2019: Nutzung des 13-cm- und 6-cm-Band durch Klasse E
Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 16:51
Die für 2018 geschaffene Regelung des Zugangs zum 13-cm- und 6-cm-Band für Inhaber einer Zulassung der Klasse E wurde aufgrund eines Antrags des RTA für das Jahr 2019 verlängert.
Auszug aus Mitteilung Nr. 695/2017, geändert durch Mitteilung Nr. 415/2018
Amateurfunkdienst
Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E.
Im Hinblick, darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-Radio-Netz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auch Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 geduldet:
Nutzungsbestimmungen
Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.
Der vollständige Text der Amtsblatt-Mitteilungen ist von den Webseiten der BNetzA abrufbar:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html
Dort "Verfügungen und Mitteilungen" auswählen.
73 Ulli
DK4VW
Auszug aus Mitteilung Nr. 695/2017, geändert durch Mitteilung Nr. 415/2018
Amateurfunkdienst
Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E.
Im Hinblick, darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-Radio-Netz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auch Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 geduldet:
Nutzungsbestimmungen
Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.
Der vollständige Text der Amtsblatt-Mitteilungen ist von den Webseiten der BNetzA abrufbar:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html
Dort "Verfügungen und Mitteilungen" auswählen.
73 Ulli
DK4VW