/abc/european_countries ... dex_de.htm
Bitte klicken Sie auf obiger Website auf „Bundesregierung“, um zur Homepage der deutschen Behörden zu gelangen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
73 de DK4LD, Peter
1171917

Europa - BRD

Beitrag von 1171917 »

Hallo Peter, eine sehr interessante Link, aber das war fast zu erwarten - dafür haben wir ja auch soviele EU-Abgeordnete und EU-Beamte. Ich hoffe, Du hast zur Entspannung bei Touristik weitergeklickt und noch ein "Klick" zum Thema "Hopfenanbaugebiete": In den Hopfenanbaugebieten findest Du bei örtlichen (ländlichen) Baumärkten (NICHT Obi usw. ) hervoragendes Abspannmaterial. Die Hopfenbauern benutzen quasi "Telefonmasten" und spannen massiv und stabil ab. Das Material ist wetterfest verzinkt und unter 8mm wird es schwierig, darüber ausreichende Auswahl. Wenn jemand Bedarf hat ...... bei der nächsten Durchfahrt auf der A9 Ausschau halten ....... (Die EVUs haben ihre Lager zentralisiert und vieles wegen Erdverkabelung nicht mehr vorrätig. Da habe ich mein komplettes Zubehör vor 30 Jahren besorgt, einschließlich Ausleihe von Werkzeug.)
73 Peter
dk4ld
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Beitrag von dk4ld »

Hallo Horst,

eine gute Anregung für Funkfreunde aus Deiner Region und Hopfentouristen. Ich selbst hab zwar in München häufiger Termine, nutze aber den ICE oder das Flugzeug.

Meine Motivation zu diesem Thread ist, Funkfreunden Wege aufzuzeigen, wie man legal die durch das Bundesbaugesetz und die Bauordnungen der Bundesländer (sowie deren Auslegung durch die kommunalen Baubehörden) auferlegten antennenseitigen Hürden meistern kann, damit wenigstens die technischen Voraussetzungen für mehr erreichbare QSO-Partner in Deutschland geschaffen werden können.

Wer hier noch Vorschläge und Erfahrungen einbringen kann, bitte posten.

Wer Vorschläge für "mobile" und kostengünstige Kontruktionen hat, sollte vielleicht unter Antennentechnik posten.

73 de DK4LD, Peter
1571017

Beitrag von 1571017 »

dk4ld hat geschrieben:
Wer hier noch Vorschläge und Erfahrungen einbringen kann, bitte posten.

Wer Vorschläge für "mobile" und kostengünstige Kontruktionen hat, sollte vielleicht unter Antennentechnik posten.
Ich habe z.B. einen mobilen Versatower, 30m hoch, der wurde bisher noch nie beanstandet, steht auf einem Fahrgestell.
Des weiteren sind neben solchen "fliegenden Bauten" Fahnenmasten und Blitzableiter in den meisten Bundesländern weder Baugenehmigungspflichtig noch Höhenbegrenzt.
Ein OM nicht allzu weit von mir hat einen 56m hohen "Blitzableiter", den er auch als Vertikalantenne für 160m mitbenutzen kann.

73
Peter
dk4ld
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Beitrag von dk4ld »

Hallo Peter, DF3KV,

ein Bild des "Blitzableiters" würde mich und vielleicht auch andere YLs und OMs interessieren.

Könntest Du vielleicht mal Deine Digitalkamera mitnehmen, wenn Du gelegentlich an diesem Standort vorbeikommen solltest, und das Bild hier einstellen?

Danke und 73 de DK4LD, Peter
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