Neue bis Ende 2015 befristete Nutzungsregelungen zu 50 MHz

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dk4vw
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Neue bis Ende 2015 befristete Nutzungsregelungen zu 50 MHz

Beitrag von dk4vw »

In der Mitteilung 1523/2014 hat die Bundesnetzagentur neue Regelungen zur Nutzung des 6-m-Bandes durch den Amateurfunkdienst publiziert.
Diese sind aufgrund des Ergebnisvermerks des Gesprächs des DARC mit Vertretern des primären Nutzers(BMVg, Bundeswehr) vom RTA beantragt worden. Es wurde bereits über diesen Antrag in der CQ DL Januar 2015 berichtet.

Die wichtigsten Änderungen betreffen den Wechsel von der Beschränkung auf 25 Watt ERP (Strahlungsleistung) auf jetzt 25 Watt PEP (Senderausgangsleistung) und die fortgesetzte Nutzung eines erweiterten Frequenzbereichs ab 50,030 MHz.

Aber auch andere Festlegungen, die bereits bis Ende 2014 möglich waren, nämlich „alle Sendearten, max. Bandbreite der Aussendungen 12 kHz, nur horizontal polarisierte Antenne“, werden mit der jetzigen Befristung - bis Ende 2015 - verlängert.

Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf weiteres verzichtet.
Fernbedient erzeugte Aussendungen und Contestbetrieb sind nicht gestattet. Weitere Festlegungen betreffen u.a. die Logbuchführung.

Diese neue Mitteilung ist auf den Webseiten der BNetzA im Sachbereich „ Amateurfunk“ veröffentlicht, unter „Verfügungen und Mitteilungen“.

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=8

Als getrennter Vorgang läuft bereits ein Antrag auf Frequenz-Verlagerung der in DL auf 50,083 MHz betriebenen Bakensender.

Über die beantragte befristete Nutzung eines kleinen Frequenzsegments im 70-MHz-Band wird eine Entscheidung vor Beginn der Sporadic-E-Saison erwartet.

73, Ulli
DK4VW
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dl8sfz
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Re: Neue bis Ende 2015 befristete Nutzungsregelungen zu 50 M

Beitrag von dl8sfz »

Klasse! Aber schade, dass noch nicht mobil und vertikal... das kommt dann eventuell 2016..
dm8mm
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Re: Neue bis Ende 2015 befristete Nutzungsregelungen zu 50 M

Beitrag von dm8mm »

Danke!
Ein Fortschrittchen ist auch Fortschritt :wink:
Schön, dass unsere Verhandler die 25 W Ausgangsleistung erreichen konnten. So können die Strahlungsleistungen um bis zu 10 dB angehoben werden. Von großen 4er Yagi Gruppen mal abgesehen 8)
Keine Meldung mit Telefonnummer mehr, auch gut. Oft wurde mir von OM gesagt, ich darf ja nicht auf 6 funken, weil ich mich nicht angemeldet habe, alles Geschichte!

Vertikal: brauch ich stationär nicht,
Mobilbetrieb: ja, wäre schön auch in DL.
Ich war schon im Mittelmeerraum mit lambda 5/8 Antenne für 2 m, mobil auf 6 m SSB QRV. Fast täglich gab es nette Verbindungen via Es in Europa mit guten Signalen im Auto. Das macht im Sommer wirklich Spass.
In 10 Jahren kommt dieses Fortschrittchen auch in DL, wetten :?:

73, Friedhelm, DM8MM
dm8mm
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Re: Neue bis Ende 2015 befristete Nutzungsregelungen zu 50 M

Beitrag von dm8mm »

Im Text der BNA findet sich:
"
Nutzungsbestimmungen
Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung
zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A...
"

Das bedeutet, ich darf nicht nur zuhause, sondern auch zusätzlich an einer festen Amateurfunkstelle auf dem Super-DX-Berg 6 m Betrieb machen :?:

Bisher war das ja durch eine entsprechende Meldung an die BNA möglich :D Und von mir auch unwidersprochen praktiziert.
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