Versicherung einer Relaisfunkstelle

Relais, Digipeater, Baken, BNetzA-Antrag, Technik, Software
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df8xo
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Versicherung einer Relaisfunkstelle

Beitrag von df8xo »

Moin,
wir möchten eine Relaisfunkstelle in den Räumen eines WDR Senders installieren. Hat jemand Erfahrung mit der Versicherungsproblematik? :?:
dc7os
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Beitrag von dc7os »

Moin, moin!

Im Rahmen deiner DARC Mitgliedschaft sind die Antennen der automatischen Funkstelle genauso versichert wie die Antennen, die Du zu Hause betreibst. Fragen zu Details und ggf. auch zu Verträgen mit dem Standortinhaber kann Dir die juristische Verbandsbetreuung sicher helfen.

73 de Karsten DC7OS
df8xo
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Versicherung Relais

Beitrag von df8xo »

Hallo, auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Die Auskünfte ware nur sehr eingeschränkt. Ich suche nach Erfahrungen. Was passiert wenn unser Relais abbrennt und das Gebäude in dem es steht auch gleich mit abraucht.
Das wüsste ich gern vor dem Schadensfall.
WERNER
:?:
dg0cbp
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Beitrag von dg0cbp »

Hallo Karsten,

deine Aussage kann ich nicht so richtig nachvollziehen! Nur weil ich registriertes Mitglied im DARC bin, ist nicht alles was ich baue und aufbaue automatisch versichert. Das trifft auf mein Haus vielleicht noch zu, aber sicher nicht auf fremde Gebäude. Da bin ich skeptisch.

Ich würde in jedem Fall empfehlen, sich eine verbindliche Auskunft von der Rechtsabteilung des DARC einzuholen. Nicht daß man im Schadensfall im Regen steht.

73 de Iwo DG0CBP

P.S. gebranntes Kind....
--
73 de Iwo DG0CBP
dg1nfs
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Beitrag von dg1nfs »

-->Ich würde in jedem Fall empfehlen, sich eine verbindliche Auskunft von der Rechtsabteilung des DARC einzuholen. Nicht daß man im Schadensfall im Regen steht.

Hallo,
auf eine Verbindliche Auskunft vom DARC kann man lange Warten mein Rechtsanwalt hat mir gesagt eine kopie der Police zwischen der Generali und dem DARC würde schon weiterhelfen.

Diese bekommt man aber nicht, somit wird es ein Problem wenn was ist und wahrscheinlich auf die kosten der Mitglieder.
Da der DARC und die Generali mit Sicherheit Türen offen gelassen hat.

Falls jemand dazu noch genauere Infos und Erfahrungen hat würde ich mich über eine Email freuen!

73 de Frank
1571017

Beitrag von 1571017 »

dg0cbp hat geschrieben: Nur weil ich registriertes Mitglied im DARC bin, ist nicht alles was ich baue und aufbaue automatisch versichert. Das trifft auf mein Haus vielleicht noch zu, aber sicher nicht auf fremde Gebäude. Da bin ich skeptisch.
Auf Dein Haus trifft diese Versicherung überhaupt nicht zu, da die DARC Antennenversicherung eine reine Haftflichtversicherung ist.

Eine Relaisfunkstelle ausserhalb des eigenen Standortes ist mit Sicherheit, nur dadurch das man im DARC ist, auch nicht versichert.
Dafür muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

73
Peter
dg1nfs
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Beitrag von dg1nfs »

[/quote]

Auf Dein Haus trifft diese Versicherung überhaupt nicht zu, da die DARC Antennenversicherung eine reine Haftflichtversicherung ist.

Eine Relaisfunkstelle ausserhalb des eigenen Standortes ist mit Sicherheit, nur dadurch das man im DARC ist, auch nicht versichert.
Dafür muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

73
Peter[/quote]

Hallo Peter,
also da hab ich sowohl vom DARC Rechtsreferat als auch vom Generali Vertreter andere Antworten gehört diese habe ich zur Sicherheit mal abgeheftet.

Aber auch ich und mein Rechtsverdreher sind da deiner Meinung.

73 Frank
df8xo
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Erfahrungen

Beitrag von df8xo »

Na ja, so richtige Erfahrungen hat wohl Niemand.
Da steht man wohl so ziemlich im Niemandsland.
Sind die Relais denn so sicher, dass keiner eine Versicherung
abgeschlossen hat?

Wer haftet denn nun. Der Lizenzinhaber, der OV, der OVV oder der DARC oder die Versicherung, oder der, der als letzter die Tür zugeschlossen hat.
Einer muss es doch sein?


73 WERNY
1571017

Re: Erfahrungen

Beitrag von 1571017 »

df8xo hat geschrieben:
Wer haftet denn nun. Der Lizenzinhaber, der OV, der OVV oder der DARC oder die Versicherung, oder der, der als letzter die Tür zugeschlossen hat.
Einer muss es doch sein?
Derjenige, der es aufgebaut hat und betreibt haftet natürlich, bzw. derjenige der den Mietvertrag unterschrieben hat, niemand sonst.
Allerdings kann er sich gegen Schäden versichern.

Eine Versicherung haftet nicht, sondern deckt Schäden.

73
Peter
dg1nfs
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RE:

Beitrag von dg1nfs »

Aber da muss ich Werny rechtgeben wer haftet nun?

Peters Antwort erklärt das auch für mich nicht.

Funker A Ist der Rufzeicheninhaber
Funker B Ist der Standort Mieter
Funker C Ist der Strom Angemeldet
OV A Bezahlt die Technik und Strom
Technikzuständiger im OV A hat die Kontrolle und die Tür das letzte mal zugemacht.
Alle Leute sind im DARC.

Die Antenne Bricht und fällt bei Sturm (keine Orkanstärke) auf ein geparktes Auto.

Hat jemand denn schonmal eine ext. Versicherung Abgeschlossen wo bekommt man sowas und zu welchem Preis?
Sogesehn kann auch die Versicherung jemandem schlampiges Arbeiten Unterestellen um nicht zahlen zu müssen denn keine Statik hab ich nicht.

73 de Frank
1571017

Re: RE:

Beitrag von 1571017 »

dg1nfs hat geschrieben:Aber da muss ich Werny rechtgeben wer haftet nun?

Funker B Ist der Standort Mieter
Die Sachlage ist doch klar, der Mieter haftet.
Also wer im Mietvertrag steht und unterschrieben hat, das können auch mehrere Personen sein.

73
Peter
dk5fa

Re: Versicherung einer Relaisfunkstelle

Beitrag von dk5fa »

df8xo hat geschrieben:Moin,
wir möchten eine Relaisfunkstelle in den Räumen eines WDR Senders installieren. Hat jemand Erfahrung mit der Versicherungsproblematik? :?:
Hallo,
Für DARC und VFDB Mitglieder besteht eine Haftpflichtversicherung. Die Prämie ist mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages abgegolten.
Bezüglich Relaisfunkstelle ist es bei mir schon etwas länger her, könnte aber jetzt auch noch so sein, hab zumindest keinen Änderungsvertrag erhalten.
Deckungssummen je Schadensereignis 2MIO bei Personenschäden
500000.- bei Sachschäden aufgrund gesetzlicher Haftung
50000.- bei Sachschäden aufgrund vertraglicher Haftung.

Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind z.B. satzungsgemäße Veranstaltungen ( OV-Abend; Ausstellungen; Fuchsjagden usw. )

Eingeschlossen ist Haus und Grundbesitz wenn die Räumlichkeiten oder das Grundstück Vereinszwecken dienen.

Eingeschlossen ist der Betrieb von Amateurfunkanlagen/Sende-Empfangsanlagen stationäre Anlagen z.B. Baken und Relais/Umsetzer einschließlich der zugehörigen Antennen.

Voraussetzung für die Gewährung von Versicherungsschutz ist, dass die Stationen/Relais entsprechend den DIN/VDE Vorschriften errichtet sind und der Betrieb am entsprechenden Standort genehmigt ist.

Beispiel Sachschaden mit gesetzlicher Haftung.
Antenne wird fachgerecht installiert....
Beim nächsten nicht außergewöhnlichen Sturm fällt das Teil um und beschädigt das Nachbarhaus oder ein KFZ auf der Straße.....
Die Eigentümer machen Aufgrund der Beschädigungen Schadenersatzansprüche geltend.......
Hier tritt die Vereinshaftplichtversicherung ein!

Beispiel Sachschaden mit vertraglich übernommener Haftung.
Über den normalen Deckungsumfang hinaus ist die vom Mitglied im Rahmen eines Miet-Pacht oder Leihvertrages übernommene vertragliche Haftpflicht der Amateurfunkanlage mitversichert.
Es werden also auch Schäden gedeckt die über den Rahmen der gesetztlichen Haftung hinausgehen.
Wenn z.B. ein Haus gemietet ist ( Clubheim o.ä. ) Die Antenne ordnungsgemäß errichtet wurde und das Teil fällt bei Sturm auf das Dach wird dem Mitglied keine schuldhafte Handlung nachzuweisen sein. ( es muss ja alles nach DIN/VDE errichtet sein )
Der arme Funker ( Mitglied im DARC ) musste sich aber gegenüber dem Hauseigentümer, um überhaupt die Antennengenehmigung zu erhalten, verpflichten für sämtliche Schäden aufzukommen die im Zusammenhang mit der errichteten Antenne entstehen können.
Der (arme ) OM hat sich also verpflichtet, für die über den Rahmen der gesetzlichen Haftung hinausgehenden Ansprüche aufzukommen.

Dieser o.g. Anspruch eines Geschädigten war seinerzeit mitversichert da im Gegensatz zu herkömmlichen Versicherungsverträgen eine Sonderklausel zwischen DARC und Versicherung abgeschlossen war in dem auch der Einschluß von vertraglichen Ansprüchen abgedeckt war.

Haftpflichtversicherungen erstrecken sich nur auf Schäden die andere ( Personen ) erlitten haben. Eigenschäden ( an der eigenen Station ) können zusätzlich durch eine Sachversicherung ( Elektronikversicherung ) versichert werden.

Schäden müssen beim DARC mit Angabe des Rufzeichen und der Mitgliednummer gemeldet werden.

Na ja, ist etwas länger geworden aber so hat mir es der Versicherungstyp vor längerer Zeit mal erklärt, ich hoffe da hat sich nichts oder nur wenig geändert.

:roll:

73 Manfred DK5FA
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